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Beitrag von: Black-Elegance Date: 20.07.2011 Thema: Muss ich beim Autofahren einen Ausweis mitführen? ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, muss ich beim Autofahren einen Personalausweis mitführen oder reicht der Führerschein? Meiner Meinung/Wissen nach reicht die Pappe. Liege ich richtig? Gruß, Bearbeitet von: Black-Elegance am 20.07.2011 um 01:04:41 |
Autor: Lt.Smash Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mitführungspflicht für den Perso/ Reisepass besteht in Deutschland nicht, man muss ihn nur besitzen, kann also daheimliegen. Führerschein reicht. |
Autor: V!ru$ Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also so weit ich weiß mußt du den perso dabei haben ob du auto fährst oder rumläufst. Du mußt dich ausweisen können. MFG |
Autor: BMWBT52 Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: nur so kenne ich das auch! Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast! |
Autor: jochen78 Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Für Deutsche besteht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres und kann sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden. Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 EUR belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung[1] und für Waffenträger[2]. Bürger der Europäischen Union einschließlich des Europäischen Wirtschaftsraums müssen nach § 8 des Freizügigkeitsgesetzes bei der Einreise in die Bundesrepublik einen Pass oder anerkannten Passersatz mitführen und während ihres Aufenthaltes besitzen. Für alle anderen Ausländer, die in die Bundesrepublik einreisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten, besteht nach § 3 des Aufenthaltsgesetzes eine Passpflicht. Die Ausweispflicht wurde in Deutschland von den Nationalsozialisten im Jahre 1938 für Juden und wehrfähige Männer eingeführt und nach Kriegsbeginn am 10. September 1939 auf alle über 15 Jahre alten deutschen Staatsbürger ausgeweitet.[3] Quelle Wikipedia Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: E36-Freak Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- .trotzdem ist es nicht strafbar, wenn Du den (Personal)-Ausweis nicht dabei hast.... |
Autor: Saugnapf Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Falsch, Es steht zwar nicht im Gesetz, das du einen Ausweiß mitführen musst - du musst dich aber jederzeit ausweisen können. Wir haben als damit ein implizite Ausweispflicht. Der Führerschein ist ein offizielles Dokument und kann, muss aber nicht als Identitätsnachweis akzeptiert werden. Die richtige Antwort: Ja, man muss entweder den Ausweis oder den Reisepass stets mit sich führen - auch beim Autofahren. Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst. |
Autor: stefan323ti Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein es ist nicht strafbar, aber es ist eine Ordnungswidrigkeit wenn du dich nicht ausweisen kannst. Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: E36-Freak Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Leute, ist doch alles Theorie ich möchte mal wissen, wer hier schonmal dafür gezahlt hat das er sich nicht ausweisen kann...ist doch lächerlich |
Autor: mb100 Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: ... und für die Ansicht, Saugnapf, möcht ich mal ne Quelle sehen. Für die Gegenansicht, also dass der Besitz und das "daheim rumliegen lassen" reicht, erwähn ich spontan mal Höckers erstes "Lexikon der Rechtsirrtümer", S. 175 f. Dort lässt er sich zur Ausweispflicht aus - und stellt auch klar, dass man der Ausweispflicht genüge getan hat, wenn man ihn daheim im Safe lässt oder überm Klo aufhängt. Deswegen wird man üblicherweise von der Polizei usw. gefragt, ob man denn nen Ausweis dabei hat - und sollte der Ausweis erforderlich sein (z.B. bei ner Zeugenaussage bei der Polizei oder ner Ladung vor Gericht), so wird dies immer im Schreiben angekündigt. Verbunden mit der Bitte, den Ausweis mitzubringen. Hätten wir in D ne Ausweis-Mitführ-Pflicht, wäre dies überflüssig. Klar: dieses Lexikon is sicher kein (juristisches) Fachbuch, aber ich habs angeführt, weil Höcker nicht nur (habilitierter) Jurist ist, sondern auch in diesen Büchlein die Sachverhalte unter Anwendung der herrschenden Meinung auch für juristische Laien ziemlich gut erklärt - und sich nicht auf irgendwelche Mindermeinungen bezieht oder seine eigene Meinung kund tut. Und es is sicher besser als die Wikipedia - wenngleich da auch (bezogen auf das aktuelle Problem) das Gleiche drin steht. Bearbeitet von: mb100 am 20.07.2011 um 10:02:52 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: BMW_KRaNKeD Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich z.B. als die Polizei eine Personenkontrolle in einem Club durchgeführt hat. Ich musste dann innerhalb 24 Stunden meinen Perso bei einer Dienststelle vorlegen. Die nächste Dienststelle ist 12km von meiner elterlichen Heimat entfernt, sodass ich hin und zurück 24km Benzin bezahlen musste. Ich musste zwar keine Strafe zahlen, aber Verwarnung ist Verwarnung und die Zeit/Spritgeld hätte ich mir sparen können, wenn ich meinen Perso oder Führerschein an dem Tag mitgehabt hätte. ;-) Seitdem gehe ich nicht mehr ohne Perso und Führerschein außer Haus (selbst wenn ich nur schnell mal zur Tanke um die Ecke fahre). Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden! |
