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Beitrag von: Gjoni20 Date: 25.05.2010 Thema: Wer kennt sich mit Nebenkostenabrechnung aus ---------------------------------------------------------- Hi leute habe die Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter bekommen. Drauf steht aber Hausgeldabrechnung 2009. Kann mir einer sagen was ich davon bezahlen muss. Er hat mir irgendwie alles in rechnung gestellt. Allgemeinstrom Schmutzwasser Niederschlagwasser Restmüll Strassenreinigung Wasser Versicherung 130,33 Schornsteinfeger 26,34 Verwaltung 114,55 Kontoführung 11,17 Mir geht es um die letzen 4 positionen. Muss ich diese auch bezahlen. 330Ci mit prins anlage |
Autor: people pablo Datum: 25.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eigentlich nicht, das sind Umlagen des VM Immer BMW Bleiben |
Autor: b-mw-323 Datum: 25.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- versicherung, ist das wohngebäudeversicherung? diese definitiv ja. bei den anderen bin ich mir nicht sicher. ich glaube es heißt, kosten die zur betreibung des objekts nötig sind, können umverteilt werden. allerdings müssen diese kosten angemessen im verhältnis zur kaltmiete sein |
Autor: herr_welker Datum: 25.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also den Schornsteinfeger auf jeden Fall. |
Autor: b-mw-323 Datum: 25.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- haben wir schon mal 2 :) was ist unter verwaltungskosten dort zu verstehen? was genau? |
Autor: Gjoni20 Datum: 25.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist eigentlich ein Brief an den Vermieter zwecks Hausgeldabrechnung für die Wohnung in der ich Wohne. Verwaltung und Kontoführung ist unter nicht umlagefähige kosten aufgeführt und diese soll ich auch zahlen. Deswegen die frage ob ich diese auch bezahlen muss. 330Ci mit prins anlage |
Autor: Marco535 Datum: 25.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Kurz und gut NEIN. Ist nicht umlagefähig. Und wenns die Verwaltung dem Eigentümer sogar schon soweit aufbereitet und er dennoch zu faul ist, diese Kosten raus zu rechnen, isser selbst schuld. Kaminkehrer und Versicherung i.d.R sind umlagefähig. Mal davon ausgegangen, dass es sich auch um Kosten für die Wohnanlage handelt. |
Autor: plop Datum: 25.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich kann nur jedem raten die 75€ p.a. in den DMB zu investieren... bringe meine nebenkostenabrechnungen regelmäßig zum gegencheck dorthin.. hab schon so einiges eingespart.. ich zahle grundsätzlich gern meine abgaben wenn sie denn berechtigt sind, jedoch lasse ich mich genau so ungern über den tisch ziehen.. bei der letzten abrechnung z.b. wollte mein ehemaliger vermieter die wasserkosten doppelt einziehen...war auf den ersten blick auch nicht schlüssig erkennbar.. zudem sollten instandsetzungsarbeiten am objekt auf die mieter umgelegt werden.. pauschalhausmeisterverträge ohne std.nachweise eines betriebes, der in der gf die gleichen namen wie bei der hausverwaltung/vermieter aufwies..etc... habe mit hilfe des mieterbundes somit gut 60% der geforderten summe behalten dürfen.. das reicht für 3-4 jahre mitgliedschaft...und musste nur ab und zu zum anwalt zur rücksprache zwecks weiteren vorgehens.. Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: Papa76 Datum: 26.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Betriebskostenverordnung Grundsätzliches: Klick 1 Umlagefähige Kosten (soweit im MV vereinbart) im einzelnen: Klick 2 Ansonsten siehe Post von Marco535. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: Papa76 Datum: 26.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: So ne schlampige Arbeitsweise -ob bewusst oder unbewusst- kommt wohl leider daher, weil jeder Hinz und Kunz ne Hausverwaltung aufmachen darf. Ohne irgendeine Qualifikation, Sachkunde oder Ausbildung. Solche Abrechnungen sind dann natürlich ein gefundenes Fressen für den Mieterverein. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: Matthes3302 Datum: 26.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- meine ex vermieterin wollte mir mal nebenkosten für 2 personen abrechnen weil meine ex freundin am wochenende ein paar mal im jahr bei mir geschlafen hat. ich wollte dann meine nebenkosten davon abziehen, als ich im urlaub war. ^^ fakt ist man sollte die nk ganz genau kontrollieren. und ich glaube nicht das man die kontoführungsgebühren des vermieters oder der verwaltung zu tragen hat. |
Autor: Marco535 Datum: 26.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Grundsätzlich stimm ich, als ausgebildeter Hausverwalter, da durchaus zu. Aber wenn ich sehen, wieviel meiner Kunden = Wohnungseigentümer die Hausgeldabrechnung so wie sie kommt an den Mieter weiter geben, ohne deren individuellen Mietvertrag zu berücksichtigen oder einfach nur die Rep.Kosten, Verw.geb. usw. abzuziehen, wundert es mich nicht, dass in deutschland abgeblich weit über 50% der Nebenkostenabrechnungen falsch sind. Ist einfach faulheit und unwissenheit. Wohnung kaufen, gut vermieten, Miete einstreichen und sich sonst um nix kümmern. so stellen sich einige eine Wohnung als Kapitalanlage leider vor. |
Autor: Feuerteufel80 Datum: 26.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- auch von mir die Empfehlung zum örtlichen Mieterschutzbund zu gehen. Kostet bei uns ( Dillingen an der Saar) ca. 20 Euro im jahr. DIe überprüfen die Abrechnung kostenfrei für Dich und die wissen ganz genau was erlaubt ist, und was nicht. Ist schon Hammer, was manche Vermieter ( u.a. auch mein Ex-Vermieter) für absurde Vorstellungen von einer ordnungsgemäßen Abrechnung haben ... Aber ich lass mich nicht gern über'n Tisch ziehen und aus dem Grunde hab ich mittlerweile mein eigenes Haus ... Aber da muß man sich eben auch mit Behörden rumplagen die ihre Arbeit schlampig oder sogar überhaupt nicht erledigen ... Aber als Mieter sollte man sowieso eine Rechtschutzversicherung haben. Denn sobald die Sache vor Gericht geht, zahtl der Mieterschutzbund nicht mehr. Und dann kann's teuer werden... wer andern eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät.. |
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