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E36 96er Cabrio autokauf betrug? - verschiedene Preise / Kaufberatung

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Beitrag von: 54-Taner-54
Date: 25.03.2011
Thema: E36 96er Cabrio autokauf betrug?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 25.03.2011 um 20:40:21 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

hallo,

hab mir im okt 2010 ein e36 cabrio bj 96 gekauft. Hab den wagen zu mir in die garage gebracht (vom verkäufer bis zu mir 160km) und seit dem steht er. Hab den wagen letztens gestartet, weil der sommer steht vor der tür und er eig raus soll. Mir ist dann aufgefallen das da die airbag lampe fehlt hab dann im tacho geschaut da war tatsächlich keine drin.
Hab dann mal gelesen wenn am Öldeckel viel weiss ist bzw wie senft dan soll es zylinderkopfdichtung sein und dan hab ich es kontroliert und meine vermutungen waren richtig.
Kann ich gegen den verkäufer noch vorgehen oder muss ich für alles selber haften.hab noch den kaufvertrag und km nachweisbar, kaufvertrag war mängelfrei.

mfg Taner

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 25.03.2011 um 20:40:21


Antworten:
Autor: v2x
Datum: 25.03.2011
Antwort:
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hi,was hast du kontroliert?ist die kopfdichtung wirklich durch oder vermutest du das nur?
das mit der airbaglampe ist schonmal echt ein unding!wenns drauf ankommt muss das wohl ein gutachter entscheiden/begutachten...wird wohl nicht so leicht zu beweisen das die dichtung beim kauf schon defekt war.oder sie auf dem weg nach hause den geist aufgegeben hat.
privat gekauf oder beim händler?mfg
Autor: csm-101
Datum: 25.03.2011
Antwort:
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War es ein privater Kauf? Sind dir die Mängel nicht aufgefallen, als Du das Fahrzeug
angeschaut hattest vor dem Kauf?
Ansonsten, was willst Du jetzt nach über einem halben Jahr noch vom Verkäufer verlangen?

--E10-Boykottierer--
Autor: m_style
Datum: 25.03.2011
Antwort:
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Also meine meinung währe so:
Ist eigendlich schade, wenn eine mit airbag lampe rum schlampert,
das geht schon mal garnicht. Aber machbar ist das sicher.
Werde das ganze dir nur paar hundert euro kosten.
Meistens sind airbag sitzmatte fällig.

Aber, mit deiner öl verschluss und das mit dem senf heist,
viel stadverkehr, kann man somit nicht beurteilen das es
ein Zylinderkopfdichtung schaden sein sollte.

Das so was ist bei mir bekannt, ich fahre viel viel stadt,
und damit kam das senf drauf :)
Fahr einfach mal eine weile autobahn dann ist öl drauf ;)

Gruss
m_style

Bearbeitet von: m_style am 25.03.2011 um 19:31:09
Autor: r0bbi
Datum: 25.03.2011
Antwort:
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kennst du keinen juristen den du mal fragen kannst bezüglich evlt. arglistiger täuschung oder sowas ( airbaglampe ). aber kann ja sein das der typ das auto auch so gekauft hat und davon nichts wusste ^^ händler oder privat ?
bei der kopfdichtung würde ich sagen - gekauft wie gesehen... is zwar bitter aber im endeffekt hätte das bei dem exemplar sowieso angestanden, ob jetzt oder in paar monaten.. sowas kommt ja nicht von heut auf morgen. und wenn der da schon angeschlagen war dan.. naja du weisst was ich meine...
Autor: E36Chris
Datum: 25.03.2011
Antwort:
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Wenn ein Auto Privat kaufst musst du schon vorher schauen. Ein Privater Laie kann dir ja nicht sagen was defekt sein kann, da er sich nicht auskennt. Wenn du das Auto angeschaut hast und keine Mängel festgestellt hast, hast du das Auto "Gekauft wie gesehen". Bei einem Privatverkauf hast du KEINE Garantie, warum auch außer es wäre eine "Arglistige Täuschung" wo ich bei dir jetzt nicht erkennen könnte da es normale Erscheinungen sind. Arglistige Täuschung wäre wenn man etwas Hinmurckst dass es gerade noch geht und das auch erkennbar ist dass etwas gemacht worden ist.

