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Beitrag von: Phienix Date: 03.01.2011 Thema: Frage wegen Anzeige ---------------------------------------------------------- Hallo, hab ne Frage wie ist der sachverhalt wenn ein Tat passiert ist. Wie lange hat man Zeit im Nachhinein eine Anzeige zu erstatten? Mfg |
Autor: jens-1985 Datum: 03.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gegenfrage. Warum machst nicht gleich ne Anzeige sondern wartest noch? Dann kann es ja nicht so schlimm sein. Weil wenn mir was passiert und es ist doch schon heftiger, steh ich sofort im Partyrevier =) Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat. |
Autor: Phienix Datum: 03.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja schon hast natürlich recht macht man im regelfall und wollte mal nachfragen wie lange man nach der tat das noch melden kann und ob es dann anerkannt wird |
Autor: Mario84 Datum: 03.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- bis auf mord haben alle taten eine verjährungsfrist... worum handelt es sich denn?? ** nicht spektakulär aber Bar bezahlt und meiner :) ** |
Autor: Phienix Datum: 03.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- schlägerrei kieferbruch und platten im Kopf und so es ist nicht mir passiert aber die person hatte zu viel angst um auf die polizei zu gehn und jetzt wollte sie fragen bis lange sie zeit hat um noch eine Anzeige zu machen. |
Autor: -mRl- Datum: 03.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du willst das die Straftat verfolgt wird, musst du einen Strafantrag einleiten. frist: 3 Monate Verjährungsfrist: 5 Jahre (Der Strafantrag muss aber vorliegen!) Alles nur unter der Voraussetzung das es sich um eine Körpverletzung handelt und nicht um eine gefährliche Körperverletzung edit// Was heisst denn: Zitat: Bearbeitet von: -mRl- am 03.01.2011 um 17:29:57 |
Autor: Phienix Datum: 03.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok vielen dank euch |
Autor: Bardock Datum: 03.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Phienix, ich merke schon, du willst nicht darüber schreiben. Du willst dich diesbezüglich lieber bedeckt halten. Alles klar, akzeptiere ich. Ein Rat von mir: Wenn es denn schon solche Ausmaße angenommen hat, dann empfehle ich den Gang zu einem Anwalt. Hier im Forum sind User mit juristischer Bildung. Und ich meine die, die es studiert haben, nicht die Bildzeitungsleser. Vielleicht äussern sie sich auch dazu. Solche Meinungen sind Gold wert. Gruß Bardock |
Autor: E36-Freak Datum: 03.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Verjährungsfristen stehen im §78 StGB.. Wenn wir günstigstenfalls von einer einfachen Körververletzung ausgehen, dann wären das 5 Jahre. Dein Bekannter oder Freund hätte innerhalb dieser Zeit die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Wichtig: gibt es Fotos, ein ärztliches Attest oder/und Zeugenaussagen? Andernfalls sieht es natürlich schlecht aus, wenn er die blosse Aussage nach einem Jahr bei der Polizei macht |
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