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Muss ich beim Autofahren einen Ausweis mitführen? - Geplaudere

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Beitrag von: Black-Elegance
Date: 20.07.2011
Thema: Muss ich beim Autofahren einen Ausweis mitführen?
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Hallo Leute,

muss ich beim Autofahren einen Personalausweis mitführen oder reicht der Führerschein?

Meiner Meinung/Wissen nach reicht die Pappe. Liege ich richtig?

Gruß,

Bearbeitet von: Black-Elegance am 20.07.2011 um 01:04:41


Antworten:
Autor: Lt.Smash
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Mitführungspflicht für den Perso/ Reisepass besteht in Deutschland nicht, man muss ihn nur besitzen, kann also daheimliegen.

Führerschein reicht.
Autor: V!ru$
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Also so weit ich weiß mußt du den perso dabei haben ob du auto fährst oder rumläufst.
Du mußt dich ausweisen können.

MFG
Autor: BMWBT52
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Zitat:


Also so weit ich weiß mußt du den perso dabei haben ob du auto fährst oder rumläufst.
Du mußt dich ausweisen können.

MFG

(Zitat von: V!ru$)



nur so kenne ich das auch!
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Autor: jochen78
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Hi

Für Deutsche besteht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres und kann sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden. Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 EUR belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung[1] und für Waffenträger[2].

Bürger der Europäischen Union einschließlich des Europäischen Wirtschaftsraums müssen nach § 8 des Freizügigkeitsgesetzes bei der Einreise in die Bundesrepublik einen Pass oder anerkannten Passersatz mitführen und während ihres Aufenthaltes besitzen.

Für alle anderen Ausländer, die in die Bundesrepublik einreisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten, besteht nach § 3 des Aufenthaltsgesetzes eine Passpflicht.

Die Ausweispflicht wurde in Deutschland von den Nationalsozialisten im Jahre 1938 für Juden und wehrfähige Männer eingeführt und nach Kriegsbeginn am 10. September 1939 auf alle über 15 Jahre alten deutschen Staatsbürger ausgeweitet.[3]


Quelle Wikipedia
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: E36-Freak
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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.trotzdem ist es nicht strafbar, wenn Du den (Personal)-Ausweis nicht dabei hast....

Autor: Saugnapf
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Zitat:


Mitführungspflicht für den Perso/ Reisepass besteht in Deutschland nicht, man muss ihn nur besitzen, kann also daheimliegen.

Führerschein reicht.

(Zitat von: Lt.Smash)



Falsch,

Es steht zwar nicht im Gesetz, das du einen Ausweiß mitführen musst - du musst dich aber jederzeit ausweisen können. Wir haben als damit ein implizite Ausweispflicht. Der Führerschein ist ein offizielles Dokument und kann, muss aber nicht als Identitätsnachweis akzeptiert werden.

Die richtige Antwort:
Ja, man muss entweder den Ausweis oder den Reisepass stets mit sich führen - auch beim Autofahren.
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Autor: stefan323ti
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Zitat:


.trotzdem ist es nicht strafbar, wenn Du den (Personal)-Ausweis nicht dabei hast....


(Zitat von: E36-Freak)




Nein es ist nicht strafbar, aber es ist eine Ordnungswidrigkeit wenn du dich nicht ausweisen kannst.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: E36-Freak
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Leute, ist doch alles Theorie

ich möchte mal wissen, wer hier schonmal dafür gezahlt hat das er sich nicht ausweisen kann...ist doch lächerlich



Autor: mb100
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Mitführungspflicht für den Perso/ Reisepass besteht in Deutschland nicht, man muss ihn nur besitzen, kann also daheimliegen.

Führerschein reicht.

(Zitat von: Lt.Smash)



Falsch,

Es steht zwar nicht im Gesetz, das du einen Ausweiß mitführen musst - du musst dich aber jederzeit ausweisen können. Wir haben als damit ein implizite Ausweispflicht. Der Führerschein ist ein offizielles Dokument und kann, muss aber nicht als Identitätsnachweis akzeptiert werden.

