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Autoreparatur Nutzungsausfall Versicherung - Geplaudere

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Beitrag von: Papa76
Date: 19.06.2010
Thema: Autoreparatur Nutzungsausfall Versicherung
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Sooo, mich hats mal wieder erwischt. Am Mittwoch morgen ist mir (mal wieder) ein Mädel mit Ihrem Firmenauto hinten draufgebrummt. Heckblech eingedrückt, Stossstange zerkratzt (nicht kaputt), Längsträger rechts ca. 2cm gestaucht.

Nachdem die gerufene Polizei auch nach ner Stunde noch nicht da war, haben wir dann auf deren Besuch verzichtet. Ich hab dann vom Büro aus bei Ihrer Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet. Die haben umgehend nen Sachverständigen von carexpert beauftragt, der dann auch noch vor der Mittagspause(!!!) da war und den Schaden begutachtet hat. Das Gutachten ist gestern per Mail gekommen und sagt Reparaturschaden. Glücklicherweise kein wirtschaftlicher. Hätte der Gutachter bestimmt auch im Sinne der Versicherung zum wirtschaftlichen machen können, wenn er gewollt hätte. Allein mit ner anderen Höhe der Stundensätze und auf Grund der beschädigten Gasanlage.

Schadenhöhe liegt bei ca. 3.600 brutto. Wiederbeschaffungswert liegt bei lediglich 4.300, weil er mittlerweile schon über 220tsd. km runter hat. Mit dem Gutachten bin ich soweit einverstanden, werde danach abrechnen und auf einen eigenen Gutachter verzichten. Die tatsächlichen Reparaturkosten werden erheblich darunter liegen. Und da nach mir für das Fahrzeug nur noch Russland, Afrika oder Presse kommt, ist mir der Nachweis einer fachgerechten Reparatur für einen späteren Wiederverkauf herzlich egal.

Für die tatsächliche Reparatur wird es wahrscheinlich keinen schriftlichen Nachweis geben. Die Reparatur soll lt. Gutachten 4 Arbeitstage dauern. Ich würde in dieser Zeit meinen ohnehin zur Verfügung stehenden Dienstwagen nutzen, also keinen Mietwagen benötigen. Alternativ zu einem Mietwagen steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Frage: Benötige ich für den Anspruch der Nutzungsausfallentschädigung irgendeinen Nachweis der tatsächlichen Reparatur oder deren Dauer?

Ich hab dazu schon stundenlang gegoogelt. Aus den Ergebnissen werde ich jedoch nicht schlau, weil die sich z.T. auch widersprechen.

Bearbeitet von: Papa76 am 19.06.2010 um 17:35:41

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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Wenn der Gutachter 4 Tage veranschlagt hat für die Reparatur, dann stehen dir nur für 4 Tage Nutzungsausfall zu.
Autor: Papa76
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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Zitat:


Wenn der Gutachter 4 Tage veranschlagt hat für die Reparatur, dann stehen dir nur für 4 Tage Nutzungsausfall zu.

(Zitat von: Old Men)




Schon klar. Meine Frage ist, ob die Nutzungsausfallentschädigung nachweisfrei gezahlt wird, wie z.B. die Aufwandentschädigung für Porto, Telefon usw oder ob ich nachweisen muss, dass das Fahrzeug tatsächlich 4 Tage in der Werkstatt war.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Old Men
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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Nein, du brauchst keinen Nachweis. Da du über Gutachten abrechnen willst, und du keinen Leihwagen beanspruchst, geht der Nutzungsausfall sofort mit in die Schadenssumme. Manche Versicherungen übersehen das aber gerne, das heist für dich, du mußt auf den Beleg der Versicherung schauen, ob der Nutzungsausfall mit aufgeführt ist. Wenn nicht, sofort reklamieren, es wird dann "" Entschuldigung, war ein Versehen unseres Mitarbeiters"" deklariert.
Autor: Ich mag 3er
Datum: 20.06.2010
Antwort:
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Du kannst dir alternativ auch den Nutzungsausfall bezahlen lasssen.
Dafür gibt es Tabellen, je nach Fahrzeugkategorie.

Da Dein Fahrzeug älter ist und Du eh eine Klasse drunter anmieten solltest, wäre wohl ein
Fahrzeug im Bereich Golf Berechnungsgrundlage.

Wenn Dein Arbeitsweg nicht so weit ist, rechnet sich das, wenn man mal 4 Tage mit dem Bus fährt oder so..
.




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Ende des Themas

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