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Kündigungsfrist- Mietrecht - Geplaudere

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Beitrag von: schnitte09
Date: 08.02.2010
Thema: Kündigungsfrist- Mietrecht
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Habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist einer Mietswohnung. Normalerweise hat man ja 3 Monate Kündigungsfrist. Können sich die 3Monate auch erhöhen wenn der Mietvertrag schon über mehrere Jahre besteht? Gibt es solche Klauseln im Mietrecht?
Wäre schön wenn Ihr wie immer helfen könntet.:-)
Danke schonmal.
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.


Antworten:
Autor: mb100
Datum: 08.02.2010
Antwort:
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Für den Mieter als Kündigenden ändert sich nix, für den Vermieter verlängern sich die Fristen nach fünf und nach acht Jahren um jeweils drei Monate. Steht im 573c I BGB.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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