Die richtige Antwort:
Ja, man muss entweder den Ausweis oder den Reisepass stets mit sich führen - auch beim Autofahren.

(Zitat von: Saugnapf)




... und für die Ansicht, Saugnapf, möcht ich mal ne Quelle sehen.


Für die Gegenansicht, also dass der Besitz und das "daheim rumliegen lassen" reicht, erwähn ich spontan mal Höckers erstes "Lexikon der Rechtsirrtümer", S. 175 f. Dort lässt er sich zur Ausweispflicht aus - und stellt auch klar, dass man der Ausweispflicht genüge getan hat, wenn man ihn daheim im Safe lässt oder überm Klo aufhängt.
Deswegen wird man üblicherweise von der Polizei usw. gefragt, ob man denn nen Ausweis dabei hat - und sollte der Ausweis erforderlich sein (z.B. bei ner Zeugenaussage bei der Polizei oder ner Ladung vor Gericht), so wird dies immer im Schreiben angekündigt. Verbunden mit der Bitte, den Ausweis mitzubringen. Hätten wir in D ne Ausweis-Mitführ-Pflicht, wäre dies überflüssig.

Klar: dieses Lexikon is sicher kein (juristisches) Fachbuch, aber ich habs angeführt, weil Höcker nicht nur (habilitierter) Jurist ist, sondern auch in diesen Büchlein die Sachverhalte unter Anwendung der herrschenden Meinung auch für juristische Laien ziemlich gut erklärt - und sich nicht auf irgendwelche Mindermeinungen bezieht oder seine eigene Meinung kund tut. Und es is sicher besser als die Wikipedia - wenngleich da auch (bezogen auf das aktuelle Problem) das Gleiche drin steht.


Bearbeitet von: mb100 am 20.07.2011 um 10:02:52
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: BMW_KRaNKeD
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Zitat:


Leute, ist doch alles Theorie

ich möchte mal wissen, wer hier schonmal dafür gezahlt hat das er sich nicht ausweisen kann...ist doch lächerlich




(Zitat von: E36-Freak)





Ich z.B. als die Polizei eine Personenkontrolle in einem Club durchgeführt hat.
Ich musste dann innerhalb 24 Stunden meinen Perso bei einer Dienststelle vorlegen. Die nächste Dienststelle ist 12km von meiner elterlichen Heimat entfernt, sodass ich hin und zurück 24km Benzin bezahlen musste.

Ich musste zwar keine Strafe zahlen, aber Verwarnung ist Verwarnung und die Zeit/Spritgeld hätte ich mir sparen können, wenn ich meinen Perso oder Führerschein an dem Tag mitgehabt hätte. ;-)

Seitdem gehe ich nicht mehr ohne Perso und Führerschein außer Haus (selbst wenn ich nur schnell mal zur Tanke um die Ecke fahre).
Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden!
Autor: Old Men
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Ich wollte bei der Post einen Einschreiben-Brief abholen und hatte nur meinen FS mit, keinen Perso. Mir wurde der Brief nicht ausgehändigt, mit der Begründung, "Der FS ist kein Ausweisdokument". Ich denke mal, dass kein Polizeibeamter mir ein Ticket verpasst, weil ich keinen Perso mitführe.
Autor: E36-Freak
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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cih rede aus Erfahrung

ist sicherlich immer eine Einzelfallentscheidung...klar kann man drauf bestehen, den Ausweis als alleinige rechmässige Legitimation vorzulegen...ich frage mich dann alerdings, welche Dimension Standartverkehrskontrollen annehmen, wenn man nach diesem Schema vorgeht

und@bmw-kranked: ich meinte nicht die Folgekosten ala Sprit, die aus so einer Geschichte entstehen, sondern die "Strafe" wegen einer "Ordnungswidrigkeit"

Bearbeitet von: E36-Freak am 20.07.2011 um 13:18:42
Autor: mb100
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Post keine Behörde ist...

