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Beitrag von: knax Date: 02.02.2010 Thema: Gutachter soll Schaden begutachten... Frage. ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, vor kurzem ist mir ein großer, schwerer Karton (ca. 180 x 100 x 100cm) von dem Hänger eines vor mir fahrenden Fzg vor den Wagen geflogen. Ausweichen ging nicht, sonst währs über eine Verkehrsinsel gegangen :-) Hab das Dingen also mit der vorderen rechten Ecke gestriffen und "weggekickt". Wie dem auch sei, bin dann zum Lackierer (Freie Lackiererei) wegen eines Kostenvoranschlags, dieser beläuft sich auf ca. 500€ + mwst. Alles zu meinem Anwalt gegeben, der das weiter geschickt. Der Halter des gegnerischen Fzgs. wünscht die Abwicklung über seine Versicherung. Aber: Diese teilt nun mit, dass sie sich den Schaden gerne mal selber anschauen möchten und schicken einen "neutralen" Gutachter (is klar). Dieser kommt mitte nächster Woche von der Firma Car Expert. Zum Schaden. - M-Schürze e36 rechts vorne unten zerkratzt - Lackierte Zierleiste rechts zerkratzt Der Lackierer hat gerechnet: - Stosstange ab + dranbauen - Zierleiste rechts lackieren - Stosstange instandsetzen + Lackieren Das sind irgendwas von 500€ + mwst Nun zu meiner Frage: Muss ich einer Reparatur durch Spot Repair zustimmen oder sowas akzeptieren(Falls er damit kommt)? Kann ich der Versicherung auch sagen, dass ich das über einen anderen Gutachter machen lassen möchte? (Habe aufgrund der "geringen" Summe nur einen Kostenvoranschlag erstellen lassen) Worauf habe ich bei der Begutachtung zu achten? Ich kann mir jetzt schon denken, worauf das hinausläuft. Er errechnet bestimmt nur 250€ weil Steinschläge etc. Mfg Florian |
Autor: MrFloppy Datum: 02.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ein gutachter aus den gelben seiten ist auch unabhängig. lass auf keinen fall nen gutachter der gegnerischen versicherung allein das gutachten anfertigen ... die versicherung muss das gutachten eines (vereidigten) sachverständigen deiner wahl akzeptieren. zur not, falls du keinen gutachter kennst, frag deinen versicherungs-fuzzi, welchen er dir empfehlen würde. du musst das gutachten "auslegen", bekommst das geld aber von der gegenerischen versicherung zurück - nicht vergessen, den nutzungsausfall für dein auto zu berechnen für die zeit, wo's in der werkstatt steht ;-) ride like a devil - feel like a god |
Autor: knax Datum: 02.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke erstmal. Also kann ich im Prinzip morgen da anrufen und denen sagen, dass ich mir da einen aussuchen werde? Und wo ist das gesetzlich verankert? Der Grund, warum ich kein Gutachten anfertigen lassen habe, ist der "relativ geringe" Wert des Schadens von 500€. Es gibt doch diese 900€ Grenze, oder bin ich da schief gewickelt? Wollte nicht auf den Kosten sitzen bleiben. |
Autor: mb100 Datum: 02.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du erlaubst mir folgende Frage: wenn Du das eh über Deinen Anwalt abwickelst, warum fragst Du dann hier noch? Die Grenze is fließend. Angenommen werden immer so irgendwas zwischen 700 und 1000 Euro (inkl. MwSt.) - hängt allerdings auch davon ab, welches Gericht entscheidet. Aber ich stell mich auf den Standpunkt zu sagen: wenn die gegnerische Partei nen Gutachter schickt, hast Du schadenshöhenunabhängig das Recht auf nen eigenen Gutachter und den Anspruch auf die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung. Aber frag am besten dazu mal Deinen Anwalt... Welche Versicherung soll den einspringen? Die HUK? Das LG Coburg sagt zu dem Thema: 700 Euro sind die Grenze. Bearbeitet von: mb100 am 02.02.2010 um 22:44:50 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: PsTYLe320 Datum: 03.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey, die gegnerische versichserung ist nicht zufällig victoria ? Hatte auch sowas ähnliches gehabt und die wollten mir auch einen "neutralen" gutachter schicken von ... Car expert Auf jeden fall kam er und war richtig katastrophe, der hat jedes kleine stück am auto abgesucht und immer gemeint das war vor dem unfall und gleich den betrag von meinen gutachten abgezogen. Hatte zwar einen wirtschaftlichen um totalschaden aber hat mir trotzdem 2000euro abgerechnet... War dann bei anwalt, er hat dann alles erledigt und hat gemeint das man das gutachten von der gegner. Vers. Nicht eingehen muss |