Autor: Old Men Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich wollte bei der Post einen Einschreiben-Brief abholen und hatte nur meinen FS mit, keinen Perso. Mir wurde der Brief nicht ausgehändigt, mit der Begründung, "Der FS ist kein Ausweisdokument". Ich denke mal, dass kein Polizeibeamter mir ein Ticket verpasst, weil ich keinen Perso mitführe. |
Autor: E36-Freak Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- cih rede aus Erfahrung ist sicherlich immer eine Einzelfallentscheidung...klar kann man drauf bestehen, den Ausweis als alleinige rechmässige Legitimation vorzulegen...ich frage mich dann alerdings, welche Dimension Standartverkehrskontrollen annehmen, wenn man nach diesem Schema vorgeht und@bmw-kranked: ich meinte nicht die Folgekosten ala Sprit, die aus so einer Geschichte entstehen, sondern die "Strafe" wegen einer "Ordnungswidrigkeit" Bearbeitet von: E36-Freak am 20.07.2011 um 13:18:42 |
Autor: mb100 Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Post keine Behörde ist... Zitat: ... ist es allgemein bekannt, dass man Einschreiben nur bekommt, wenn man den Ausweis vorlegt. Bzw. sollte das auch irgendwo in den Post-AGB stehen. Und möglicherweise stand sogar auf der Karte, die Du bekommen hast, als Du über den Erhalt des Einschreibens informiert wurdest: "Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit." Mit anderen Worten: Die Ausweispflicht (egal ob man sie jetzt als "Besitzpflicht" interpretiert oder als "Mitführpflicht") ist ne öffentlich-rechtliche Geschichte. Die Sache mit der Post hingegen is ne zivilrechtliche Angelegenheit. Und die Post kann in ihre AGB genauso reinschreiben, dass man Einschreiben oder sonstige Sendungen nur nach Vorlage des Ausweises erhält. Genauso wie ne Disco (die selbstverständlich auch keine Behörde ist) in ihre AGB schreiben kann, dass sie Leut nur reinlässt, wenn sie ihren Ausweis gezeigt haben. Geht vollkommen in Ordnung. Bearbeitet von: mb100 am 20.07.2011 um 13:34:16 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: HänsWuärst Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi,das mit der Ausweispflicht bedeutet doch nur das man sich ausweisen muß.Das kann doch alles Mögliche sein,die Mitgliedskarte beim THW,der Reisepass oder sonstige Dokumente.Beim Führerschein wundern se nur rum weil die Adresse nich draufsteht. Meine Mama hat sich im Rathaus ne Kopie vom Führerschein,Perso und Fahrzeugschein auf A4 machen lassen,mit Stempel vom Kreis und Unterschrift ist das wirklich gültig:-) immer lustig wenn die Cops gucken und stutzen. http://29.media.tumblr.com/tumblr_lf89wxB3ja1qe0eclo1_r34_500.gif |
Autor: BMW_KRaNKeD Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: War mir bewusst, aber ich wollte nur damit anmerken, dass es klüger ist den Perso einfach immer dabei zu haben, weil man sich damit einiges sparen kann. Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden! |
Autor: shgfa Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die beglaubigte Kopie des Führerscheins kann Deine Mutter als Dokument zur Personenidentifizierung nehmen aber als Nachweis zur Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges langt eine Kopie des Führerscheins definitiv nicht. Nein, ich habe keine Lust jetzt die Rechtsgrundlage raus zu suchen, glaubt es oder nicht. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: mb100 Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das Glauben überlass ich dem Pfarrer. Aber ich hatte grad fünf Minuten Zeit - und hab zum einen ins Gsetzla geguckt und zum zweiten bin ich hier über folgenden Eintrag gestolpert, den ich natürlich überprüft habe und so weitestgehend unterschreiben kann. Bin nämlich auf der anderen Seite zu faul, alles nochmal neu zu schreiben. Zitat: Zwar stehts in der FeV und in der FZV net ausdrücklich drin, aber es ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass eben das Original mitgeführt werden muss. Mit anderen Worten: wäre in beiden Fällen ne (beglaubigte) Kopie ausreichend, so würd das ausdrücklich im Gesetz stehen... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: E36-Freak Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- eine begaubigte Kopie des Fahrzeugscheins gibt es sehr wohl...z.B. bei Mehrfahrerbetrieb mit ständig wechselnden bzw. oft wechselnden Fahrzeugen...wird auf Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle erteilt eine beglaubigte Kopie des Führerscheins niemals....die Gründe dafür denke ich sollten jedem klar sein |
Autor: Repsol12 Datum: 20.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Nein das ist nicht richtig, das war die Rechtslage vor dem 15. März 1991, an diesem Tag trat der Zwei-plus-Vier-Vertrag in Kraft, somit erhielt Deutschland die vollständige Souveränität zurück. Die Ausweispflicht( zu jeder Zeit und jeden Ort) ging nämlich auf die Alliierten zurück. Wer später bremst, ist länger schnell!!! |
Autor: z4 Racer Datum: 21.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schaut mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Mitf%C3%BChrpflicht |
Autor: mb100 Datum: 21.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ok, mein Fehler. In Leos (von mir zitierter) Antwort stehts ja auch so drin wie Du schreibst - hab ich doch net ordentlich genug gelesen. Tut mir leid. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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