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Beitrag von: Gr33nAcid Date: 13.06.2010 Thema: Mietkürzung - Dürfte ich? ---------------------------------------------------------- Moin, die Wohnung über mir wird seit Mai renoviert (ist nen 4 Familenehaus, zwei Wohungen im Keller, eine große - die renoviert wird und eine unterm Dach). In die Große zieht nun die Tochter des Vermieters. Ich ziehe hier Ende Juli aus. Wie gesagt, renoviert wird seit dem ersten Mai (Feiertag), jeden Tag. Mal ein bisschen mehr, mal weniger, an manchen Tagen gar nix. Rausgerissen werden zwei große Badezimmer mitsamt Fliesen. Zudem werden neue Türen in Wände gehauen und manche Wände sogar ganz eingerissen. Diese Lärmbelsastung ist extrem. Teilweise wird Samstags um 7 Uhr morgens ne Wand eingehauen (in der Wohnung neben meiner, da dort eine Verbindung zur Wohnung oben geschaffen werden soll) - hier wackeln sämtlixhe Glastüren und das Geschirr im Schrank. Heute wurde wieder ne Wand eingerissen, was ca von 13 Uhr bis 17 Uhr gedauert hat, und das an nem Sonntag. Ich und die andere Partei (ältere Dame, ca 80) wollen deshalb die Miete um je 100 € kürzen. Meint ihr das gerechtfertigt? An Ruhe kann man hier z zT nicht denken :( Bearbeitet von: Gr33nAcid am 13.06.2010 um 20:58:56 Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: sokrates470 Datum: 13.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo da kannst du so ziemlich garnix machen renoviert muss halt werden das einzige was der vermieter muss, ist sich an die ruhezeiten halten und sonntags nicht werkeln. Ausserdem müsstest du Ihn schriftlich anmahnen. mei EX EX vermieter hatte über 300 tage renoviert und das auch sonntags und ich konnte garnix dagegen machen . habe mir dann einfach ein eigenes haus gekauft jetzt habe ich keinen Ärger mehr mit Vermietern (lol) gruss |
Autor: Asko Datum: 13.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- schonmal den Vermieter darauf angesprochen ? du muss eine gerechtfertigte Mietkürzung lange vorher ankündigen und dem Vermieter die Möglichkeit einräumen etwas an der Situation zu verbessern.. einfach Miete kürzen is nich .. |
Autor: coupe-maniac Datum: 13.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du kommst auch nie zur Ruhe Oli. Dem Vermieter musst du dies anzeigen, bevor du kürzt. Und gegen die Lärmarbeiten zu Ruhezeiten Mo-Sa 20-6:30 Uhr sowie Sonn und Feiertags kannst du auch was unternehmen, Ordnungsamt anrufen, ggf Anzeige wegen unzumutbarer Lärmbelästigung stellen. Everything is possible Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer |
Autor: Gr33nAcid Datum: 13.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich würde diese tage nen brief schreiben, das ich dir miete um 100 € kürzen werde. ich habe die vermieter schon auf den krach angesprochen, aber die meinten eben, sie dürften auch sonntags in ihren eigenen 4 wänden rummhämmern. ich habe teilweise am we 12 stunden nachtschicht, und wenn ich pech habe sind es teilweise sogar 14 oder 15. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: Marco535 Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mietkürzungen müssen ja i.d.R. vorher angekündigt werden. Wenn Du im Juli ausziehst, dann hast besten Falls mal 100 € gespart und musst Dich beim Auszug evtl. mit einem super pingeligen (weil angefressen) Vermieter um jeden Dübel in der Wand streiten. Natürlich ist es nicht korrekt, wenn die üblichen Ruhezeiten und auch Sonntage so konsequent ignoriert werden, aber in Anbetracht Deines Auszuges würde ich mir den Streß nicht mehr antun. |
Autor: Old Men Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du mußt dem Vermieter vorher bescheid sagen, und UMBAUARBEITEN (Wände einreissen) sind ""KEINE"" Renovierungsarbeiten!! |
Autor: cxm Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, wenig chancenreich, solange das zwischen 7-20 Uhr passiert. Wenn das Heimwerker sind, sogar am Sonntag. Bau- und Renovierungslärm muss leider hingenommen werden. Gewerbliche Arbeiter dürfen am Sonntag nicht arbeiten, aber das ist eine ganz andere Baustelle. Außerdem - was soll dabei herauskommen? Glaubst Du, der Vermieter lässt sich durch 100€ Mindereinnahmen von der Renovierung abhalten? Schläfst Du für einen Monat besser, wenn Du die 100€ behälst? Beim Auszug wird der Vermieter die 100€ von der Mietkaution einbehalten und der Lärm geht bis dahin weiter. Sollte das eine Schwarzarbeiter-Baustelle sein, kriegst Du die eher mit einem Anruf beim Gewerbeamt stillgelegt... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: anekon Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ruf einfach mal bei der Polzei oder bei einem RA an. Denn im Forum wirst du die unterschiedlichsten Aussagen erhalten. Ich glaube kaum das am Sonntag Baulärm erlaubt ist. Einen Nagel einschlagen oder andere Kleinigkeiten bestimmt, aber so etwas wie Wände einreissen fällt bei mir nicht unter Heimwerken. Gruß anekon |
Autor: b-mw-323 Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- du kannst nicht einfach um 100€ kürzen es gibt eine mietkürzungstabelle da stehen prozentsätze bezogen auf die nettokaltmiete. außerdem musst du die kürzung ankündigen und eine angemessene frist setzen. maximal für juli könntest du eine kürzung hinbekommen. nur denk dran das den vermieter dann auch seine gesetzliche frist zur kautionsrückzahlung voll ausschöpfen wird. wenn du das geld nicht brauchst kann es dir ja egal sein nur das solltest du wissen |
