- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Wirt. Totalschaden, was nun? - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: cologne4ever
Date: 04.03.2011
Thema: Wirt. Totalschaden, was nun?
----------------------------------------------------------
Hallo Leutz,
habe eine Frage an euch:

Fahre einen alten Golf 2,
hatte einen Unfall, eine Dame ist mir von hinten reingefahren.
Sachschaden 3600Euro (Reparaturkosten lt. Sachverständigen),
derzeitiger Wert des Fahrzeuges: 1800Eur.
Der Sachv. meinte: wirtschaftlicher Totalschaden.
Habe keine Angaben von der Frau genommen, nur bei Protokoll
hat sie ihre Schuld zugegeben.

Was meint Ihr, sollte ich als nächstes machen?
Geld kassieren und Fahrzeug so wie er ist verkaufen,
oder Geld nehmen und in die Reparatur stecken?

Würde mich auf eure Hilfe freuen.

Danke


Antworten:
Autor: pat10
Datum: 04.03.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
nich dein ernst oder? nimm die kohle un wech mit der karre!
Autor: cologne4ever
Datum: 04.03.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Das Problem ist, ich weiß nicht was ich machen soll.
Fahre schon seit Jahren ohne einen Unfall etc.,
und deswegen... wie soll ich vorgehen?
Der gegnerischen Versicherung die Rechnung zuschicken
und direkt Geld bekommen, oder wie geht das genau ab?
Autor: BMW1989
Datum: 04.03.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wenn du nicht schuld bist kannst es den anwalt machen lassen.... auch wegen nutzungsausfall etc.
Autor: cxm
Datum: 05.03.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hi,

zu VW fahren und die Karre mit origanlen Neuteilen aufbauen is nich - deswegen wirt. Totalschaden.
Bezahlt die generische Versicherung auch nicht.
Wir reden hier von einem 20-25 Jahre alten Auto - da sollte man keine Neuteile mehr reinstecken (Kleinteile mal ausgenommen).
Die Frage ist, ob der Schaden mit Gebrauchtteilen, Eigenarbeit und einer günstigen Werkstatt sachwertgerecht zhalbwegs zu richten ist.
Wenn ja, sollte das nicht mehr als 500€ kosten.
Wenn nicht - Restwert kassieren und weg mit der Karre.
Mit verbeultem Heck weiter fahren wäre auch 'ne Option.
Lampen und Heckklappe sollten halt funktionieren...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: fibie39
Datum: 05.03.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Grundsätzlich gilt, der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, da die Versicherung das Auto ja nicht ankauft. 1800 - restwert was bei deinen unterlagen dabei ist...

Die Versicherung hat die Möglichkeit das Auto in einer renomierten Autobörse einzustellen und anzubieten. Das fällt unter das Schadensminderungsgesetz oder wie das heisst.

Bietet ein Händler einen höheren Preis als den Restwert, wird dieses Angebot, welches verbindlich ist, anstelle des Restwerten vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Der Geschädigte kann das beschädigte Fahrzeug auch an den Händler verkaufen und so zusammen mit dem Betrag der Versicherung zusammen den kompletten Restwert bekommen.

Daran kann auch ein RA nichts ändern.



Diese Prozedur der Versicherung kommt aber nur bei Total Schäden zum tragen.



... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Autor: Jokin
Datum: 05.03.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Um zu entscheiden, was Du als nächstes tun "sollst" müssen wir doch erstmal wissen was Dein Ziel ist.

Willst Du das Auto reparieren? Lässt es sich mit Gebrauchtteilen für 1.800 Euro reparieren?
=> dann ab zu einer Werkstatt, Auftrag schreiben lassen und ihr die Angaben zum Fall nennen (Schadensnummer + Versicherung). Die regeln das für Dich.

Willst Du das Auto loswerden?
=> dann schreibe an die Versicherung, dass Du den Wiederbeschaffungswert erhalten möchtest um Dir bald ein vergleichbares Auto "wiederzubeschaffen".

Willst Du das maximal beste finanzielle Ergebnis für Dich erreichen?
=> les Dich im Internet schlau oder wende Dich direkt an einen Anwalt. Offene Fragen in Threads zu stellen und darauf hoffen, dass der "goldene Weg" auf dem Silbertablett gereicht wird, halte ich für wenig klug, da Du Dich für das beste Ergebnis schon in die rechtliche Grauzone begeben musst.

Das Prinzip ist aber einfach: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird man Dir den Wiederbeschaffungswert erstatten, wenn der Schaden diesen deutlich übersteigt - nun liegt es doch auf der Hand, dass ein hoher Wiederbeschaffungswert auch eine hohe Auszahlung bedingt und ein niedriger Wiederbeschaffungswert eine niedrige Auszahlung.

Gruß, Frank






==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile