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BMW in grosser Halle unterstellen - Rechtsfragen - Geplaudere

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Beitrag von: Szabo
Date: 08.04.2011
Thema: BMW in grosser Halle unterstellen - Rechtsfragen
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Hallo,

die ältere Dame bei der ich meine Garage für das Sommer- / Winterfahrzeug gemietet hatte ist leider verstorben - Haus wird verkauft - da muss ich leider raus :-(

Habe jetzt in einer sehr grossen Halle einen Platz gefunden, allerdings beschäftigen mich eins,zwei Fragen dazu.


- Was wäre wenn die ganze Halle abfackelt und somit die Autos darin zerstört/beschädigt sind, haftet da der Vermieter ???


- Wenn dort jemand einbricht/einsteigt, Autos beschädigt womöglich stiehlt, wer haftet dann bei abgemeldeten Autos


Viele von euch haben ja auch Garagen/Hallen oder ähnliches für das Sommerauto angemietet und vielleicht Ahnung was man da beachten sollte/könnte...


In der Halle selber ist echt viel Platz und da stehen auch Autos rum, die weit mehr wert sind wie mein "oller BMW" jedoch macht man sich ja seine Gedanken ... bei ner Einzelgarage wie jetzt habe ich mir da keinen Kopf drum gemacht, allerdings wohnte die Besitzerin auch direkt neben der Garage, die Halle ist jedoch ein wenig ausserhalb.

MFG und nicht für doof halten, bin nur ein wenig unsicher ...

SZABO


lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D
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Antworten:
Autor: BMW Onkel
Datum: 08.04.2011
Antwort:
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Wenn du dein auto irgendwo auf ein gelände abstellst das dir nicht gehört haste pech, weil du da ja in dem sinne nix zusuchen hast ;)

Schäden ect haftet nicht der grundstücksbesitzer ...
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Autor: Asko
Datum: 08.04.2011
Antwort:
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Musst den Besitzer fragen ob Inhalt der Halle versichert ist oder nur die Halle selber ..

ich stelle meinen BMW auch über Winter ab .. dadurch dass nur die Garage (nicht das Inventar) versicht ist läuft meine KFZ_versicherung weiter .. sonst bin ich bei Diebstahl etc der Gearschte.




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