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Autoverkauf - Geplaudere

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Beitrag von: LarsF
Date: 15.06.2010
Thema: Autoverkauf
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Hallo Syndikatler,

hätte da mal eine Frage zum Autoverkauf. Es betrifft mich zwar nicht selber aber es intressiert mich einfach.
Ein Bekannter von mir möchte sein Auto verkaufen, steht jedoch nicht im Fahrzeugbrief als Halter, ist aber im Besitz des Briefes.

Kann er nun ohne weiteres das Fz verkaufen oder brauch er da eine Vollmacht der Person, die im Fzb steht??

Haben da lange rumdiskutiert aber so wissen tut es keiner von uns.

Schon mal Danke sag


Antworten:
Autor: Heckpropeller
Datum: 15.06.2010
Antwort:
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Wer den Brief hat ist Eigentümer. Es ist ja sein Eigentum, dazu bedarf es natürlich keiner Zulassung.
Stell dir nur mal vor man könnte eine Neuwagen nicht witer veräußern...=)
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: cxm
Datum: 15.06.2010
Antwort:
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Zitat:


Wer den Brief hat ist Eigentümer.
(Zitat von: Heckpropeller)




Falsch!
Ein KFZ-Brief ist kein Eigentumsnachweis.
Wenn jemand Fahzeug und Papiere klaut, ist er noch lange nicht der Eigentümer.
Lediglich der unrechtmäßige Besitzer.
Es ist nur sehr wahrscheinlich, dass der Besitzer eines Fahrzeugbriefes auch der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Wenn das gegeben ist, kann auch der Verkauf über die Bühne gehen.

Ein Händler hätte für so einen Fall die Kaufverträge vom Ankauf.
Privat tut's eine Vollmacht.
Aber zwingend notwendig ist die nicht...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Tubs
Datum: 15.06.2010
Antwort:
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Zitat:


Privat tut's eine Vollmacht.
Aber zwingend notwendig ist die nicht...
(Zitat von: cxm)




Notwendig nicht, aber ich als Käufer würden ohne Vollmacht und Ausweiskopie kein solches Geschäft abschließen. Am Ende meldet sich z. B. der rechtmäßige Eigentümer und fordert sein als gestohlen gemeldetes Auto zurück.
Autor: Black320ci
Datum: 15.06.2010
Antwort:
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Niemals ein Auto ohne Ausweis und Vertrag kaufen. Egal wie toll das Auto und wie nett der Verkäufer ist.

Ach ja, meistens ist ja der der die Papiere vom Wagen hat der Besitzer, außer er hat alles geklaut :)
Autor: Old Men
Datum: 15.06.2010
Antwort:
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Wenn das Auto noch zugelassen ist, brauchst du, wenn nicht auf deinen Namen zugelassen, eine Vollmacht und den Ausweis des letzten eingetragenen Besitzers. Ist das Auto abgemeldet, und du bist beim Verkauf nicht als der letzte Besitzer eingetragen, dann brauchst du den Kaufvertrag des Autos.
Autor: Heckpropeller
Datum: 15.06.2010
Antwort:
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Zitat:

Falsch!
Ein KFZ-Brief ist kein Eigentumsnachweis.
Wenn jemand Fahzeug und Papiere klaut, ist er noch lange nicht der Eigentümer.
Lediglich der unrechtmäßige Besitzer.
Es ist nur sehr wahrscheinlich, dass der Besitzer eines Fahrzeugbriefes auch der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs ist.



Laut BGB ist es richtig, allerdings ist in diesem Fall der Beweis durch Vorlage des KV oder anderer Eigentumsübergang mehr als aussagekräftig und ist somit als Wechsel anerkannt.

Haarspalterei hin oder her. Wenn der Wagen auf legalem Wege die Hand gewechselt hat, ist alles legitim und kann somit zwar durch wen auch immer angefocten werden, jeoch ist di Veräußerung nicht nichtig.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 15.06.2010 um 23:41:18
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Autor: cxm
Datum: 15.06.2010
Antwort:
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Zitat:


Wenn das Auto noch zugelassen ist, brauchst du, wenn nicht auf deinen Namen zugelassen, eine Vollmacht und den Ausweis des letzten eingetragenen Besitzers.
(Zitat von: Old Men)




Hi,

wer braucht das?
Und wer sollte denn danach fragen...???

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: LarsF
Datum: 16.06.2010
Antwort:
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schonmal Danke an alle die geantwortet haben aber irgendwie bin ich jetzt nicht schlauer als vorher^^

Scheint wohl doch net so einfach zu sein wie dachte.
Wir gehen hier aber von einer legalen Sache aus.
Als Beispiel:
Ihr habt ein Fz für eure Frau gekauft und den Wagen auf sie angemeldet. Jetzt wollt ihr das Auto verkaufen/ in zahlung geben (wie auch immer)
Was tun wenn ihr den Kaufvertrag nicht mehr findet?? Ist man dann quasie angeschissen??

Weiß gerade nicht wie ich es anders beschreiben soll. Ist auch etwas spät :-)


Autor: cxm
Datum: 16.06.2010
Antwort:
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Hi,

wenn es den Käufer nicht interessiert - was soll's?
Wenn Du die Papiere und den Wagen llegal erworben hast (gekauft, geerbt, gewonnen, geschenkt), kannst Du die Karre auch legal verkaufen.
Und wenn man im Kaufvertrag seine eigene Ausweisnummer mit reinschreibt, gilt das meisten soweit als Vertrauensbeweis, das man einem den rechtmäßigen Besitz auch abkauft...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...




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