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Beitrag von: Bench Date: 03.01.2010 Thema: Fahrzeugschein verloren ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe mir einen E30 gekauft der abgemeldet war. Habe auch den Brief und der Schein dazubekomm, aber leider habe ich es geschafft den Schein zu verlieren. Nun muss aber der BMW zum Tüv... was kann ich nun machen? Brauche ich den Schein dazu bzw wie bekomme ich den ganz ganz schnell wieder?? |
Autor: cabriowuschel Datum: 03.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den bekommst du ganz unproblematisch auf dem Straßenverkehrsamt. |
Autor: FRY Datum: 03.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn du den brief hast, dann ist es problemlos möglich, kannste auch sofort mitnehmen. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: Bench Datum: 03.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also bekomme ich wenn das Auto abgemeldet ist HU ohne Fahrzeugschein? Aber gehen da nicht die bisherigen Eintragungen verloren? Weil das ja auch ne ganz andere Stadt ist als wo er zuletzt zugelassen war?? MFG |
Autor: Betonkutscher Datum: 03.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist kannst du normalerweise keinen Schein mehr haben, der wird beim Abmelden eingezogen..... und beim wiederzulassen bekommst du dann die Zulassungsbescheinigung neu ausgehändigt |
Autor: Bench Datum: 03.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hatte aber einen, wo auch die Alus eingetragen waren... Und jetzt muss ich zum Tüv damit ich ihn wieder anmelden kann... |
Autor: Betonkutscher Datum: 03.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Abgemeldet zum TÜV geht eh nicht. Schau mal zu dem Thema in der Suche..... da wirst du fündig. Und deine alten Daten hat die Zulassungstelle ja, also sind auch in deiner neuen Zulassungsbescheinigung die Alu´s wieder mit drin... |
Autor: Bench Datum: 03.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also muss ich erst den FAhrzeugschein wieder auftreiben? Aber wie so schnell, da der Wagen ja auch ganz woanders ist als er zuletzt zugelassen war...?? |
Autor: 330POWER Datum: 03.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Betonkutscher Wieso bekomm ich beim Abmelden den Schein an den Brief getackert? Und,nicht angemeldet zum TÜV geht auch. Sollte das Auto TÜV AU bekommen/bestanden haben,steht dann im TÜV-Bericht: Nicht ganz der Wortlaut der Bürokratie ;) "Die Plaketten wurde nicht zugeteilt,da zum Zeitpunkt der Vorführung das Fahrzeug still gelegt wurde. Neue Plakettenzuteilung bei Wieder-Anmeldung des Fahrzeugs auf der hiesigen Zulassungsstelle........." Wo ich hin will ist vorne,wenn ich zurück gehe,nehme ich nur Anlauf! |
Autor: ferkel325 Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- So weit ich weiß muß ein Auto sowieso noch 3 Monate Tüv haben um es überhaupt anmelden zu können. Also muß ich teilweise mit einem abgemeldeten Auto zum Tüv. Es ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Bei einigen bekommt man beim abmelden den Brief zurück, und bei einigen wird er einbehalten. |
Autor: 325iqp Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: meinst den Schein, der Brief gilt doch als Eigentumsnachweis, oder? |
Autor: ferkel325 Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- sorry, natürlich meinte ich den Schein |
Autor: DGF-N2 Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich hab den schein auch immer mitbekommen wenn ich ihn abgemeldet habe wen du ihn aber verloren hasd und mit dem brief zu denen hingehst dan müssten die an ihrem pc den schein mit deinen ganzen eintraggungen gespeichert haben so war es zumindest bei mir |
Autor: DaMay85 Datum: 05.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- So viel durcheinander :-) Ich kann zum Glück aus Erfahrung berichten, da ich alles schon hinter mir hatte :D Zunächst mal Fahrzeugschein: Wie auch vorhin geschrieben - wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, wird der Schein eingezogen. Das heißt abgemeldet solltest Du auch gar keinen haben! Wenn Du ihn wirklich verloren hast gehst Du zur Zulassungsstelle, dort musst Du bestätigen, dass Du den Schein verloren hast und kriegst einen Neuen - Sollte Dir nicht zu häufig geschehen. Ein neuer Schein kostete mich ca. 20€. Auch abgemeldet - also ohne Schein - kann man die HU machen. Man erhält ganz normal die HU Bestätigung und nimmt diese mit zur Fahrzeuganmeldung. |
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