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Beitrag von: schnitte09 Date: 08.02.2010 Thema: Kündigungsfrist- Mietrecht ---------------------------------------------------------- Habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist einer Mietswohnung. Normalerweise hat man ja 3 Monate Kündigungsfrist. Können sich die 3Monate auch erhöhen wenn der Mietvertrag schon über mehrere Jahre besteht? Gibt es solche Klauseln im Mietrecht? Wäre schön wenn Ihr wie immer helfen könntet.:-) Danke schonmal. Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden. |
Autor: mb100 Datum: 08.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Für den Mieter als Kündigenden ändert sich nix, für den Vermieter verlängern sich die Fristen nach fünf und nach acht Jahren um jeweils drei Monate. Steht im 573c I BGB. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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