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Beitrag von: tlk Date: 12.07.2011 Thema: Nachtrag zum Arbeitsvertrag ---------------------------------------------------------- Hi, ich würde gerne mal wissen wie ich rechtlich dastehe ^^. Am 20. Januar hab ich meine Lehre erfolgreich beendet. Meinen Arbeitsvertrag hab ich am 21. April bekommen. (Mein Chef ist nur dann schnell wenn er was braucht). In dem Vertrag ist meine Gehalt fest nach der Lohngruppe "7" (Haben ein uraltes Lohngruppensystem) So, am 6.6 bekomme ich einen Nachtrag in dem steht, dass ich meine Lohngruppe "7" (nach der ich eh schon bezahlt werde) erst noch bestätigen muss, sprich die Lohngruppenpunkte abarbeiten, und Das innerhalb von einem Jahr. Mir wurde noch gesagt dass ihnen ein Fehler im Av. passiert ist und ich das nun jetzt mitbekomme. So dieser Nachtrag ist schon am 5.5 unterschrieben worden und lag mal eben 4 Wochen bei dem im Büro. Ich hab da nichts unterschreiben müssen, hab das Ding in die Hand gedrückt bekommen und naja 4 Wochen sind schon verstrichen. Ich fühle mich ehrlich gesagt nach Strich und Faden verarscht. Ich muss 40 Stunden arbeiten, bekomme aber nur 35 bezahlt. Als "Begründung" bin ja frisch ausgelernt. Jetzt kommt dieser Scheiß. Meine Lehrzeit war das reinste Horror, und jetzt gehts eigentlich auch so weiter... Bitte um Hilfe, DANKE im Voraus Alle Klarheiten beseitigt. |
Autor: BmW_pOWer91 Datum: 12.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist der vertrag von dir und deinem chef unterschrieben? wenn ja habt ihr euch beide in einem vertrag geeinigt, der durch: 1.ablauf einens befristeten arbeitsverhältnisses (bist wahrscheinlich nur für 1 jahr eingestellt) 2.durch fehlverhalten durch dich (dauernd krank, zu spät...) 3.durch dich mit kündigungsfrist gekündigt werden kann. ansonsten ist der vertrag verbindlich, und dein chef muss dich auch so bezahlen. hat einer von euch nicht unterschrieben ist der vertrag ungültig. diese lohngruppen sind normal, ist glaube ich ig metall oder ne andre gewerkschaft. an die würde ich mich dann auch mal wenden. sollte da nichts bei rauskommen, ab damit zum anwalt. |
Autor: Jokin Datum: 12.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zum Anwalt? ... das verhärtet die Fronten bis zur unausweichlichen Kündigung. Bei dem Arbeitsverhältnis, wie es sich nun darstellt, rate ich zum Wechsel des Arbeitgebers oder zum sachlich Lohnverhandlungsgespräch. Mach einen Termin und setzt Euch zusammen - und REDET drüber. Gruß, Frank |
Autor: ThaiSty_le Datum: 12.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- also wenn die ausbildung nen horror war und es immer noch so weiter geht dann würde ich mich schon ml um eine andere stelle umsehen. und wenn du einen sicher hast dann würd ich mit dem chef klartext reden aber wenn er dich trotzdem nich richtig auszahlen will. würd ich die andere stelle annehmen und die jetzige kündigen. und wenn das mit der auszahlung nach mehreren gesprächen nich klappen sollte dann einfach mit anwalt regeln. |
Autor: Bardock Datum: 12.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo tlk, das ist mal wieder ein Thread der viel Zündstoff enthält. Mein Rat: nimm es dankend an. In der heutigen Arbeitswelt muss man schon dankbar sein einen Job zu haben. Nicht alles hinnehmen, aber doch gewissermaßen die Zähne zusammenbeissen. Irgendwo wurde geschrieben, wenn einer nicht unterschrieben hat sei der Vertrag ungültig. Das stimmt nicht. Das ist ein urbaner Mythos. Verträge benötigen nicht die Schriftform. Eine mündliche Absprache hat ebenfalls Gültigkeit. Nur das Thema "Beweis" ist dann schwerer, aber ich will daraus kein Thema machen bevor es ausartet. Was du nun getan hast, sei dahingestellt. Keiner hier war dabei, das kann man nur totdiskutieren. Keiner hier weiss, ob du nichts gesagt hast dazu, genickt, zugestimmt wenn auch widerwillig, vehemment abgestritten, was auch immer. Ich persönlich lese es so, das du es angenommen hast. Schließlich "hast du den Nachtrag". Auch wenn er dir nicht schmeckt. Das mit den Lohngruppen ist auch so eine Sache. Es ist das eine irgendwo