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Beitrag von: r-city-oli Date: 15.10.2009 Thema: Nachweis für ABS-Tauglichkeit ---------------------------------------------------------- Hallo liebe BMW Freunde, [ich fahre einen e36 compact mit BMW Radial Styling 32 Felgen in 18“ (siehe Fotostory)] Mein Problem: Da die Rad-Reifenkombination nun von der Serienbereifung abweicht, musste beim TÜV eine Einzelabnahme durchgeführt werden. Dabei ist dem Sachverständigem aufgefallen, dass der Radumfang der Vorderreifen von dem der Hinterreifen abweicht. Aufgrund der nun verbauten Mischbereifung [vorn 215/40 ; hinten 225/40] weicht der Radumfang um ca. 27mm ab. Dies bedeutet eine Abweichung von 1,39%. Diesbezüglich hat der Sachverständige Bedenken an der ABS-Tauglichkeit der verbauten Reifen geäußert. Laut Sachverständigem ist eine Abweichung des Radumfangs größer 1% nicht tolerierbar und kann im schlimmsten Fall zu einem Fehlverhalten des ABS-Steuergeräts führen. Er hat mich gebeten beim Hersteller einen Nachweis anzufordern, welcher die Funktionstüchtigkeit des ABS-Steuergeräts in Kombination mit der Mischbereifung bescheinigt. Hat jemand schonmal mit so einem Problem zu tun gehabt? Oder vlt schon einen Nachweis über die ABS Tauglichkeit? Ich hab mich natürlich schon an die Freundlichen in München gewandt, allerdings noch keine Antwort! Bearbeitet von: r-city-oli am 16.10.2009 um 09:31:46 |
Autor: plax Datum: 15.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi, du musst eigentlich 215 40 vorn und 245 35 hinten, 40 und 40 passen nich, da wird dir bmw auch nich weiterhelfen, bzw. auch kein reifenhersteller ! Hubraum statt Wohnraum !!! |
Autor: rs2000mk6 Datum: 15.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei 215/40 R18 und 225/40 R18 ist die Differenz vom Abrollumfang unter 1,5% und passt deshalb. Entweder Freigabe vom Hersteller einholen oder kannst auch irgendeinen Kalkulator nehmen, im N&K müßte einer sein, eventuell akzeptiert er das ja auch. Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht. |
Autor: rs2000mk6 Datum: 15.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dieser Post ist aus einem anderen Tread der bereits geschlossen wurde da der Tread doppelt erstellt wurde, um da nochmal drauf einzugehen, 215/40 R18 und 225/35 R18 ist als Mischbereifung NICHT zulässig da Differenz vom Reifenumfang zu groß. Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht. |
Autor: r-city-oli Datum: 16.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- BMW hat geantwortet!!! Wer es noch brauchen sollte: DSC- und DXC-Systeme haben einen Reifentoleranzabgleich (RTA) integriert, der Unterschiede im Abrollumfang der Reifen erkennen und lernen kann. Die Reifenumfangsdifferenz wird im DSC/DXC berücksichtigt. Der Lernvorgang erfolgt immer automatisch und wird innerhalb einer kurzen Fahrstrecke durchgeführt. Bis dieser Lernvorgang abgeschlossen ist, kann es bei sehr großen Radumfangsabweichungen (z.B. Mischbereifung mit unterschiedlicher Profiltiefe) zu einer leichten Einbuße von DSC-/DXC-Regelperfor-mance und -komfort kommen. Dies betrifft z. B. die ABS-, ASC-, oder xDrive-Funktion. Die im folgendem angegebene Reifenumfangstoleranz bezieht sich immer auf den tatsächlichen Ist-Umfangswert eines Rades, unabhängig davon, ob der Reifen neu oder gebraucht ist. Der tatsächliche Reifenumfang kann mit einem Maßband um die Reifenmitte ermittelt werden. Zulässige Reifenumfangstoleranzen zwischen kleinstem und größtem Rad an einem Fahrzeug: Bei der Reifenumrüstung von heck- und allradgetriebenen Fahrzeugen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Reifen zw. Vorder- und Hinterachse die gleichen Abrollumfänge besitzen. In ungünstigen Fällen darf die Reifenumfangsdifferenz