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Beitrag von: dargott Date: 27.01.2010 Thema: AU abgelaufen muss ich neu machen? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 27.01.2010 um 14:55:34 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben. Hallo bei mein auto ist AU abgelaufen aber TÜV habe ich noch bis August da die AU plakette weg fällt ist meine frage muss ich jetzt noch extra AU machen oder kann ich einfach die Plakette weg machen? Ich habe das forum durchsucht und keine passende antwort gefunden. danke Bearbeitet von: angry-playboy am 27.01.2010 um 14:55:34 |
Autor: Old Men Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Heikles Thema. Vieleicht hilft ein Anruf beim TÜV weiter. |
Autor: Repsol12 Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Frag doch einfach mal Tüv oder DEKRA nach, di können Dir bestimmt helfen. Rein theoretisch brauchst du sie erst bei der nächsten HU mitmachen. Wer später bremst, ist länger schnell!!! |
Autor: Airborne Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ums zuerst mal klarzustellen: DU darfst an deinem Kennzeichen schonmal gar nix machen, ausser es ans Auto dran- und wieder abzubauen. Wegen deiner Frage am besten wie schon erwähnt direkt beim TÜV anfragen. Die AU Plakette fällt zwar weg, das heißt aber noch lange nicht das man keine AU mehr machen muss. Mfg |
Autor: Christian Sch. Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Fall wurde bei der Neufassung der HU/AU-Vorschriften nicht wirklich überdacht. Die Aussage unseres Schulungsteams ist jedoch, dass die AU Plakette nicht mehr ungültig werden kann, da es sie ab dem 1.1.2010 nicht mehr gibt. Damit ist eine abgelaufene AU keine Ordnungswidrigkeit mehr. Das Infoheft der Kandwerkskammer sieht es ähnlich. Sie schreiben auch, dass bei abgelaufener AU diese erst zur nächsten Fälligkeit der HU wieder durchgeführt werden muss. Alles andere wäre auch SChwachsinn, da die AU maximal 1 Monat vor Fälligkeit der HU durchgeführt werden darf. Wenn du jetzt AU machst, musst du im Sommer wieder eine machen und eine neue Plakette bekommst du ja auch nicht mehr. |
Autor: dargott Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- gut danke aber eine frage hab ich dann noch kann ich den hässlichen gelben aufkleber abmachen oder darf ich net? |
Autor: Bl4ck Cobra Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein. Den Aufkleber darfst du nicht entfernen. Wurde aber bereits geschrieben... (OO\"(IIII)(IIII)"/OO) Burn Rubber, Not Soul! |
Autor: Airborne Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: uuuuuund NOCHMAL Zitat: |
Autor: Marco-IS Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: gut danke aber eine frage hab ich dann noch kann ich den hässlichen gelben aufkleber abmachen oder darf ich net? (Zitat von: dargott) uuuuuund NOCHMAL Zitat: Ums zuerst mal klarzustellen: DU darfst an deinem Kennzeichen schonmal gar nix machen, ausser es ans Auto dran- und wieder abzubauen. (Zitat von: Airborne) mmmhhhh..Da scheint unsere Zulassungsstelle anderer Meinung zu sein .... Wollte letzens meine AU neu kleben lassen, weil bei der Anmeldung 2008 was schief gegangen war und Ich nur ne Plakette 2009 statt 2010 drauf hatte..nach kurzem Überlegen hat mir die gute Frau ganz einfach die Plakette vorsichtig abgemacht und Ich hab die restlichen Klebespuren dann wegpoliert. Gruß Marco Ein BMW ist nie gebraucht, sondern nur eingefahren ;-) |
Autor: Made Of Steel Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- I-wo stand mal, dass über die alte plakette ein weißer aufkleber geklebt wird. Suche 1 Satz TÜRVERLEIDUNGEN e36 Coupé, Leder schwarz. Bitte alles anbieten per PN! Probleme mit eurem 318is (M42)? Klick |