einmal eine Liste der verschiedenen Lohngruppen gesehen zu haben, aber eine ganz andere, für die darin ebenfalls stehenden Tätigkeiten bezahlt zu werden. Ich kenne da auch ein paar Leute, die meinen sie würden falsch entlohnt werden. In diesen Listen stehen die Tätigkeiten, die damit verbundene Lohngruppe und der Lohn. Bei einigen stimmt dies auch, die werden nämlich unterbezahlt. Erst wenn man auch wirklich die darin stehenden Tätigkeiten auch tatsächlich durchführt kann man den Vorgesetzten auch darauf ansprechen. Erstellt man mit ihm zusammen eine sogenannte Stellebeschreibung wird die Sache schon einfacher. Nachträge zu Arbeitsverträgen sind tagtägliche normale Formalien die oft und überall vorkommen. Das ist nicht ungewöhnlich. Versetze dich in die Stelle deines Vorgesetzten, versuche seine Sichtweise nachzuvollziehen: Wie schlägt es sich auf die Moral der Mannschaft nieder, wenn ein Junggeselle den selben Lohn erhält wie ein z.B. 43 jähriger Kollege?! Die von dir geschriebene Begründung deines Vorgesetzten, du seist ausgelernt, stimmt vollkommen. Die Lehre bedeutet nämlich, nicht falsch verstehen: nichts. Man hat keinerlei Berufserfahrung. Das ist so. Es ist das eine, ein paar Jahre bei einem "Aufpasser" daneben zu stehen, zuzusehen und auch ein paar Handgiffe durchzuführen, aber eine gänzlich andere, selbst alles durchführen zu müssen und dafür gerade stehen zu müssen. Das kann man nicht vergleichen. Keiner stellt dem Lehrling in Abrede, viel zu arbeiten, körperlich oder geistig ist jetzt vollkommen egal, aber nur "sich einbringen" in Form von "anstrengen, viel heben, Muskeln müde....." hat nicht zwangsläufig etwas mit Arbeitsleistung zu tun. Das Argument, das du nun fünf unbezahlte Mehrstunden arbeitest, ist objektiv auch kein Argument. Aus zwei Gründen: erstens hat es für sich genommen keine Aussagekraft sondern nur im direkten Vergleich zu deinem "jetztigen" Verhältnissen, also den "alten Vertragsbedingungen", zweitens bekommst du alle Stunden bezahlt. Die ganzen 40 Stunden. Nur eben so gesehen mit einem geringeren Stundenlohn im Gegensatz zu 35 Stunden. Aber du bekommst die vollen 40 Stunden bezahlt. Das Thema Anwalt vergiss mal ganz schnell. Denke darüber nicht einmal nach. Wenn man sich arbeitsrechtlich mit seinem Vorgesetzten "arrangieren" muss, vergiftet es nur das Arbeitsklima und dein Verhältniss zum Chef und somit zur Firma. Ich habe durchaus gelesen, das du die Lehre, sprich: Arbeit, dort als Horror empfunden hast und auch jetzt noch so sieht, und der Meinung bist das sich das nicht ändern wird. Aber das ist ein Thema für sich. Alles was ich schreibe ist die objektive Sachlage und gibt nicht meine persönliche Meinung hab. Ausgenommen der erste Satz der da lautet "Nimm dankend an". Das meine ich ernst. So hart es klingt, aber: Zähne zusammenbeissen, Berufserfahrung sammeln, durchhalten und später bei Bedarf neue Stelle suchen. Freundliche Grüsse Bardock |
Autor: Jokin Datum: 13.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die unbezahlten Mehrarbeitsstunden sind selbst bei großen Konzernen üblich ... bei uns sind es über 100.000 Mitarbeiter. Ich arbeite wöchentlich 2,5 Stunden unentgeltlich. |
Autor: Drizzt Datum: 13.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Sachlage und die Fakten wird wohl nur ein Rechtsanwalt wirklich beurteilen können. Würde mich bei einem Arbeitsvertrag aber auch nicht - ohne hier jemand angreifen zu wollen - auf ein Forum im Netz verlassen. Gruß Drizzt Das Leben ist schön und teuer. Man könnte es auch billiger haben aber dann wäre es nicht so schön :) 9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen mir, ich wäre nicht bekloppt. Die Zehnte summt das Titellied von Tetris |
Autor: Papa76 Datum: 13.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bis zu oder? Selbst wenn die Mehrarbeit nicht vergütet wird, ist das Grundgehalt sicher so ansprechend, dass die Mehrarbeit in einer vernünftigen Relation zum Gehalt steht. Zumindest gehe ich davon aus. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
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