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Beitrag von: Mumbio Date: 28.07.2010 Thema: Felgen Reifenkombi 7,5J16ET35;215/40R16 ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen... Hat irgendjemand schon mal diese Felgen/Reifenkombi eingetragen bekommen? Für die Felgen gibt es ein ABE/TEilegutachten in der diese Reifengröße natürlich nicht eingtragen ist. Bei BMW hab ich angerufen,die können nix machen weils keine Original BMW Felgen sind. Dekra hab ich angerufen,die würden die Einzelabnahme prüfen aber wenns nich klappt hab ich ne Menge Geld bezahlt und nix gewonnen. Hab auch noch n Gewindefahrwerk 40/60 und Spurplatten vorn und hinten jeweils 20mm pro Achs.Teilegutachten sind vorhanden. Hat irgendjemand da Ahnung oder noch ne super Idee wies gehn könnte? LG |
Autor: cabriofreek Datum: 28.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo, also ... das ist doch ganz einfach ... wenn die toleranz von 1,5 % abweichung (abrollumfang zur tachoanzeige) eingehalten wird UND wenn genügend platz zwischen kotflügel und federbein resp. stoßdämpfer vorhanden ist (min. 5mm), dann nimmt das jeder tüv-ler ab (mit sonderabnahme) ... good lack www.verdeck-doc-e36.de professionelle verdeckreparatur und justage raum stuttgart/bawü |
Autor: Mumbio Datum: 28.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja,soooooooooo einfach is das eben nich. Rein logisch betrachtet,kann die Toleranz mit 1,5% nicht eingehalten werden. Das sagen mir auch ohne Reifenrechner folgende Daten: zulässige Bereifung z.B. 205/55 R16 , meine jedoch: 215/40 R16 da brauch ich auf die Felge gar nich weiter eingehn. Daß da der Abrollumfang nich hinhaut is mehr als klar. Also??? |
Autor: Mumbio Datum: 28.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Oder moment ma,nach welcher Bereifung gehn die denn? Nach der die im Fahrzeugschein ganz oben eingetragen is? |
Autor: Merlin-9999 Datum: 29.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Diese Abweichung darf 7% betragen, alles was darüber ist, bedarf einer Tachoangleichung. Deine angesprochenen 1,5% Abweichung beziehen sich auf die max. Toleranz zwischen VA und HA, wegen ABS und ASC. @Mumbio Wenn du 215/40x16 fahren willst, wirst du um eine Tachoangleichung nicht drumherum kommen. Das sollte aber schon in der Reifenfreigabe des Reifenherstellers stehen!! Gruß Stefan Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!! |
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