Zitat:


Ich wollte bei der Post einen Einschreiben-Brief abholen und hatte nur meinen FS mit, keinen Perso. Mir wurde der Brief nicht ausgehändigt, mit der Begründung, "Der FS ist kein Ausweisdokument".
(Zitat von: Old Men)




... ist es allgemein bekannt, dass man Einschreiben nur bekommt, wenn man den Ausweis vorlegt. Bzw. sollte das auch irgendwo in den Post-AGB stehen. Und möglicherweise stand sogar auf der Karte, die Du bekommen hast, als Du über den Erhalt des Einschreibens informiert wurdest: "Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit."

Mit anderen Worten:
Die Ausweispflicht (egal ob man sie jetzt als "Besitzpflicht" interpretiert oder als "Mitführpflicht") ist ne öffentlich-rechtliche Geschichte. Die Sache mit der Post hingegen is ne zivilrechtliche Angelegenheit. Und die Post kann in ihre AGB genauso reinschreiben, dass man Einschreiben oder sonstige Sendungen nur nach Vorlage des Ausweises erhält. Genauso wie ne Disco (die selbstverständlich auch keine Behörde ist) in ihre AGB schreiben kann, dass sie Leut nur reinlässt, wenn sie ihren Ausweis gezeigt haben. Geht vollkommen in Ordnung.

Bearbeitet von: mb100 am 20.07.2011 um 13:34:16
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: HänsWuärst
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Hi,das mit der Ausweispflicht bedeutet doch nur das man sich ausweisen muß.Das kann doch alles Mögliche sein,die Mitgliedskarte beim THW,der Reisepass oder sonstige Dokumente.Beim Führerschein wundern se nur rum weil die Adresse nich draufsteht.
Meine Mama hat sich im Rathaus ne Kopie vom Führerschein,Perso und Fahrzeugschein auf A4 machen lassen,mit Stempel vom Kreis und Unterschrift ist das wirklich gültig:-) immer lustig wenn die Cops gucken und stutzen.
http://29.media.tumblr.com/tumblr_lf89wxB3ja1qe0eclo1_r34_500.gif
Autor: BMW_KRaNKeD
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Zitat:


und @bmw-kranked: ich meinte nicht die Folgekosten ala Sprit, die aus so einer Geschichte entstehen, sondern die "Strafe" wegen einer "Ordnungswidrigkeit"

(Zitat von: E36-Freak)




War mir bewusst, aber ich wollte nur damit anmerken, dass es klüger ist den Perso einfach immer dabei zu haben, weil man sich damit einiges sparen kann.
Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden!
Autor: shgfa
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Die beglaubigte Kopie des Führerscheins kann Deine Mutter als Dokument zur Personenidentifizierung nehmen aber als Nachweis zur Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges langt eine Kopie des Führerscheins definitiv nicht.

Nein, ich habe keine Lust jetzt die Rechtsgrundlage raus zu suchen, glaubt es oder nicht.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: mb100
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Zitat:


Nein, ich habe keine Lust jetzt die Rechtsgrundlage raus zu suchen, glaubt es oder nicht.

(Zitat von: shgfa)




Das Glauben überlass ich dem Pfarrer. Aber ich hatte grad fünf Minuten Zeit - und hab zum einen ins Gsetzla geguckt und zum zweiten bin ich hier über folgenden Eintrag gestolpert, den ich natürlich überprüft habe und so weitestgehend unterschreiben kann. Bin nämlich auf der anderen Seite zu faul, alles nochmal neu zu schreiben.

Zitat:



hier mal ganz genau zum Führerschein:

§ 4 Absatz 2 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) besagt, dass man den vorgeschriebenen Führerschein bei der Fahrt mitzuführen hat.
...vorgeschrieben heißt immer amtlich, original... Das hat diverse Gründe, z.B. eine Kopie kann bereits veraltet und somit einige Dinge nicht eingetragen sein (was ein weiterer Verstoß wäre, da eine Änderung unverzüglich einzutragen ist). oder der Führerschein wurde "vorsorglich" kopiert, falls einem der Lappen abgenommen wird... usw.