Autor: xxconenxx Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ..editiert..angry Bearbeitet von: angry-playboy am 27.01.2010 um 19:16:30 |
Autor: Bl4ck Cobra Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Also hast nicht du die Plakette entfernt sondern die Frau von der Zulassungsstelle! Du hast lediglich dein Nummernschild von Kleberesten befreit. Das ist mit einer Reinigung gleich zu setzen... (OO\"(IIII)(IIII)"/OO) Burn Rubber, Not Soul! |
Autor: Airborne Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Du weißt schon das ne Zulassungsstelle die Schilder entwerten darf usw, sprich also die Plaketten abkratzen? Nur weil die das machen/dürfen, als staatliches Organ, heißt das nicht das ich mich zuhause hinstelle wenn die AU fällig is, die Plakette abkratze und einfach ne neue draufpappe. Urkundenfälschung ist dir ein Begriff? MfG |
Autor: Tubs Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Naja, es wird ja auch nicht für so viele von Bedeutung sein, dass es sich lohnt diesen Fall zu berücksichtigen. Für die Allermeisten fällt der AU-Termin auf den HU-Termin. Und damit hat sich der Sonderfall erübrigt. Aber interessant ist die Frage trotzdem. So wie ich es verstanden habe muss die AU nicht nachgeholt werden. http://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=21524&_nav_id1=10246&_nav_id2=10248 |
Autor: Nic-HSK Datum: 27.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, ich bin der Meinung, das er eine AU machen MUSS. (Die Gültigkeit steht auf der noch vorhandenen Plakette und auf seinem Bericht) Da er im Moment (bis August) ohne Abgasuntersuchung durch die Gegend fahren würde. Das blöde ist nur, das er im August dann wieder eine AU mit dem TÜV machen muss. Gruß Nic. Darf man in einem Schaltjahr auch Automatik fahren? |
Autor: Marek R. Datum: 28.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Huhu! Muss er nicht, AU wird erst mit der nächsten HU gemacht. Malgucken ob ich es wiederfind. Ah ich habs.. Hier kannste lesen. Gruß Marek Bearbeitet von: Marek R. am 28.01.2010 um 09:01:38 ... |
Autor: Christian Sch. Datum: 29.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie schon gesagt, das die AU jetzt Bestandteil der HU ist, würde eine seperate vorgezogene Untersuchung keinen Sinn mehr machen. Zur Plakette: Theoretisch darfst du sie natürlich nicht selber entfernen. Bei der nächsten HU wird sie durch einen Plastikeinsatz (Hartplakette) oder durch einen weißen Reparaturaufkleber (bei Klebeplakette und zerkratztem Kennzeichen) ersetzt. Wenn du die gelbe Plakette nicht haben willst, kannst du dir bei einer netten Werkstatt oder TÜV,Dekra,GTÜ so eine Ersatzlösung anbringen lassen. Eine neue Plakette kann übrigens gar nicht mehr angebracht werden, da weder die Prüforganisationen noch die Werkstätten mehr welche haben. |
Autor: Damager Datum: 29.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab da jetzt auch ein problem irgendwie ich hab im Dezember noch HU gemacht also jetz bis 12/10. AU hab ich net gemacht, und die geht jetzt noch bis 03/10. Muss ich jetzt im März AU machen? oder muss ich gar nix mehr machen bis 12/10. |
Autor: Christian Sch. Datum: 29.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist ja das gleiche Problem :-) Also nach dem jetzigen Stand musst du die AU erst mit der HU zusammen machen, also 12/10 (wenn du jetzt im Dez da warst ist es sogar 12/11, also rosa Plakette). Du bist also einer der Leute die von der Umstellung profitieren. Eine durchführung der AU im März 2010 wäre sinnlos. Erstens ist sie Teil der HU, also gar nicht fällig zum anderen würdest du ja gar keine neue Plakette bekommen, da es keine Plakette mehr gibt. Es gibt auch die entsprechenden Punkte zur AU nicht mehr im Bußgeldkatalog, abgelaufene AU ist also keine Ordnungswidrigkeit mehr. |
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