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Beitrag von: Black320ci Date: 15.03.2010 Thema: Auto gekauft - Verkäufer möchte es aber behalten ---------------------------------------------------------- Hallo leute, hab ein Problem und wollte nach Rat fragen. Ich hab letzte Woche von 250km entfernung mir ein 328i Coupe gekauft. Hingefahren, auto angesehen, entschieden und anschließend gekauft. Haben ein Vertrag gemacht und ich habe 400€ als Anzahlung gelassen. Wollte das Auto dieses Woche iwann abholen, weil er mir das nicht angemeldet übergeben wollte. Nun, er hat mir mitgeteilt, dass er das Auto doch nicht verkaufen möchte es behalten will. Meine Anzahlung und die Spritkosten wird er mir überweisen. Ihm war es egal ob ich Ihn anzeige oder nicht. Ich wollte fragen, ob ich Ihn Anzeigen könnte. Schließlich liegt ein rechtskräftiger Vertrag vor. Einen Schadenersatz wolte er nicht leisten. Kann ich etwas dagegen tun oder nicht. Wollte hier nachfragen bevor ich zu meinem Anwalt gehe. Vllt ist einem von euch etwas ähnliches passiert. Finde sowas halt richtig be******en. Danke euch im Voraus. |
Autor: B2E Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Kaufvertrag kann in folgenden fällen zustande kommen: 1. mündlich---> eher nicht zweckgebunden... 2.schriftlich---> übliche Form Es genügt eigentlich auch die Einigung mündlich und die Übergabe... Dann ist es rechtmäßig vollendet. Was habt ihr als Übergabezeit in eurem Kaufvertrag eingetragen? Ist sehr wichtig. Falls ihr es mündlich besprochen habt, hast du keine andere Möglichkeit, als dein Geld zurückzufordern. Falls aber in deinem Vertrag ein Übergabetag steht, hast du das Recht, den Kauf durchführen zu können. |
Autor: Black320ci Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, wir haben einen schriftlichen Vertrag. Wir haben den von mobile benutzt (Blanko Kaufvertrag). Im Vertrag steht, das ich 400€ Anzahlung geleistet hab. Der Restbetrag sollte dann bei Abholung in dieser Woche (ebenfalls schriftlich festgehalten) erfolgen. Der Verkäufer ist privat also kein Händler oder ähnliches. Das stresst mich momentan voll. Bitte euch um Rat. |
Autor: B2E Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du solltest aber schon ein Zeitpunkt erwähnen. nur diese woche genügt nicht. hättest doch einfach 7 tage nach dem zustandekomen des kaufvertrages geschrieben. Aber naja... das müsste eigentlich auch reichen. Egal ob privat oder händler... Kaufvertrag ist zustandegekommen. Kannst sogar Schadenersatz statt leistung anfordern :) gehst zum Arzt, lässt dich krankschreiben bezüglich innerem Stress und Depressionen, kriegst sogar davon geld haha...awa spaß Das müsste langen. Kauf muss vollendet werden.... |
Autor: Mario84 Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, das ist scheisse. Da freuste dich auf dein neues Auto und dann... naja ich würde ihn definitv anzeigen und auf schadensersatz klagen. Da bekommste nämlich richtig Geld.... Zieh das Ding durch und lass dich nicht verarschen!! ** nicht spektakulär aber Bar bezahlt und meiner :) ** |
Autor: Black320ci Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke schon mal für die Ratschläge. Ja ich hab nicht nur diese Woche geschrieben, sondern bei Übergabezeitpunkt:"in der Woche von 15.03. bis 20.03.2010" reingeschrieben. werde mal zu meinem Anwalt gehen. Das Auto will ich definitiv nicht mehr. Wer weiß was er damit noch anstellt. Werde euch aufjedenfall über die Sache informieren. |
Autor: B2E Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist gut. wäre super, wenn wir auch was mitbekommen... kannst zum anwalt gehen. |
Autor: ThaFreak Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Was ist bei dir "richtig Geld"? Ein Schadenersatz richtet sich nach dem entstandenen Schaden. Und der wäre hier ... ? |
Autor: meinbag Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also generell muss der Verkäufer die Karre doch rausrücken, oder? -> BGB §433 |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Rechtlich dürftest du am längeren Hebel sitzen, ist nur die Frage ob du dir das Theater antun willst? Wie schon erwähnt wurde, wenn du jetzt dagegen vorgehst und vermutlich Recht bekommst, er also die Karre rausrücken muss.........wer weiss was er mit der Karre noch anstellt aus Rache? Du sagst ja selbst, daß du den Wagen nicht mehr willst, von daher, wenn du deine Auslagen zurück hast, drauf gesch....... und such dir nen anderen. Wenn es da natürlich auch Probleme gibt, du deine Kohle nicht zurückbekommst etc. , dann ist der Rechtsweg unumgänglich. |
Autor: Axel_S Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sei froh dass du dein Geld + Spritkosten bekommst. Bist jetzt wenigstens um eine Erfahrung reicher. Wieso hast du keine gelben Kennzeichen besorgt und direkt bezahlt und Wagen mitgenommen ? Der Käufer hat ein großes Risiko dass du einfach später absagst. Und wenn in der Zeit einer vorbeikommt und bar zahlt ist der Wagen weg. Würde ich genauso machen. |
Autor: Black320ci Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Er will das Auto behalten, da seine Freundin das Auto doch für sich haben will. Kurzzeitkennzeichen wollte ich mitnehmen, nur hat er mir dann gesagt, das er das Auto nur nach dem abmelden mir übergibt. Ich scheiß drauf, hab wieder eine neue Erfahrung gesammelt. Ich warte jetzt auf mein Geld, wenn es natürlich nicht ankommt, dann ist ein Rechtsweg unumgänglich. Bei einer Anzeige wird sich das Ganze sowieso in die Länge ziehen. Daher, scheiß ich lieber drauf. Trotzdem vielen dank Leute. Innerhalb 30 min hab ich zahlreiche Ratschläge bekommen. Vielen Dank. |
Autor: BMW_Pilot_austria Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wieso macht ihr ständig mit anzeigen rum? ich glaub die polizei hat wirklich besseres zu tun. Das ist ja nichts strafrechtliches.. wieso dann Polizei?!!also entweder zum anwalt, oder eigenständig zum Gericht gehen. Speed costs money....how fast can you go?! Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren |
Autor: Liteon Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das immer alle gleich anzeigen wollen oder zum Anwalt rennen müssen. Typisch deutsch. Lass dir dir Kohle wiedergeben, Spritkosten etc. und verzichte auf das Theater. Unter Erfahrung abspeichern und gut ist. |
Autor: konsuela Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Vergeltung für den Urlaubstag? Wäre es hier möglich einen Mietwagen geltend zu machen? Also das eigene Fahrzeug wurde schon verkauft und bis man jetzt einen anderen Wagen gekauft hat braucht man einen Mietwagen. |
Autor: Osokin Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Und dann am besten noch die Tage darauf geltend machen, weil man schlecht schlafen konnte. Also bitte Leute wie kleinkarriert kann man sein. Geld und Kosten zurück, warum zur Hölle sich und anderen das Leben schwer machen. www.x-junkys.eu |
Autor: HardStyle005 Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wozu willst du zum Anwalt gehen wenn du das Auto sowieso nicht mehr willst??? Manchmal.... ach ich lass es |
Autor: B2E Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- BLACK320CI lass es einfach nimm dein Geld+Spritkosten und gut is... |
Autor: cxm Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, wenn er zu der Anzahlung noch die Spritkosten erstattet, ist das mehr als Du erwarten kannst. Dann war's eben nix... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Stefan177 Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab schon ein paar Erfahrungen in solchen Sachen. Zwar keine Autos, aber Ebay Händler, die sich dann "umentscheiden". Der Kaufvertrag ist zustandegekommen, Du könntest das Fahrzeug auch einklagen. Allerdings hat die Polizei damit nichts zu tun, sondern das geht zivilrechtlich (Anwalt). Allerdings: Was willst du einklagen? Das Fahrzeug willst Du nichtmehr, die Spritkosten zahlt er freiwillig. Willst du ihm nur eins reinwürgen? Nimm das Geld, sag ihm am Telefon was er Dich alles kann und gut iss. Glaub mir. Das ist den Ärger nicht wert. ;) Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: kaminski Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja, lass ihm seinen wagen wenn das geld bekommst und die spritausgaben gedeckt werden. selbst wenn er dazu gezwungen werden würde dir das auto zu verkaufen, denkst du nicht das er das einfach so schluckt. nachher macht er aus lauter bosheit was kaputt, steckt das ein oder andere kabel aus, kleines loch im kühlerschlauch... Das war Kaminski, der schlechteste U-Bahn-Fahrer der Stadt... |
Autor: konsuela Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: War eine ernstgemeinte Frage von mir. Hat mit kleinkarriert nix zu tun, sondern war nur als Frage gemeint was wäre wenn... |
Autor: Black320ci Datum: 15.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: einfach mal besser mitlesen bitte. Ich geh nicht zu meinem Anwalt. Ich lasse es einfach. Hab auf den ganzen Theater keine Lust. Soll er sein Auto behalten. Meine Anzahlung + Spritkosten wird er mir rückerstatten und gut ist. Habe es jetzt unter Erfahrung gespeichert und werde in Zukunft beim Kauf vorsichtiger vorgehen. Vielen Dank Leute für euren Beistand :D Bearbeitet von: Black320ci am 15.03.2010 um 23:03:36 |
Autor: HardStyle005 Datum: 16.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich hab schon richtig gelesen, keine Angst. Die Frage ist nur was du jetzt mit dem Gang zum Anwalt bezwecken willst/wolltest? Natürlich kannst du das Auto einklagen, willst du aber sowieso nicht also versteh ich den Sinn dahinter nicht... Das Problem ist das durch solche "unwichtigen" Sachen die Gerichte ausgelastet sind und die wirklich wichtigen Sachen ewig brauchen bis sich da etwas tut. |
Autor: Black320ci Datum: 16.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- aso so meinst du es :). Ja das Ding ist, ich war 7 Std unterwegs für nichts. Normalerweise hätte ich ja, wie ich es hier erfahren habe, ein Anspruch auf Schadenersatz. Nach dem ich mich jetzt aber wieder beruhigt habe, sagt mir mein klarer Kopf, scheiß drauf und hol dir einen anderen Wagen. Natürlich ist so eine Anzeige neben den anderen Anzeigen als unwichtig anzusehen. Aber irgendjemand muss dem Verkäufer mal irgendwann zeigen, dass er nicht so ne scheiße einfach so durchziehen kann. Wenn ich ihn jetzt nicht Anzeige, dann tut er es in der Zukunft eventuell noch einmal und dann bist du vllt derjenige, der das Fahrzeug nicht kriegt und völlig umsonst 7Std. vergoldet hat. Wie gesagt, ich werde es einfach lassen und mir einen anderen Wagen holen. Muss halt noch was finden :) Danke nochmal für die Ratschläge Leute. Dass Thema ist jetzt gegessen. |
Autor: Mario84 Datum: 16.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ thafreak Schadensersatz: Zeitaufwand,Zeitaufwand bis neues Auto gefunden, Fahrtkosten, entschädigung, je nach Anwalt kann da gut was zusammen kommen!! (aussage befreundeter Anwalt) ** nicht spektakulär aber Bar bezahlt und meiner :) ** |
Autor: henna_12 Datum: 17.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde definitiv auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Wenn mir einer sagen würde:" nee behalte ich und ob du mich anzeigst ist mir egal". Tschööösch... : ) Anzeige,Schadensersatz und und und.... ist viel zu stressig. Lieber juristische Konsequenzen androhen und fertig. Ruf an, setz ne Frist und hol dir die Karre. |
Autor: herr_welker Datum: 17.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Was hat es den mit dem gelben Kennzeichen auf sich? |
Autor: Richi Datum: 17.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Er meinte einfach Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Die haben ein gelbes Feld am rechten Rand! Falls du das meinst! Gruß |
Autor: herr_welker Datum: 17.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- AH. Kurzzeitkennzeichen. Unter dem Begriff spuckt Googel auch was sinnvolles aus. Aber selbst damit wäre es nicht am selben Tag gegangen, oder? Die eVB-Nummer würde man zwar bekommen, aber um das Kennzeichen anzumelden braucht man ja mindestens einen Behördengang? (siehe Öffnungszeiten) |
Autor: Black320ci Datum: 17.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ja klar. Ich war ja aber ein tag davor mit dem Verkäufer in Kontakt. Daher wäre es kein Problem. Nur wollte er halt den Wagen nicht angemeldet übergeben. |
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