Autor: Gr33nAcid Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist keine firma. die machen das alle so, weil ihr lover irgendwie auf dem bau arbeitet. es geht auch nicht um den normalen lärm, aber sonntags sowie an feiertagen (erste mai, pfingsten) war hier die hölle los. laut anwalt (hatte ich eben rücksprache mit) ist eine mietminderung aufgrund der arbeiten von 30 % der warmmiete angemessen. Grundlage hierfür ist § 536 des BGB. Die Mietminderung wurde übrigens selber von der Tochter des Vermieters angeregt ;) Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: b-mw-323 Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: von der warmmiete? das ist mir neu. ich denke es geht von der kaltmiete aus? aber hier mal eine tabelle: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma.htm |
Autor: Matthes3302 Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- der vermieter darf keine mietschulden von der kaution einbehalten. eine mietkürzung musst du mit ausreichend zeit vorher ankündigen. da du im juli ausziehst bleibt dir also keine zeit. die alte dame soll sich einen anwalt nehmen. ev willl der vermieter euch ja sogar rausekeln. |
Autor: plop Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- der vermieter muss im gegenzug, wenn er grössere umbau- und renovierungsarbeiten plant die einen nicht unerheblichen einfluss auf die übrigen mietparteien hat, dies vorher ebenfalls ankündigen.. der kann ja nich einfach plötzlich vor der tür stehen und loslegen wenn ihm danach is.. meld dich beim mieterbund an und frag dort nach rat.. www.dmb.de tabelle Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: Papa76 Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Sowohl als auch. Allerdings ist die ganz sicher Seite die Kaltmiete als Basis zu nehmen. Zitat: Das stimmt nicht. Eine Kaution dient zur Befriedigung aller (unbestrittenen) Forderungen aus dem Mietverhältnis. Zitat: Das stimmt ebenfalls nicht, da der Wohnbereich von Gr33nAcid nicht unmittelbar beeinflusst wird. Unter dem unmittelbaren Einfluss versteht man Arbeiten mit direktem Eingriff in die Wohnung von Gr33nAcid oder die Unterbrechung der Versorgung der Wohnung oder die Stellung eines Gerüstes was den Wohnkomfort (Verdunkelung) erheblich beeinflusst oder Erneuerung der Fenster oder oder oder. Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten in der Wohnung darüber oder daneben muss niemand ankündigen. Was eingehalten werden muss, ist das Immisionsschutzgesetz (z.T. länderspezifische Regelungen) nach dem vermeidbarer Lärm zu unterlassen ist. Inwieweit der vom Vermieter verursachte Lärm vermeidbar ist, ist sicher Auslegungssache. Bearbeitet von: Papa76 am 14.06.2010 um 20:56:24 In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: Gr33nAcid Datum: 14.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wir haben zum glück keine kaution bezahlt ;) ich probiere es einfach mal, wenn es denen nicht passt, sollen se mal ruhig maulen! Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: b-mw-323 Datum: 15.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- für den abzug von der warmmiete fehlt mir einfach die logik. die betriebskosten haben ja nichts, zumindestens in diesem fall, mit einer lärmbelästigung zu tun. bei undichten fenstern kann ich mir das wiederum vorstellen, dass man es von der warmmiete abzieht |
Autor: Gr33nAcid Datum: 15.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ach das haben wir hier auch. wir wohnen hier zwei jahre, und bisher vorgefallen ist: schimmelbefall in allen räumen fenster undicht mangelhafte wärme-isolierung kellerassel-befall zerbrochenes fenster wird nicht repariert lärmbelästigung der mieter über und neben uns (ab und an um 3 uhr nachts musik) hundehaltung trotz verbot das beste war, die haben letztens die hauptstrom leitung angebohrt und stümperhaft geflickt. ich habe mir zwei mal ordentlich darauf hin an der waschmaschine und an meinem notebook nen ordentlichen schlag gefangen. anruf beim vermieter....(mittwoch) ich: mit dem strom stimmt was nicht, bzw mit der erdung. vermieter: (patzig) kann ja gar nicht sein! ich: (durch diese antwort echt sauer geworden) sie schicken mir hier SOFORT nen elktriker her! vermiete: der kann erst donnerstag odr freitag, bleiben sie einfach zu hause, der klingelt dann bei ihnen. so, donnerstag kam mein vermieter, und fummelt an meiner waschmaschine rum. weil kann ja sein das wir zu blöd wären, und der fehler bei uns liegen würde (hatten hier nei probleme mit de strom). freitag abend, kein elektriker da gewesen. anruf beim vermieter. ich: wo ist denn der elektriker nun (extra urlaub genommen deswegen). vermieter: der war da, erdung war oben falsch angeschlossen meine frau stellt die waschmaschine an, ich mußte noch weg. da kommt von ihr ne sms, das die waschmaschine ausläuft ich nach hause, da war der abstellraum wo die maschine steht (bzw unsere wohnung) schon nass. das wasser lief schon in den flur (hier ligen zum glück fliesen, aber bis meine frau das wasser aushatte, was man bei uns in der wohnung nicht abstellen kann, da waren nen paar minuten rumm). der vermieter hat beim rumfuschen an der waschmaschine den abflußschlauch aus dem abfluß gerissen. also solche idioten wie hier, sowas habe ich noch nie erlebt! Bearbeitet von: Gr33nAcid am 15.06.2010 um 12:17:57 Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: b-mw-323 Datum: 15.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- oh man sind das schwachmaten. na ein glück bist du da bald weg :) bei meinem vermieter wird zwar alles auch gemacht aber es dauert immer so lange und man muss immer mehrmals nachfragen.... das nervt auch tierisch |
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