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Beitrag von: herrlado Date: 07.01.2010 Thema: Freigabe durch BMW ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 07.01.2010 um 17:16:52 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben. Hallo. Immer wieder höre ich achte mal darauf, dass es von BMW freigegeben ist. Wo soll ich nachschlagen ob dies oder das z.B. aktuell das Kühlmittel durch BWM freigegeben ist? Gruß, Lado Bearbeitet von: angry-playboy am 07.01.2010 um 17:16:52 |
Autor: cabriofrank Datum: 07.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo! Steht zum Beispiel auf der Dose drauf..oder in der Betriebsanleitung Deines BMW! Grüße Frank :-) |
Autor: FRY Datum: 07.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- auf jedem öl steht beispielsweise die herstellerfreigabe(n) drauf, die es erfüllt. wird im zeitraum der gewährleistung öl ohne freigabe (welches nicht schlechter sein muss) eingefüllt, dann kann BMW den anspruch auf reparatur z.B.beim motor zurückweisen. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
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