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Totalschaden was nun? - Geplaudere

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Beitrag von: TomTG
Date: 17.01.2011
Thema: Totalschaden was nun?
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hi,
mir ist letzte woche ein lkw reingefahren, also als ich geparkt habe, es entastand ein schaden von ca 3000 eus, bei einem e36 316i compact ist das ja ein totalschaden.
so, nun kommt der knaller, ein tag später hätt ich ihn verkauft, hatte den kaufvertrag schon fertig und so.
da die spedition mir eine teilschuld geben wollte, ging der weg gleich zum anwalt.

so nun meine fragen sind:

hatte jemand schon mal einen solchen fall?
wie viel sind die compacten eigentlich noch wert, hätte 1700 bekommen?
wann kann ich den nun verkaufen oder muss ich irgendwie noch warten?
und will ihn vielleicht schon jemand haben ;-) ?

danke schon mal für die schnellen antworten

grüße


Antworten:
Autor: Neob18
Datum: 17.01.2011
Antwort:
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Wenn die Versicherung 1700 € bezahlt ist doch alles gut, wenn nicht, kann man die Spedition vllt. auf Erstattung der Ausfallkosten (kp obs so richtig heißt) drängen.
Aber ob das so leicht ist, ist ne andere Frage.
www.alpina-archive.com
Autor: Karo66
Datum: 17.01.2011
Antwort:
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Hallo
Wenn du Teilschuld bekommst kann es passieren du bleibst auf deinen Kosten sitzen, hängt davon ab ob und wieviel Teilschuld du bekommst.
Ist jetzt dein Anwalt gefragt wie gut er ist.
Ich hoffe du hast ein Gutachten machen lassen bzw. Beweisfotos vom Unfallschadensumfang, denn wenn du den Wagen schon vertickt hast wird das der Versicherung nicht gefallen zumal es ja jetzt wenn du einen Anwalt eingeschalten hast es zu einem Rechtsstreit kommt und der Wagen ja ne Art Beweißmittel ist.

So seh ich das zumindest...

Gruß Karo
NO E10!
Autor: BOR-Caesar
Datum: 17.01.2011
Antwort:
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hallo,
kannst vielleicht noch weiteres zum Sachverhalt erzählen.

Du hast geparkt und bekommst Teilschuld?
Würd gern wissen,wie die Situation war.
Blinker vorne, für E36 Limo, Depo, weiss 12€ incl. Versand
Autor: TomTG
Datum: 18.01.2011
Antwort:
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Hi, ja ich hab den sachverhalt doch recht kurz beschrieben.
ich hab in einer nebenstrasse geparkt, stand aber schräg, da ich mich festgefahren hab (lag halt überall ein haufen schnee), naja es war halt nachts um 12 und da hatte ich keine lust noch ewig rum zu telen um jemand zu holen der mir hilft.
Autos sind aber noch durch gekommen, der lkw ja auch, der ist ja mit dem auflieger hängen geblieben.
naja ich bin dann am nächsten tag hin und wollte die kennzeichen abbauen, und da war er kaputt.
von der polizei ein zettel dran, also da angerufen.
danach die spedition angerufen, die erzählten mir was von teilschuld, doch da meinte ich gleich sie hören von meinem anwalt.
mein anwalt meinte auch, das man ja nich einfach gegen jedes schräg parkende fahrzeug einfach dagegen fahren kann wie man lustig ist, der typ hätte es halt abschleppen lassen müssen, wenn er nicht durchkommt.
Bei einem gutachter war ich schon, der hatt fotos gemacht und alles.
Mein anwalt hatt auch schon ein bösen brief an die spedition geschickt, das ich die 1700 haben will, da es ja ein kapitalschaden ist.

Ja das war es eigentlich, wie hoch ist denn eigentlich für so ein wägelchen? (War ein compact mit kompletten m-paket)

Grüße

Autor: Carischy
Datum: 18.01.2011
Antwort:
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Hi.

Wenn du ein Gutachten hast, dann schau dort nach.

Da stehen die Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und der Restwert.
Die gegnerische Versicherung(und nicht die Spedition) zahlt jetzt entweder die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.


Als Bespiel:

Reparatur 3000€
Wiederbeschaffungswert 1500€
Restwert 500€

Würdest du 1000€ abzüglich der mwst. ausgezahlt bekommen. Wenn du dein Auto zum Verwerter gibst zahlt dieser dir den Restwert aus.

Zusätzlich kannst du Nutzungsausfall geltend machen. Dieser wird meist nur für 14Tage gezahlt. Alles darüber hinaus musst du mit der Versicherung ausmachen.


Gruß
Autor: Cube43
Datum: 18.01.2011
Antwort:
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Ich weiß jetzt nicht wie es mit dem Nutzungsausfall ist falls du wirklich eine Teilschuld bekommen solltest.
Aber ansonsten steht dir das auf jedenfall zu.
Und der Nutzungsausfall wird anhand der Rep.dauer ermittelt.
Sprich wenn die Instandsetzung 5 Werktage dauern würde bekommst du entwerder für diesen Zeitraum ein Leihwagen gezahlt oder du kannst es dir auszahlen lassen.(so hab ich es damals gemacht)

edit:
Ob die Rechnung von Carischy richtig ist würde mich mal interresieren.

Bei mir war es damals so.Mir ist einer hinten drauf gefahren Unfallgegner hatte 100% Schuld und der Schaden bei meinem 318is waren 4300€ war ganz knapp vor einem Totalschaden.
Da ich zu der Zeit noch bei BMW gearbeitet habe, habe ich alles selber gerichtet.
Und ich hab die volle Schadenshöhe ausgezahlt bekommen also 4300€ + noch ein paar hundert Euro für den Mietwagen den ich nicht in Anspruch genommen habe.

Oder gilt das Beispiel von Carischy nur bei einem Totalschaden?


Bearbeitet von: Cube43 am 18.01.2011 um 18:34:27
Liebe deinen Job und du musst niemals arbeiten!
Autor: BMW318ti
Datum: 18.01.2011
Antwort:
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Habe im Moment das gleiche Pronlem.

Zum Thema Nutzungsausfall... Wird nur gezahlt wenn du nachweislich einen neuen kaufst.
Dann ist auch ein Nutzungsausfall entstanden laut Versicherung.

Du Bekommst Fahrzeugwert abzgl. Restwert ohne MwSt. bezahlt.
Sobald du ein neues Fahrzeug kaufst bei dem die MwSt. ausgewiesen wird, bekommste die MwSt. nachträglich erstattet.

Mir hat auch jemand meinen Compact kaputt gefahren.

Laut Gutachten 2700 Restwert... hab ihn jetzt für 3500 verkauft bekommen ;-)
Habs ins Netz gestellt und nach 2 Stunden kam schon einer.
War jedoch ein E46 und der Schaden nicht ganz so groß.

Edit:
Bestehe auf deine Pauschalbeträge!
mind. 25 Euro für die Abwicklung
100 Euro für An- und Abmeldung
100 Euro zum Checken des "neuen" Fahrzeugs bei der Dekra bzw in einer Werkstatt.
Fahrten zum Straßnverkehrsamt, zum Gutachter evtl zum Anwalt, etc...
Jegliche Umkosten werden erstattet.

Bearbeitet von: BMW318ti am 18.01.2011 um 21:47:21
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: Carischy
Datum: 18.01.2011
Antwort:
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Zitat:




Zum Thema Nutzungsausfall... Wird nur gezahlt wenn du nachweislich einen neuen kaufst.
Dann ist auch ein Nutzungsausfall entstanden laut Versicherung.


(Zitat von: BMW318ti)




Also da hab ich 2mal eine andere Erfahrung gemacht.

Der Nutzungsausfall wurde trotz Reparatur gezahlt.

@Cube:
Meine Rechnung stimmt so. Beim Golf meiner Freundin wurde genauso von der Versicherung abgerechnet.

Die Zahlen waren jetzt natürlich frei erfunden;)
Autor: BMW318ti
Datum: 19.01.2011
Antwort:
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Zitat:



Also da hab ich 2mal eine andere Erfahrung gemacht.

Der Nutzungsausfall wurde trotz Reparatur gezahlt.

(Zitat von: Carischy)




Was heißt trotz Reparatur?^^
Nutzungsausfall wird eh NUR bei Reparatur ausgezahlt.
Bei einer Abrechnung nach Gutachten bekommste nichts.

Ich meinte den Totalschaden...
Da wird der Nutzungsausfall erst ausbezahlt, wenn man sich ein neues Fahrzeug angeschafft hat.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: TomTG
Datum: 20.01.2011
Antwort:
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Ich hab ihn gestern für 500 verkauft.
die woche kommt das gutachten, ich kann ja dann mal schreiben wie das alles aussueht.

grüße
Autor: TomTG
Datum: 21.01.2011
Antwort:
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hi, das gutachten ist gerade gekommen.

und zwar ist es ein wiederbeschaffungswert von 2300 und ein restwert 150 eus.

lieg ich richtig, dass man die differenz ausbezahlt bekommt?

grüße
Autor: BMW318ti
Datum: 21.01.2011
Antwort:
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Ja genau.
Nur ohne MwSt.
Die gibts erst wenn du dir nen neuen Wagen holst wo die MwSt gesondert ausgewiesen wird.
Den Nutzungsausfall gibts auch erst wenne den neuen hast.
Jedoch ist da die MwSt egal ;-)
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: TomTG
Datum: 21.01.2011
Antwort:
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ich muss mir aber nicht den gleichen nochmal holen oder wie?
der nächste soll nämlich ein passat werden ;-)

grüße

Bearbeitet von: TomTG am 21.01.2011 um 20:18:08
Autor: BMW318ti
Datum: 21.01.2011
Antwort:
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nene quatsch ;-)
Kannst kaufen was dir gefällt...

Guck nur das du die MwSt ausgewiesen bekommst.

Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: TomTG
Datum: 31.01.2011
Antwort:
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wie kann man sich denn die mehrwertsteuer bei einem privatkauf ausweisen lassen? einfach die 19 % abziehen?

grüße
Autor: BMW318ti
Datum: 31.01.2011
Antwort:
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Leider garnicht... !
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: Craysor
Datum: 01.02.2011
Antwort:
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musst nicht auf die mehrwertsteuer achten, da dein fahrzeug zum einen zu alt war, zum anderen die ersatzbeschaffung mit gleichem oder höherem kaufpreis unabhängig vo ausgewiesener mehrwertsteuer ausreicht.
wenn es ein vernünftiger gutachter war, hat er das auch im gutachten geschrieben. sonst noch mal beim gutachter nachfragen, sofern die versicherung probleme macht.
Autor: TomTG
Datum: 01.02.2011
Antwort:
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hi, ich werde den mal fragen wie das aussieht.

wie lange wartet man im durchschnitt bei sowas auf sein geld, denn ohne auto ist alles doof ;-)
Autor: Matthes3302
Datum: 01.02.2011
Antwort:
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wenn die versicherung sich quer stellt....lange
ansonsten gehts eigentlich ganz schnell.




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Ende des Themas

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