Thema Fahrzeugschein:

Es besteht ebenfalls eine Mitführpflicht gem. § 11 Absatz 5 der FZV.
Dieser besagt, dass man analog zum Führerschein den Fahrzeugschein (neu: Zulassungsbescheinigung Teil 1) bei jeder Fahrt mitzuführen hat.

Für beide Sachen gibt es keine Ausnahmen, lediglich werden einige Sachen geduldet. Kopien sind rechtlich gesehen gar nichts. Anders sieht es da mit amtlich beglaubigten Kopien aus, oft bei Autovermietungen benutzt. Dies wird dann geduldet. Alles andere ist ein Verstoß, welcher eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Ob der Polizeibeamte vor Ort ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet oder ob er "nur" einen Feststellungsbericht ausfüllt und man dann den originalen Schein vorzeigen muß, hängt von der Laune/Ermessen des jeweiligen Beamten vor Ort ab.
Rechtlich gesehen, gibt es eine Mitführpflicht der Originale. Alles andere ist ein Verstoß im Ordnungswidrigkeitenbereich.

(Zitat von: Leo251)




Zwar stehts in der FeV und in der FZV net ausdrücklich drin, aber es ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass eben das Original mitgeführt werden muss. Mit anderen Worten: wäre in beiden Fällen ne (beglaubigte) Kopie ausreichend, so würd das ausdrücklich im Gesetz stehen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: E36-Freak
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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eine begaubigte Kopie des Fahrzeugscheins gibt es sehr wohl...z.B. bei Mehrfahrerbetrieb mit ständig wechselnden bzw. oft wechselnden Fahrzeugen...wird auf Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle erteilt

eine beglaubigte Kopie des Führerscheins niemals....die Gründe dafür denke ich sollten jedem klar sein
Autor: Repsol12
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Mitführungspflicht für den Perso/ Reisepass besteht in Deutschland nicht, man muss ihn nur besitzen, kann also daheimliegen.

Führerschein reicht.

(Zitat von: Lt.Smash)



Falsch,

Es steht zwar nicht im Gesetz, das du einen Ausweiß mitführen musst - du musst dich aber jederzeit ausweisen können. Wir haben als damit ein implizite Ausweispflicht. Der Führerschein ist ein offizielles Dokument und kann, muss aber nicht als Identitätsnachweis akzeptiert werden.

Die richtige Antwort:
Ja, man muss entweder den Ausweis oder den Reisepass stets mit sich führen - auch beim Autofahren.

(Zitat von: Saugnapf)




Nein das ist nicht richtig, das war die Rechtslage vor dem 15. März 1991, an diesem Tag trat der Zwei-plus-Vier-Vertrag in Kraft, somit erhielt Deutschland die vollständige Souveränität zurück. Die Ausweispflicht( zu jeder Zeit und jeden Ort) ging nämlich auf die Alliierten zurück.
Wer später bremst, ist länger schnell!!!
Autor: z4 Racer
Datum: 21.07.2011
Antwort:
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Schaut mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz

http://de.wikipedia.org/wiki/Mitf%C3%BChrpflicht

Autor: mb100
Datum: 21.07.2011
Antwort:
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Zitat:


eine begaubigte Kopie des Fahrzeugscheins gibt es sehr wohl...z.B. bei Mehrfahrerbetrieb mit ständig wechselnden bzw. oft wechselnden Fahrzeugen...wird auf Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle erteilt

(Zitat von: E36-Freak)




Ok, mein Fehler. In Leos (von mir zitierter) Antwort stehts ja auch so drin wie Du schreibst - hab ich doch net ordentlich genug gelesen. Tut mir leid.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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