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Verwendbarkeit von Felgen 7x15ET39 an 316i - 3er BMW - E46

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Beitrag von: Basil
Date: 07.11.2010
Thema: Verwendbarkeit von Felgen 7x15ET39 an 316i
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Servus Forum!

Gestattet, dass ich mich kurz vorstelle: Mein Name ist Basil und ich bin seit zwei Minuten Mitglied bei Euch. Mein Manko: Ehrlich gesagt fahre ich gar keinen BMW ... - aber mein Vater, und der barucht meine bzw. Eure Hilfe. Ich werde also wohl nicht allzuoft bei Euch reinschauen; und wenn, dann mit einem Problem. Ich bitte insoweit gleich vorneweg um Entschuldigung für dieses zugegebenermaßen sparsame Forumsverhalten.

Aber nun zu meiner ersten Frage: Mein Vater fährt einen E46 318i und hat seine Winterreifen auf Felgen 7.0 J 15 ; 5 x 120; ET 39 (genau gesagt eine Rial "Flair") mit 195/65 R 15. Er hätte nun die Möglichkeit, die Dinger an einen 316er-Fahrer zu verkaufen. Die beiden älteren Herren sind sich aber nicht sicher, ob man diese Felgen/Reifen-Kombination nun "so einfach" auf den 316er montieren darf.

Meine persönliche Meinung: Das sollte ohne Probleme machbar sein, da (zumindest beim Auto meines Vaters) keinerlei Tuning dran ist und keine Eintragungen gemacht wurden. Und soooo weit liegen ein 16er und ein 18er ja auch nicht auseinander, dass da gleich ein Quantensprung in der Bereifung notwendig ist. Und abwärtskompatibel sollte es ja eher gehen als aufwärts.

Ich danke Euch für Eure Unterstützung und schicke Euch markenübergreifende Opel-Grüße,

Euer

Basil

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.11.2010 um 12:34:41


Antworten:
Autor: Insane76
Datum: 07.11.2010
Antwort:
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Also die Reifen sind auf jeden Fall schon mal passend für den 316i.

Die Felgen sind jedoch nicht original von BMW und müssen somit (zus. mit der entspr. Reifengröße natürlich) eingetragen werden.
Autor: Jonny_Wulfcastle
Datum: 07.11.2010
Antwort:
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paßen tun sie auf jedenfall nur müßen sie eingetragen werden sofern keine abe vorliegt...
Autor: Stefan177
Datum: 07.11.2010
Antwort:
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Die Felge muss eingetragen werden und im Teilegutachten der Felge steht, was für Reifen bei welchem Fahrzeug gefahren werden darf. Wenn alles zusammenpasst, dürfen sie montiert werden.


Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Basil
Datum: 08.11.2010
Antwort:
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Danke für Eure Antworten!

Ich werde mal Vatern anheizen, dass er die ABE raussucht. Da sollte doch rauszufinden sein, ob das mit dem 316er geht. Eine extra Eintragung war damals meiner Erinnerung nach nicht erforderlich.

Danke nochmal !

Basil
Autor: Stefan177
Datum: 08.11.2010
Antwort:
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Zitat:


dass er die ABE raussucht.

(Zitat von: Basil)




Ich helf euch suchen. Die ABE muss im Fahrzeug sein an dem die Räder montiert sind. ;-) Ansonsten kannst Du Dir die ganze Sache mit dem TÜV sparen, wenn Du sie nicht herzeigen kannst, sobald die Polizei sie sehen will.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Swordsman
Datum: 08.11.2010
Antwort:
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Hi.

Also.

Auf der RIAL-Homepage kann man die ABE einsehen und auch anfordern, falls nicht mehr zur Hand.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

Die Felgen sind zugelassen für Motoren von 77 bis 125 KW.




MfG

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Nur fliegen ist schöner.... NEE, nicht wirklich! :-)
Autor: Basil
Datum: 08.11.2010
Antwort:
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Servus nochmal!

@ Stefan: Danke für Deine Hilfe beim Suchen :o) Ich bin nämlich nicht bei meinem Vater vor Ort, daher muss ich ihn zum Suchen schicken. Hoffentlich wird es wirklich nur ein Griff ins Handschuhfach, sonst hätte er bisher Glück gehabt!

@ Swordsman: Respekt, das ist die amtliche Antwort. Damit sind alle Fragen geklärt.

Also, nochmal Dank & Gruß,

Euer

Basil




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Ende des Themas

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