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Beitrag von: Shaker81 Date: 23.02.2010 Thema: Fragen zur Fahrtkostenpauschale!? ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, hab gerade verzweifelt die suchfunktion benutzt, aber nix gefunden. sollte ich immer die falschen wörter gesucht haben und das thema bereits behandelt worden sein, so gebt mir bitte den link des threads, damit hier nicht unnötig ein weiteres thema erzeugt wird. es geht um folgendes, und da bin ich leider nicht konfirm: ich bin seit januar 2009 wieder angestellter. fahre immer mit dem auto zur arbeit. entfernung kürzeste strecke sind 23km (somit hin und zurück = 46km/tag) Jetzt ist mir soweit bewusst das man pro ´km 0,30€ einreichen kann, richtig!? wenn ja, wie muss ich das nun machen und kann ich somit mit einer rückzahlung rechnen, und in welcher höhe?!?!? wäre super wenn mir hier jmd kurz helfen kann. wie gesagt: 46km/tag x 0,30€ x ca. 230 tage/jahr = 3174! was sagt die zahl nun aus vielen dank für euer verständnis und hilfe im voraus. lG Andy "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
Autor: shgfa Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du bekommst nur die einfache Strecke angerechnet also nur 23km, nicht beide Wegstrecken. Der Betrag der dabei raus kommt wird von Deinem Bruttojahreslohn abgezogen und davon wird dann die Lohnsteuer berechnet die Du eigentlich nur zahlen müsstest und der Differenzbetrag wir Dir erstattet. Als keines Beispiel (alle Zahlen sind nur fiktiv): Jahresbruttolohn 30.000 Euro, davon werden 1.510 Euro als Lohnsteuer einbehalten nach Abzug der Fahrkosten und sonstiger anrechenbarer Abzüge bleibt ein Jahresbrutto von 25.000 Euro , davon wird dann die Lohnsteuer neu berechnet, da dass ja quasi nur Dein Gehalt war. Die Lohnsteuer von den 25k Euro sind dann 1.210 Euro. Die Differenz von 300 Euro bekommst Du dann vom Finanzamt erstattet. Bearbeitet von: shgfa am 23.02.2010 um 10:57:43 <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: b-mw-323 Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- du bist nicht verpflichtet den kürzesten weg zu nehmen, du kannst auch den schnellsten nehmen,. wenn der zum beispiel 5 km weiter ist geht das auch |
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