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Neue AU-Regelung, bei Anmeldung Pflicht?! - Geplaudere

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Beitrag von: drakiii
Date: 30.10.2010
Thema: Neue AU-Regelung, bei Anmeldung Pflicht?!
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Hallo zusammen!

Hab mir letzte Woche ein "neues" Winterauto besorgt... TÜV fällig 3/11, ganz passend also.
Nun hab ich nach dem Kauf vergessen, ach da war ja was - HU/AU Zettel.... Vorbesitzer hat
aber beides nicht mehr... Wie läuft das denn nun ab?

Im alten Fahrzeugschein ist ja der Stempel vermerkt, also ist ja der Beweis da, dass er noch TÜV hat, alte Kennzeichen mit beiden Plaketten liegen ja auch noch im Auto rum.

Hab aber gelesen, dass MINDESTENS die AU Bescheinigung benötigt wird zum anmelden...
Diese ist aber ja nun weggefallen und zusammen mit dem TÜV zu machen, wie ich das mitbekommen hab.

Wenn die Zulassungsstelle nun rumzickt deswegen, muss ich dann zwangsweise HU mit der AU machen?

lg
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!


Antworten:
Autor: Newton-Peter
Datum: 30.10.2010
Antwort:
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Habe grade ein ähnliches Problem und war bei der Zulassungsstelle.

Die haben gemeint, es weicht bei jeder Stelle etwas ab. Gerne macht es niemand ohne Papiere, aber wenn sonst alles Akurat scheint drückt man da immer ein Auge zu.
Autor: Eddie90
Datum: 30.10.2010
Antwort:
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hey,
also ich hab mal für nen kumpel seinen alten 318er angemeldet und der hat TÜV bis 1/11 und AU war schon im mai abgelaufen, ich hab auch keine AU Zettel mitgebracht, nur den Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein und hab trotzdem angemeldet und niemand hat nach AU gefragt...kommt denk ich mal aber auch drauf an was für eine Person das auto anmeldet =)
Gruß Eddie
Autor: drakiii
Datum: 30.10.2010
Antwort:
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hmm... dann einfach mal probieren und in die Wintersaison starten :-)

Danke Euch zwei!

wenn einer noch nen paragraphen über die geschichte hat, wärs gut hier zu posten... falls andere noch ähnliches problem haben!


grüße


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Autor: LatteBMW
Datum: 30.10.2010
Antwort:
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Fahrgestellnummer oder Kennzeichen bei TÜV durchgeben und Kopie faxen lassen.
Hab ich auch schon gemacht weil der Besitzer ja den angeblich verloren hat aber eigentlich nur einen 2 Seiten Mängelbericht verschweigen wollte.

Die Regelung keine Anmeldung ohne AU/HU gibts übrigends seit dem 01.01.2010

Bearbeitet von: LatteBMW am 30.10.2010 um 11:16:45
Autor: Der_Gute
Datum: 30.10.2010
Antwort:
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Da das Fahrzeug nach altem Recht die HU und AU gemacht hat, musst Du eigentlich auch beide Bescheinigungen vorlegen können. Es gibt sicherlich immer Mitarbeiterinnen bei der Zulassungsstelle die es nicht merken, oder nicht merken wollen.

HU § 29 StVZO
AU § 47 StVZO
www.lindlar.org
Autor: taxi_717
Datum: 02.11.2010
Antwort:
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Hi,

also bei mir war das mal so:

Stempel der HU war hinten auf dem Fahrzeugschein drauf, also musste ich nur die AU nochmal machen und vorlegen zum Anmelden.

Gruß
Autor: Pug
Datum: 02.11.2010
Antwort:
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Zitat:


Fahrgestellnummer oder Kennzeichen bei TÜV durchgeben und Kopie faxen lassen.
Hab ich auch schon gemacht weil der Besitzer ja den angeblich verloren hat aber eigentlich nur einen 2 Seiten Mängelbericht verschweigen wollte.

Die Regelung keine Anmeldung ohne AU/HU gibts übrigends seit dem 01.01.2010

Bearbeitet von: LatteBMW am 30.10.2010 um 11:16:45

(Zitat von: LatteBMW)




dazu muss man dann aber wissen, ob das Fzg. auch beim TÜV Nord geprüft wurde oder?
könnte ja auch von der Dekra oder GTÜ oder, oder, oder geprüft worden sein
oder haben die sogar "ein sammelregister" ?
Nu mal los....
Autor: LatteBMW
Datum: 03.11.2010
Antwort:
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Mhh kann nur sagen, das ich damals "nur" beim TÜV angerufen habe, die Fahrgestellnummer durchgeben und 2 Minuten später hatten wir das Fax.
Autor: drakiii
Datum: 16.11.2010
Antwort:
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Also - einfach mit dem alten Fahrzeugschein in die Zulassungstelle und alles wird gut!
HU/AU Zettel wird NICHT benötigt bei einer Wiederanmeldung ;-)
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