- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Adoption/ Beerdigungskosten - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: mcsash
Date: 17.03.2010
Thema: Adoption/ Beerdigungskosten
----------------------------------------------------------
Hi zusammen!
habe eine Frage ich bin damals von den Mann meiner Mutter adoptiert worden,e r ist aber nicht mein Leiblicher Vater habe aber noch 2 halbschwestern die von ihm sind. Nun zu meinr Frage wenn er mal sterben sollte wer muss die Kosten für die beerdigung tragen( also ich bin der Älterste). Die Frage mag makaber klingen aber ich hatte zu ihm nie wirklich einen guten draht und wir mögen uns eigentlich nicht wirklich und heute habe ich mit meinen Schwestern darüber mal so gesprochen und keiner kennt sich damit aus. Und noch eine Frage kann man eine adoption anolieren lassen?
http://www.racingteampfreimd.de/





Antworten:
Autor: konsuela
Datum: 17.03.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
dr. google ist schon ein Wahnsinn...

klick mich

klick mich

Aufhebungsgründe findest du in: 1760, 1763 (insbesondere II/III) BGB
(keine Ahnung ob das so stimmt, habe das selber über google gefunden....

EDIT: Für Beerdigungskosten wird in Österreich das Erbe verwendet bzw. Auszahlungen aus Lebensversicherung, was überbleibt wird dann nach Testament bzw. gesetzliche Vorgaben aufgeteilt.
Reicht das Erbe nicht aus kommen, bei uns die näheren Verwandten auf.

Bearbeitet von: konsuela am 17.03.2010 um 18:38:33
Autor: jhonny318ti
Datum: 17.03.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wenn Du das Erbe ausschlägst musst Du meines Wissens auch nicht die Beerdigungskosten tragen.

Rot ist Modfarbe

Bearbeitet von: Gygax E30 am 17.03.2010 um 21:42:50
Schwarz,tief,breit.......
Autor: Mr. B.
Datum: 17.03.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
wer das erbe ausschlägt muss auch nicht für die beerdigungskosten aufkommen.
wenn alle ausschlagen und damit mein ich auch wirklich alle (alle angehörigen + ehegatten, alle kinder, auch unter 18, bei denen unter 18 müssen beide elternteile für ihre kinder ausschlagen da die sonst nach ihrer volljährigkeit belangt werden können).
haben alle ausgeschlagen muss das sozialamt für die kosten aufkommen.
so ist es hier zumindest.
/// BMW 330 CI - und die Freude am Fahren ist grenzenlos
Autor: Marco535
Datum: 17.03.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Leider haben wir momentan einen Rechtsstreit in der Richtung in der Familie am laufen. Üble Sache sowas.

Ganz so ist es leider nicht in Deutschland, dass man aus der Sache raus ist, wenn man das Erbe ausgeschlagen hat.

Reichen die eigenen Vermögenswerte des verstorbenen nicht aus um die Beerdingskosten zu decken, sind die Kinder (sicherlich auch Adoptierte) für die Eltern soz. unterhaltspflichtig. Das ganze auch noch gesamtschuldnerisch, d.h. wenn von 3 Kindern 2 von HarzIV leben, geht das zuständige Amt her und greift sich den einzigen von den Kindern, der Geld verdient bzw. hat um die Kosten für Beerdigung usw. wieder reinzuholen. Denen ist auch egal, ob man ein gutes Verhältnis hatte oder sich, wie in unserem Fall, über 20 Jahre nicht mal gesehen hat.

Könnte da nun noch ganz andere Sachen erzählen, wie das momentan mit den sch........ Sozialamt läuft, aber das muss nun auch nicht im I-net breitgetreten werden. Auf jeden Fall hab ich damit wieder mal nen dicken hals über die Regelungen und Gesetze in Deutschland.




Autor: XT-Fabi
Datum: 17.03.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Da er als nicht leibliches Kind erstmal gar nicht erbberechtigt ist dürfte er auch nicht für die Beerdigungskosten herangezogen werden.
Gruß, Fabi
Autor: aNka
Datum: 17.03.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Da er als nicht leibliches Kind erstmal gar nicht erbberechtigt ist dürfte er auch nicht für die Beerdigungskosten herangezogen werden.
Gruß, Fabi

(Zitat von: XT-Fabi)




Er ist zwar kein leibliches Kind, ist aber adoptiert und hat somit die gleichen Rechte bezüglich des Erbes wie die leiblichen Kinder.
Autor: XT-Fabi
Datum: 17.03.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Uppps, mein Halbbruder war ja gar nicht adoptiert worden von meinem Vater und war deshalb nach dessen Tod nicht erbberechtigt, sorry.
Gruß, Fabi




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile