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Mieter sagt Wohnung zu dann wieder ab! Rechtens? - Geplaudere

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Beitrag von: b-mw-323
Date: 08.11.2009
Thema: Mieter sagt Wohnung zu dann wieder ab! Rechtens?
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Hey Leute,

bin stinksauer. Bin derzeit auf Wohnungssuche und hatte mir Freitag eine angeschaut (mieter suchte nachmieter). Wirklich eine sehr schöne kleine dachgeschosswohnung, war der erste der die besichtigt hat und habe dann gleich mit dem mieter mich geeinigt und per handschlag (unter zeugen) alles ab gemacht und fix gemacht (ich maler selbst, termin ab wann einzug usw). der vorschlag mit handschlag fix machen kam vom mieter.

so heute bekomme ich dann ne sms das ich die wohnung doch nicht haben kann da nen bekannter die nimmt und die vorgehen. ist das rechtens das einfach so abzusagen? beim vertragsrecht beim kaufvertrag zum beispiel ist nen handschlag genauso rechtsgültig wie etwas schriftliches. hat da zufällig jemand ahnung wie das hier der fall ist ob ich da rechtlich was durchsetzen kann?


Antworten:
Autor: BMWluder88
Datum: 08.11.2009
Antwort:
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In BWL hatten wir da mal was...."wenn ein Mann auf einem Pferdemarkt sich per Handschlag über den Kauf und Preis des Pferdes einigt, dann ist dieses rechtens und er ist verpflichtet das Pferd zu kaufen."


Da dürfte ja deins nicht viel anders sein. Würd den mal anrufen und sagen das der Hase so nicht läuft. Wie steht es den mit dem VERmieter? Also der Eigentümer. Zur not würd ich mich mit dem gutstellen.
love sucks
Autor: b-mw-323
Datum: 08.11.2009
Antwort:
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also der mieterin habe ich schon geschrieben, das ich mich da an mein anwalt wende, die hat aber nicht mehr geantwortet.

mit dem per handschlag kenne ich auch aus der berufsschule aber die frage ist wie ist das mit ner abmachung zwischen mieter und vermieter?

den eigentümer konnte ich noch nicht fragen das ist eine wohnungsbaugesellschaft und da kann ich erst morgen anrufen.

was mich auch so ankotzt ist das es in der gegend hier kaum wohnungen in der preisklasse, lage und baujahr gibt.
Autor: BMW-86
Datum: 08.11.2009
Antwort:
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Also ich kenn mich jetzt im Mietrecht nicht sonderlich aus (also ohne Gewähr), aber ich geh stark davon aus, das zu deinem ungunsten nix zu machen sei dürfte, da kein direkter Vertrag o.Ä. zwischen Mieter-Alt und Mieter-Neu zustande kommen dürfte. (Anders vermutlich in Fällen der Untervermietungen; sowie wenn der Mieter-Alt direkt vom Vermieter ermächtigt wurde sowas zu entscheiden).

I.d.R wird aber wohl nur VERmieter die "Gewalt" über einen Zuschlag erteilen dürfen.

An deiner stelle wäre ich so pfiffig ganz schnell den Vermieter zu kontaktieren um somit dem anderen Bewerber zuvorzukommen :)

Autor: Ehm
Datum: 08.11.2009
Antwort:
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Genau so seh Ich das auch. Möglichst schnell mit dem VERMIETER einig werden und so den Nebenbuhler ausstechen.
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Autor: b-mw-323
Datum: 08.11.2009
Antwort:
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und was sage ich der wohnungsbaugesellschaft am besten? habe mal gegooglet und nur gefunden das der vermieter entscheidet wer die wohnung bekommt.
Autor: Spitzenreiter
Datum: 09.11.2009
Antwort:
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genau dass gleiche ist mir am samstag passiert.... mittags angeschaut... schien alles perfekt zu sein und wollen am sonntag mietvertrag und übergabeprotokoll etc machen... leider kam samstag abend ebenfalls eine sms mit einem fadenscheinigen grund die wohnung mir doch nicht zu überlassen...

Hab mich auch riesig geärgert... und der wohnungsmarkt in münchen ist auch nicht dass gelbe vom ei... aber was solls... andere vermieter haben auch schöne wohnungen *lach*

Rechtlich wirst du wohl nicht viel gegen machen können, wenn doch wird dich der vemrmieter nie in ruhe lassen und jeden sandkorn auf der abstreifmatte vor der tür bemängeln....


alles gute noch für die suche!
Wer Quer fährt, braucht kein Kurvenlicht!!!
Autor: blaumannbc
Datum: 09.11.2009
Antwort:
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schau mal hier

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/muendlicher-mietvertrag.htm
Autor: Heckpropeller
Datum: 09.11.2009
Antwort:
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Es ist kein Rechtsgeschäft mit dir und dem "Vermieter" zustande gekommen. Sie als Mieterin ist kein Vertragspartner.
Ein Widerruf kann demnach erfolgen.
Sofort an Verwaltung wenden, Fall schildern und Vertrag unterschreiben.
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Autor: b-mw-323
Datum: 09.11.2009
Antwort:
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so nachdem ich mich noch im netz belesen habe ist schon wie heckpropeller sagt kein rechtsgeschäft im sinne des mietvertrages zustande gekommen da ja der vermieter die vertragspartei ist.

man kann höchstens zivilrechtlich die mieterin auf schadensersatz verklagen für entstandene kosten oder wenn sie zum beispiel laminat doch mitnimmt was aber anders vereinbart war.

so habe also heute die nummer von der vermieterin rausbekommen und mit der gesprochen, der den fall geschildert. die wusste noch nicht mal das die mieterin ausziehen will, hat das auch nur durch zufall im internet gesehen und ist jetzt erst mal am klären was das soll weil so ganz ok findet sie das nicht ohne absprache sowas zu machen.

sie meinte sie meldet sich bei mir wenn sie das geklärt hat. hab also noch eine chance :)




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