zwischen kleinstem und größtem Rad maximal +/- 1,5 % betragen. Innerhalb dieser Toleranz treten keine Einschränkungen für die DSC-/DXC-Funktion auf, nachdem der RTA-Lernvorgang abgeschlossen ist. Falls eine zu große Reifenumfangsdifferenz (> +/- 8 %) erkannt wird, kann es zur Abschaltung aller DSC-/DXC-Funktionen kommen, da diese Unterschiede durch das System nicht mehr ausgeglichen werden können. Eine Abschaltung wird mit entsprechender Meldung (Lampe und CC-Meldung, siehe Bedienungsanleitung) im Kombi angezeigt. Auswirkung bei vom Serienzustand abweichenden Reifenumfängen: Die Genauigkeit der Geschwindigkeitsanzeige im Tachometer wird herabgesetzt. Je größer die Abweichung zwischen dem Umfang der Serienbereifung zu einer abweichenden Bereifung ist, desto größer ist der Fehler der Geschwindigkeitsanzeige. |
Autor: Prinz1987 Datum: 16.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: er fährt aber 225/40 R18 auf der Hinterachse. Die Kombi mach leut Reifencalculator keine Probleme mit dem ABS. |
Autor: rs2000mk6 Datum: 16.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: Wenn du schon auf meinenm Beitrag eingehst dann lese bitte auch alles. Ich weiß welche Kombination er fährt und habe bereits geschrieben das es so passt laut Kalkulator, einen Post vorher. Und ich habe bzg. der 225/35 auch geschrieben das sich der Post auf einen anderen (geschlossenen) Tread bezieht wo 215/40 R18 und 225/35 R18 als machbar beschrieben wurde. Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht. |
Autor: r-city-oli Datum: 17.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, hin oder her.... Habe jetzt das TüV Gutachten und die Eintragung. Juhu! Nur leider bissl spät.... liegt schon Schnee -> Winterreifen angesagt! |
Autor: ATI0808 Datum: 15.09.2022 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, Hab mal ne frage weis jemand Vl oder hat jemand ein Schreiben von BMW was die Max abrollumfangdifferenz haben darf? Habe eine Tachomessung gemacht passt alles bin im grünen Bereich, Reifen Herstellerbestätigung habe ich auch Doch der Dekra In Reutlingen Betzingen möchte von BMW die Angabe haben wegen ABS Funktion. ABS funktioniert so weit auch bei 150km ausprobiert keine Fehlermeldung und bei Auslesen kommt auch nichts. BMW e36-320i bj.97 Limo. 3/C. Habe gerade VA-205/4017 und HA-225/3517 Abrollumfangsdifferenz VA zu HA = 0,9%. Tachomessung erfolgreich. Was kann Mann noch machen wen doch alles da ist an Papier? Wo bekomm ich den wärt wo BMW an % +- vorgibt? |
Autor: cxm Datum: 18.09.2022 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, Du hast eine falsche Vorstellung, wie Freigaben funktionieren. BMW hat eine Handvoll Reifengrößen per ABE freigeben lassen. Alles andere ist von BMW nicht freigegeben und BMW gibt auch keine Toleranzwerte heraus. Du kriegst ja nichtmal mehr Traglastbescheinigungen für Felgen. Weitere Reifengrößen wurden über Zubehörfelgen freigegeben. Aber immer solche, die keine großen Abweichungen im Abrollumfang haben. Schubkarrenräder sind also nicht dabei. Und wenn ich mir Deine geplanten Reifengrößen so anschaue - 225/45-17 sind freigegeben, Du willst 225/35-17. Bei 7% Abweichung im Abrollumfang, muss man die Frage nach der Sinnhaftigkeit wohl nicht stellen. Ciao - Carsten Bearbeitet von: cxm am 18.09.2022 um 20:40:22 Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: uli07 Datum: 18.09.2022 Antwort: ---------------------------------------------------------- Irgendwie habe ich in letzter Zeit das Gefühl das Reifen und Felgen wahllos gekauft werden oder weil's gerade billig ist. So frei nach den Gedanken soll sich der Tüv, ein Forum oder BMW drum kümmern das das eingetragen wird. Gruß Uli |
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