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Frage zu Eintragung - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Wacke
Date: 08.01.2010
Thema: Frage zu Eintragung
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 08.01.2010 um 20:10:16 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.

Servus,

ich hab folgende Frage: Was passiert, wenn man von der Polizei aufgehalten wird und Teile, wie z.B. Fahrwerk, Auspuff, usw. nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind, aber die Teile vom TÜV abgenommen wurden und man die Eintragungszettel vom TÜV dabei hat?

MfG

Bearbeitet von: LatteBMW am 08.01.2010 um 20:10:16
Was hat man von vier Ringen? Was soll mich ein Stern zieren? Zum Leben gehören Organe, der Mensch braucht doch zwei Nieren

S3,S4,S5,S6,S8 sind für mich S-Bahn Linien,A2,A3,A4,A5,A6,A8 sind für mich Autobahnen, Golf und Polo sind für mich Sportarten


Antworten:
Autor: Millencolin.
Datum: 08.01.2010
Antwort:
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Nix.
Müssen nicht im Schein stehen. Haben sogar die vom Landratsamt erzählt, wo ich meine Felgen eintragen wollte.
Da hab ich auch nicht schlecht gestaunt, aber mir persönlich ists lieber, wenn alles im Schein steht, dann hat man alles beisammen.
Autor: Wacke
Datum: 08.01.2010
Antwort:
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Ok, gut danke;)
Was hat man von vier Ringen? Was soll mich ein Stern zieren? Zum Leben gehören Organe, der Mensch braucht doch zwei Nieren

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Autor: tobibeck80
Datum: 08.01.2010
Antwort:
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Nix

außer du erwischst so ne selten dämliche Kommisarin wie ich einmal, die war der festen Überzeugung dass Fahrwerke in den Schein eingetragen werden müssen, weil beim TÜV Bericht steht "Eintragung bei nächster Befassung mit dem Fahrzeugpapieren erforderlich"

(das heißt das ist erforderlich wenn du das Auto um-, ab- oder was auch immer meldest)


Da sie ja Polizistin ist, und ich AUF NACHFRAGE von ihr gesagt bekommen habe, dass es wohl eine Gesetzesänderung gab, hab ich das Fahrwerk und gleich noch ein paar andere Dinge in den Schein eintragen lassen.

2 Tage später ist mir der TÜV Prüfer der alles abgenommen hatte bei meinem Bruder übern Weg gelaufen.....ich hab dem die Geschichte erzählt und er gemeint das wär Bullshit was die da erzählt hat.

Also hab ich mir nen Wisch ausdrucken lassen, auf dem stand dass die Polizistin Unrecht hat und bin zur Wache.

Es ist echt unglaublich wie die angefangen hat rumzukeifen als ich vor ihr stand und ihr zeigen wollte, dass sie Müll erzählt hat.

Die hat sich vor versammelter Mannschaft auf der Wache lächerlich gemacht, ich hab sie dann mal gefragt ob sie nicht damit zurecht kommt wenn sich jemand beschweren geht, der sich verarscht fühlt.

Nachdem ich wieder in einem Schwall Dezibel und Spucke ertränkt worden bin (ich musste immer mehr grinsen), gab sie dann zu nicht wirklich den Plan von der Thematik zu haben.

Hab dann natürlich gefragt wieso sie dann Autos kontrolliert, wenn sie davon keinen blassen Dunst hat?

Hat ihr auch nicht gefallen......Frauen in Uniform halt.

Die Eintragungskosten hab ich von ihr auch nicht zurückbekommen, obwohl ich sie nett danach gefragt habe....war ja schließlich ihr Fehler.

Also, lass dir keinen Schund erzählen, wenn etwas in den Schein eingetragen werden muss wird dir dein TÜV Prüfer das schon sagen.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Autor: Wacke
Datum: 08.01.2010
Antwort:
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Ok, dann bin ich ja beruhigt;)
Und geile Aktion, dass du die Polizistin auf der Wache auflaufen hast lassen!
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Autor: Christian Sch.
Datum: 09.01.2010
Antwort:
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Zitat:


ich hab folgende Frage: Was passiert, wenn man von der Polizei aufgehalten wird und Teile, wie z.B. Fahrwerk, Auspuff, usw. nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind, aber die Teile vom TÜV abgenommen wurden und man die Eintragungszettel vom TÜV dabei hat?


(Zitat von: Wacke)




Das hängt davon ab, was auf dem Zettel steht. Also einfach mitführen reicht nicht immer aus:

1. Wurde eine §19(3)-Abnahme gemach und auf dem Bericht ist keine sofortige änderung der Papiere vorgeschreiben, dann reicht mitführen aus. Sofortige Änderung ist sehr selten vorgeschreiben (z.B. Leistungssteigerung, Gasumbau,...)

2. Wurde eine 19(2), also eine Einzelabnahme gemacht musst du immer zum Landratsamt damit. Die 19(2) ist nur ein Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis. Ohne ein Stempel vom Landratsamt bzw. die Übernahme in die Fahrzeugpapiere ist es immer noch fahren ohne Betriebserlaubnis.
Autor: Wacke
Datum: 09.01.2010
Antwort:
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Danke für den Beitrag. Dann muss ich nochmal schaun, was auf meinen Papieren steht, aber Einzeleintragungen warens bei mir nicht:)
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Autor: Christian Sch.
Datum: 09.01.2010
Antwort:
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Fast sicher sind es 19(3)er mit zurückgestellter Eintragungspflicht. Das sind die Meisten. Ich wollte nur erwähnen, dass es auch anders sein kann, weil es in dem Beitrag so raus kam als müssen alle nur mitgeführt werden und das ist halt falsch.




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