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Beitrag von: michiz3 Date: 22.08.2004 Thema: xenon beim Z3 ---------------------------------------------------------- Hi Leute, würde gerne bei meinem Z3 altes Modell mit HB4 Abblendlicht Xenon nachrüsten! Hat das schon mal jemand gemacht? |
Autor: Fabian Datum: 22.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- die problematik mit der nicht möglichen eintragung, erlöschen der betriebserlaubnis und der damit verbundene verlust des versicherungsschutzes ist dir bekannt? cya Fab BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! www.bmw-driver.de <- bitte verewigt euch im gästebuch. mein bimmer |
Autor: Steve_Z3 Datum: 22.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- hab schon nen zetti mit xenon gesehen und ja er hat ne TÜV-eintragung war aber anscheinend verdammt viel arbeit Gruss Steve / www.ice-club.de ---------------------------- ...diesen Luxus gönn ich mir... |
Autor: ZettiFREAK Datum: 22.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Jungs von sanituning haben das einmal gemacht. Machen das aber nicht mehr. Außerdem muss ich Fabian zustimmen. Das bekommste nie eingetragen oder nur extrem schwierig. hole dir lieber gute weisse birnen. cu stefan --------------------------------- schon 007 wusste was gut ist!! Z3 Mein Z3 Roadster WWW.BASE-JUMP.DE |
Autor: Benjamin_Z3 Datum: 15.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo. der einbau von xenon ist möglich. mein bruder hat beim m coupe xenon eingebaut. dazu defekten e39 oder x5 scheinwerfer gekauft und umgeschraubt. ist schon einiges an arbeit, aber wohl machtbar. scheibenreinigungsanlage ist pflicht und auch verbaut. elektronische leuchtweitenreguierung wird noch nachgerüstet. auto war bereits beim tüv und ist keinem negativ aufgefallen! gruß benjamin |
Autor: David325 Datum: 15.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist aber trotzdem nicht erlaubt! es gibt keine wirklich legale möglichkeit für den z3! www.badcar.de finde ich auch nicht seriös. Zitat: 325ix@gmx.de (Lese keine PN!!) Nur mit ausführlichem Text und Fahrgestellnummer sonst keine Bearbeitung!!!!!!!!! |
Autor: violett Datum: 27.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist das Problem! Ich kann vieles am Auto ändern und einem Prüfer fällt es nicht auf, das heißt aber noch lange, nicht dass es legal ist! Ein Scheinwerfer muss nach §22 bauart geprüft sein, baust du jetzt in einen "normalen H7" Xenonbirnen ein, hast du keine Bauartgenehmigung mehr!! :-(( Satz 18 Zoll BBS RS II für 3er, Z3 und Z4 zu verkaufen! |
Autor: Manu Datum: 11.12.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Ihr! Also rein rechtlich ist das schon möglich! Violet ist da schon auf dem richtigen Weg! Das Teil das du einbaust braucht grundsätzlich mal eine Bauartgenehmigung. Diese Bauartgenehmigung nach §22a StVZO wird man für dieses Teil wahrscheinlich auch haben. Die Bauartgenehmigung erlischt allerdings nicht. Die sagt lediglich das das Teil in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt ist. Aber das Problem ist nun der §22 StVZO. Denn der sagt das die Teile eben entweder Fahrzeug spezifish sind oder vom Prüfer abgenommen werden müssen. Das heist wenn der TÜV sagt es ist ok (hat er dann auch nichts übersehen) dann passts auch. Gerade bei Xenon werden eben über den §22 bestimmte Einbaubestimmungen festgelegt, eben das mit den Wischanlagen etc.. Unter BEachtung dieser Einbauvorraussetzungen und der Abnhame wären dann keine Probleme zu erwarten. Aber mir wirds das zu teuer!! Was da alles umgebaut werden muss.... und dann die Probs mit der Passgenauigkeit... ist meiner Meinung nach fast von abzuraten. Es Grüßt euch Manu |
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