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Abzug der Steuer für Kfz - Geplaudere

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Beitrag von: Der_Duke
Date: 04.05.2011
Thema: Abzug der Steuer für Kfz
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Moin, moin!

Ich versuch mein Problem zu erklären. Könnte etwas schwierig werden ;-)

Ich hab mein Auto (e36, 320i) vor einem Monat gekauft und angemeldet. Meinen alten Wagen (e36, 318i) habe ich abgemeldet.

Mit der Anmeldung des 320i hat mir die Steuerkasse Hamburg ca. 71€ zurücküberwiesen. Ich bin damals davon ausgegangen, dass mein neuer günstiger in den Steuern wäre und ich deshalb die Gutschrift erhalten habe.

Nun zieht mir die Steuerkasse Hamburg im Mai 147€ ab. Kann das sein? Ich dachte die Steuer ist für ein Jahr gültig und das diese beim Anmelden sofort abgezogen wird.

Kann mir jeman das entschlüsseln?
La Vida Loca
Para Siempre
Pura Loquera
Por Vida


Antworten:
Autor: MaRRkus
Datum: 04.05.2011
Antwort:
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Na klar,

dann hast Du Dein Altes Auto z.B. im Januar angemeldet und da dann für ein Jahr bezahlt, die 71 Euro die Du zurück bekommen hast sind bis zum nächsten Januar zuviel gezahlt und Du bekommst Sie zurück, somit ist Dein altes Auto "ausgebucht" für´s Amt.

Dein Neues Auto hast Du nun im Mai angemeldet und hast 147 Euro bis zum nächsten Mai bezahlt, es gilt ja immer 1 Jahr ab der anmeldung...


Gruß aus Essen.

www.MyVectra.de

Mein E46 Cabrio
Mein E46 Touring
Autor: Jokin
Datum: 04.05.2011
Antwort:
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Genau - immer für ein Jahr ab Datum der Zulassung.

Ausnahmen gibt's nur bei Fahrzeugen, die aus steuerbefreiten Zeiträumen kommen, die bis Jahresende liefen ... so z.B. mein Z4, der im Jahr 2004 zugelassen wurde und sich noch im Erstbesitz befindet: Steuer von Januar bis Dezember trotz EZ im Mai.

Gruß, Frank
Autor: fooki
Datum: 05.05.2011
Antwort:
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ABER wenn man sein auto anmeldet und nach 2-3 wochen wieder abmeldet kriegt man nur diese zeit verrechnet. ist mir letztens passiert.

hatte meinen 540 6gang angemeldet und nach 2 wochen wieder abgemeldet..... die haben paar euros für den nur abgezogen und fertig.
Autor: kaminski
Datum: 05.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Genau - immer für ein Jahr ab Datum der Zulassung.

Ausnahmen gibt's nur bei Fahrzeugen, die aus steuerbefreiten Zeiträumen kommen, die bis Jahresende liefen ... so z.B. mein Z4, der im Jahr 2004 zugelassen wurde und sich noch im Erstbesitz befindet: Steuer von Januar bis Dezember trotz EZ im Mai.

Gruß, Frank

(Zitat von: Jokin)




haha, hört sich aber eher wie ne werbeannonce an als ne antwort

:-)

Spass

edit: 540 6 Gang V8 4,4liter Hubraum muss wahrscheinlich auch steuern zahlen? ist auch net schlecht. lol

Bearbeitet von: kaminski am 05.05.2011 um 13:11:14
Das war Kaminski, der schlechteste U-Bahn-Fahrer der Stadt...




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