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Fahren ohne Fahrerlaubnis - Geplaudere

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Beitrag von: E46-nina
Date: 07.09.2010
Thema: Fahren ohne Fahrerlaubnis
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Hallo leute besitze bloß die Fahrerlaubnis B also auto. Was pasiert mir wenn ich schwarz motorradfahre??? Und erwischt werde???


Antworten:
Autor: Kingm40
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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Google hilft ;)

klick mich
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: Mario84
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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dann ist deine B Fleppe auch weg :)
** nicht spektakulär aber Bar bezahlt und meiner :) **
Autor: E46-nina
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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Ja im google steht viel. Ich will hier meinungen aus persönlichen erfahrungen hören
Autor: Merlin-9999
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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Zitat:

Ja im google steht viel. Ich will hier meinungen aus persönlichen erfahrungen hören

???

Dafür gibt es einen Gesetzestext, und der ist eindeutig. siehe Link oben.

Willst du jetzt hier wissen, mehr die meisten Km ohne passende Fahrerlaubnis geschafft hat ???
Gruß Stefan


Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!


Autor: kerny0815
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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Zitat:


Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und
1.man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist (z.B. durch vorangegangenen Entzug der Fahrerlaubnis),


2.ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.),


3.ein Fahrverbot nach §44 StGB angeordnet wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden)


4.oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?

Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.

Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.

Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.

Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.

"Regelstrafen" bei Ersttätern:
•Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
•ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
•Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
•Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1•mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
•nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
•innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten
TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet





habs kurz überflogen, Motorrad hab ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Ist wohl erlaubt .... Viel Spaß! :)


... au man ...
Autor: Merlin-9999
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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Zitat:


Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und
1.man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist.......................



Das bezieht sich auch auf´s Motorrad, nur um hier Mißverständnisse vorzubeugen.
Gruß Stefan


Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!


Autor: BMW530iA
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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Wenn du den neuen Führerschein hast (Kreditkartenformat), steht hinten drauf was du fahren darfst
*) ist erlaubt, --- ist verboten.
Autor: stefan323ti
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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Zitat:


Ja im google steht viel. Ich will hier meinungen aus persönlichen erfahrungen hören

(Zitat von: E46-nina)




Was stellst du dir da vor?
Das bei einem die Polizei sagt "Du bist deinen Lappen los", beim anderen sagt sie "Du du du, mach das bitte nicht mehr. Gute Fahrt noch." oder das sie einem gleich die Hände abhacken?

Da passiert das gleiche wie bei allen anderen Fahrten ohne Führerschein. Es gibt ein Strafmaß und dieses wird angewendet. Punkt aus ende.

Es steht nicht ohne Grund überall da, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis (nicht zu verwechsel mit Fahren ohne Führerschein) eine Straftat ist. Und Straftaten sind nunmal kein Kavaliersdelikte.

Bearbeitet von: stefan323ti am 07.09.2010 um 15:43:43
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: ROCA
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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Alle Lappen sind weg incl. Bootsführerschein habe ich mal gehört.

Außerdem hast du Stress, ein Strafverfahren + Geldstrafe.

Was hälst du von rund 1100-1200€ für ein A Führerschein, ist in meinen Augen die beste Alternative.


BMW 530d E39 Touring Bj. 2002
Autor: e46-fahrer
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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Zitat:


Ja im google steht viel. Ich will hier meinungen aus persönlichen erfahrungen hören

(Zitat von: E46-nina)





so ein Schwachsinn habe ich hier schon lange nicht mehr gelesen ^^

persönliche Erfahrungen :) und dann am besten noch nen Unfall bauen

auf was wartest du hier ? das einer schreibt, hey da passiert nix kannste ruhig machen, bleibt nur bei einer Ermahnung ?????? lol


das der Thread überhaupt noch offen ist wundert mich
Autor: Kingm40
Datum: 07.09.2010
Antwort:
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Thema geschlossen

1. ist die Frage beantwortet
2. Sinnfrei

OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.




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Ende des Themas

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