Autor: knax Datum: 03.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Guten Morgen zusammen, Weil ich es jetzt wissen wollte und nicht bis morgen warten kann :-) @PsTYLe320 Danke, das ist doch mal eine Antwort. Kann der mir mit "spot repair" um die Ecke kommen? Mfg Florian |
Autor: cxm Datum: 03.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, es handelt sich bei der Angelegenheit um einen Hapfpflichtschaden. Wenn die gegenerische Versicherung auf einen Gutachter besteht, kannst Du den aussuchen. Oder sie akzeptiert den Kostenvoranschlag, könnte für die günstiger werden. Und eine bestimmte Werkstatt kann man Dir auch nicht vorschreiben. Wenn Du viel Geld verbrennen willst, fahr zu BMW, die setzen die Neuteilpreise an. Wer hat denn den Gutachter und das Spot-Repair ins Spiel gebracht? Die gegnerische Versicherung oder der Fahrzeughalter? Letzterer hat da mal gar nix zu melden. Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: knax Datum: 03.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke. Das mit der Spot Repair ist mir in den Kopf geschossen. War ja nur mal ein Gedanke - könnte mir vorstellen, dass er sowas vorschlägt. Mfg Florian |
Autor: Socom Datum: 11.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Geschädigte hat immer das recht einen eigenen Gutachter zu bestimmen (naturlich nur ein anerkannter). Jeder Versicherer versucht Geld zu sparen und einige nehmen Gutachter die auf der eigenen Gehaltsliste stehe, die solche dinge natürlcih anders bewerten. Bei dem Schaden hast du das Recht das Teil komplett lackieren zu lassen, smart-repair ist freiwillig aber nicht pflicht (eher gut für den eigenen Geldbeutel). |
Autor: rennfrikadelle Datum: 12.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Einfache Regel: Bei einem Haftpflichtschaden hast du das Recht Gutachter und Werkstatt selbst zu bestimmen. Bei einem Kaskoschaden bei dir kann die Versicherung Vorgaben machen. Eine bekannte Falle ist jedoch bei geringfügigen Schäden, bei denen normalerweise ein Gutachter nicht notwendig ist und diesen auch die gegnerische Versicherung nicht akzeptieren muss, man dann auf den Gutachterkosten sitzenbleibt. Aus diesem Grund solltest du es schriftlich haben, dass die einen Gutachter wollen, gleichzeitig aber darauf hinweisen, dass du in diesem Fall die Gutachterwahl hast. Das mit den Vorschäden ist eine ganz andere Baustelle: Grundsätzlich kann die Versicherung Vorschäden in Abzug bringen, wenn es sich um Schäden und nicht um normale Verschleißerscheinungen handelt, die auf normale Nutzung zurückzuführen sind. Kleine Lackschäden aufgrund von Steinschlag gehören dazu - die Beule vom letzten Einparken nicht. Sind es nur Kratzer, die nicht sehr lang sind und welche die Grundierung nicht beschädigen, kann es passieren, dass du von der Versicherung einen Lackausbesserungsstift bekommst. Dies ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn die Kratzer nicht auf großen Flächen sind (Haube, Türe, etc.), das Fahrzeug älter ist und es weitere nicht oder unzureichend ausgebesserte Kratzer am Fahrzeug gibt. Ich habe lange als KFZ-SV gearbeitet und weiß warum die Versicherung einen Gutachter haben möchte: Dein Fahrzeug ist nicht mehr allzuviel wert. Nun passiert es leider oft, dass ein paar Kartzer gemeldet werden und eine Lackierung verlangt wird. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Originalfarbton verändert, kann es sein, dass es bei einer Lackierung zu Farbabweichungen kommen könnte. In diesem Fall stünde dir eine Komplettlackierung zu, welche jedoch den Fahrzeugwert überschreiten würde. Das wäre ein Totalschaden und dir stünde der volle Fahrzeugwert zu plus 25% bei einer Anschaffung eines anderen Fahrzeuges. Die Nummer mit der verlorenen Ladung kennen die Versicherer nur zu gut (keine Sorge, ich unterstelle dir nichts!). Sie werden grundsätzlich kritisch, wenn ein Haftplichtschaden ohne Kollision mit dem versicherten Fahrzeug auftritt. Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: Socom Datum: 13.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Okay.... Schau mal an, da kann echt jeder noch was dazulernen. Das wusste ich selbst auch noch nicht alles! Vielen Dank, so hast du auch mir weitergeholfen. |
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