Zylinderkopfdichtung ist nun mal ne "normale" Sache bei den Autos. Wenn du dir nicht die Zeit genommen hast um dich vorher zu informieren und nicht nachgeschauen muss ich leider sagen -> selber schuld!!!

Wo würden wir denn da hinkommen wenn jeder der sein Auto verkauft Garantie geben müsste. Dann kann ja jeder daherkommen und sagen das, das und das ist kaputt. Dann fahr ich ohne Kühlwasser und sag jetzt ist die Kopfdichtung kaputt. Danach füll ich wieder Wasser rein und sag der Käufer solls zahlen -> Klares NEIN von mir.

Also meiner Meinung nach bekommst du da sicher KEIN Geld vom Verkäufer.

Und überleg mal freiwillig gibts dir der dann auch nicht. Anwalt, etc. kostet auch Geld. Ob sich das dann noch renteriet und wer sagt denn dass du am Schluss recht bekommst -> KEINER.

Privat -> KEINE Garantie. Wenn du dich nicht auskennst kauf beim Händler ein Auto mit Garantie dann hastn anspruch. Sorry aber so ist das leider. Tut mir echt leid für dich aber da kannst wenig machen.

Mfg.
Autor: Freude_am_driften
Datum: 25.03.2011
Antwort:
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Keine Chance ! Wie willst Du beweisen,dass die Airbag Lampe vom VK raus genommen wurde?Beim Kauf Öldeckel nicht kontrolliert?Das wäre bei mir der erste Kunde, der das nicht macht!
Eigentlich finde ich es merkwürdig,dass Dir diese ganzen Sachen beim Kauf nicht aufgefallen sind aber mal kurz in die Garage rein gehen und den Motor anmachen und alles bemerkt!

fährste quer,siehste mehr
Autor: Krümelmonster1972
Datum: 25.03.2011
Antwort:
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Hallo ,

nach so langer Zeit wirst Du keine Chance haben .
Vllt. nach dem Kauf , aber erst jetzt .
Wenn man von privat kauft , muß man doppelt und dreifach nachsehen , sonst hat man selbiges .

MfG
Autor: 54-Taner-54
Datum: 26.03.2011
Antwort:
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bin halt kein mechaniker deswegen hab ich mir den wagen auf rost etc angesehn was ich halt so wusste. der wagen sollte für meine freundin sein und das mit dem öldeckel hab ich erst vor kurzem im internet gelesen. müsste in der fehlerspeicher nicht stehen wan zb die airbag lampe angegangen ist also der fehler aufgetretten ist?
Autor: BMWBT52
Datum: 26.03.2011
Antwort:
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früher hatte man ein halbes jahr die möglichkeit etwas zu beanstanden (auch privat), wie es jetzt ist weiß ich nicht.
wenn der vorbesitzer von den mängeln wußte und es absichtlich verschwiegen hat, dann hast du natürlich eine chance etwas zu unternehmen, aber stelle dich auf einen langen prozess ein.
hast du einen rechtsschutz?
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Autor: cxm
Datum: 26.03.2011
Antwort:
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Zitat:


bin halt kein mechaniker deswegen ...
(Zitat von: 54-Taner-54)




...kannst Du daraus keine Ansprüche gegen der Verkäufer herleiten oder es als Rechfertigung für eine ungenügende Fahrzeugbegutachtung anführen.
Schon gar nicht nach einem halben Jahr.
Du hast den Autokauf in eigener Verantwortung durchgezogen.
Die Konsequenzen wirst Du tragen müssen...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Krümelmonster1972
Datum: 26.03.2011
Antwort:
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Zitat:


bin halt kein mechaniker deswegen hab ich mir den wagen auf rost etc angesehn was ich halt so wusste. der wagen sollte für meine freundin sein und das mit dem öldeckel hab ich erst vor kurzem im internet gelesen. müsste in der fehlerspeicher nicht stehen wan zb die airbag lampe angegangen ist also der fehler aufgetretten ist?

(Zitat von: 54-Taner-54)





Moin ,

dann hättest Du Dir einen mitnehmen sollen der sich aus kennt oder evtl. bei nem BMW Autohaus einen Check machen sollen .
Ist alle mal besser als danach den Ärger und hohe Kosten zu haben .

MfG




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