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Beitrag von: GZ46 Date: 05.08.2010 Thema: Böses Erwachen: Tachomanipulation - Was jetzt? ---------------------------------------------------------- Habe im April einen 320D Touring mit 179800km beim Peugeot Händler gekauft, jedoch über die Firma, d.h. unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Heute habe ich mir mal wieder die Unterlagen angeschaut, die ich zum Kauf dazu erhalten habe. Unter anderem wurde am 22.10.2009 ein Rußpartikelfilter verbaut... und siehe da, in der Abnahmebescheinigung der Werkstatt steht ein Kilometerstand von 199908km... und das ein halbes Jahr vor dem Kauf, also hatte er zum Kaufdatum sicherlich über 200tkm weg... So, jetzt meine Frage, was kann ich tun? Kann ich überhaupt etwas tun? Danke Bearbeitet von: GZ46 am 05.08.2010 um 13:27:37 |
Autor: Axel_S Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn Firma von Firma kauft, kannst alles vergessen. |
Autor: Asko Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: wer sagt das ?? Ganz klar erstmal den Verkäufer ansprechen und erstmal die Reaktion abwarten.. ansonsten hast du einen gültigen Kaufvertrag !? Damit mal zum Anwalt und eine Erstberatung machen. Wenn es nachweislich so ist, dann hast du relativ gute Chancen. MfG |
Autor: GZ46 Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habe einen Kaufvertrag vom April 2010 indem 179800km steht und eine Abnahmebescheinigung des Partikelminderungssystemes vom Oktober 2009 indem ein Kilometerstand von 199908km stehen. |
Autor: mb100 Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn der Kilometerstand ohne Zusätze wie "abgelesen" oder "lt. Tacho" oder ähnliches in den Vertrag aufgenommen wurde, dann erstreckt sich auch beim B2B-Verkauf der Sachmangelhaftungsausschluss nicht auf diesen Kilometerstand. Und man hat somit (da ne Nachbesserung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache oder einer Mangelbeseitigung schwer wird) Minderungs- und ggf. Rücktrittsrechte. Guck mal genau in den Vertrag, wie der Kilometerstand in selbigen eingeführt wurde. Wenn was drin steht a la "abgelesen" usw., dann müsstest Du dem Verkäufer ggf. nachweisen, dass er gewusst hat, dass am Kilometerstand gedreht wurde und Dich bewusst getäuscht hat, um den Wagen wieder loszuwerden. Bearbeitet von: mb100 am 05.08.2010 um 13:40:39 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: e36_doc Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ham die bmws ab e39 nich alle nen chip in den schlüssel bekommen der das ganze quasi als "logbuch" abspeichert? möchte meinen mal auf dmax oder so gesehn zu haben das einer mal bei bmw mit seinem schlüssel kilometerstand auslesen war. ging glaube auch um tachomanipulation.... in dem falle anzeige wegen betruges ! ///M POWER |
Autor: GZ46 Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es stehen keinerlei Zusätze im Kaufvertrag in Bezug auf den Kilometerstand. Vielen Dank erstmal, sollte noch jemand etwas wissen, würde ich mich über eine weitere Antwort freuen. Es handelt sich um einen E46, keinen E39. Geht das bei diesem Modell auch? Bearbeitet von: GZ46 am 05.08.2010 um 13:45:02 |
Autor: e36_doc Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- jo hab gadma google befragt e46 . zu bmw fahren und die könn das aus dem schlüssel auslesen was der wagen orginal runter hat ///M POWER |
Autor: mb100 Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Damit würd ich erst mal warten - aus folgenden Gründen: 1. kanns ja auch sein, dass der, der dem TE das Fahrzeug verkauft hat, auch "betrogen" wurde. Und bis jetzt nix von der Tachomanipulation weiss. Dann würde der Betrug bei dem wegfallen, da der Vorsatz entfällt. Und dann fällt übrigens auch die arglistige Täuschung weg... 2. wenn man, wenn die Betrugsstrafbarkeit erwiesenermaßen nicht vorliegt, weiter an ner Strafanzeige festhält, ist man schnell in ner falschen Verdächtigung drin. 3. bringt einen selbst persönlich ne Betrugsanzeige net unbedingt weiter. Das Strafrecht ist nur da, um den Strafanspruch des Staates durchzusetzen. Also um denen auf die Finger zu hauen, die was Verbotenes machen. Mit dem TE passiert in dem Fall automatisch nix. Weder wird ihm das Auto dauerhaft abgenommen (allenfalls vorübergehend zu Ermittlungszwecken) noch kriegt er sein Geld zurück. Bearbeitet von: mb100 am 05.08.2010 um 14:23:08 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: e36_doc Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wieso sache ist doch eindeutig, wenn der jenige, von dem er den wagen hat, zum zeitpunkt als der rußpartikelfilter verbaut worden war der eigentümer/besitzer des fahrzeuges war entstannt die tachomanipulation während seiner fahrzeughalter periode.... ganz einfach denn wie er sagte wurde der wagen mit 179tkm übergeben also fällt er selber schonmal raus als "verdächtiger". meine meinung dem jenigen die fakten an den kopf knallen, je nach dem dann entsprechend handeln. ///M POWER |
Autor: mb100 Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nö. Verkäufer war ein Peugeot-Händler, und ich wette, der hat den mit 179.xxx km lt. Tacho angekauft und hat ihn auch mit 179.xxx km lt. Tacho wieder verkauft. Die Kilometer, die während dieser Zeit draufgefahren wurden, sind sicherlich Ergebnisse der Probefahrt. Ich wette, kein Peugeot-Händler setzt nen BMW als Firmenfahrzeug ein. Und sehr wahrscheinlich stand der Wagen auch net bei dem Peugeot-Händler ein halbes Jahr einfach so rum. Der wäre dann längst in den Export gegangen. Wahrscheinlich hatte der TE ohnehin "Glück", an den Wagen gekommen zu sein. Mal unterstellt, der Peugeot-Händler hat wirklich am Kilometerstand geschraubt: dies dem nachzuweisen wird verdammt schwer. Und wie gesagt: einem selbst bringt die Strafverfolgung net wirklich viel. Bearbeitet von: mb100 am 05.08.2010 um 18:58:45 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Heckpropeller Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Würde zunächst den Händler konfrontieren. Zeigt dieser sich nicht einsichtig, würde ich schnellstmöglich bei einem BMW Händler das Steuergerät auslesen lassen. Dort hast du schwarz auf weiß den Tachostand. Anschliessend gehst du zu Rechtsanwalt und übergibst ihm alles was du an beweisdienlichen Material hast. Dann sollte er dich fragen, was du dir vorstellst ( Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag). Kannst du dir ja schon vorher überlegen. Ansonsten wie gesagt, erst einmal auf dem friedlichem Wege probieren. Ich wünsche viel Erfolg. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
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