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Wer muss den Anwalt bezahlen?? - Geplaudere

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Beitrag von: Phil83
Date: 14.10.2009
Thema: Wer muss den Anwalt bezahlen??
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Hi geht um folgendes. Habe mir neue Felgen gekauft (bei Ebay als privat angemeldet betreibt aber einen gewerblichen Felgenhandel und ohne Rechnung)die laut Ebaybeschreibung im Technisch einwandfreiem Zustand waren.

Habe die Felgen dann zu meinem Reifenhänbdler gebracht um neue Reifen aufziehen zu lassen und dabei wurde festgestellt das zwei Felgen einen Höhenschlag hatten und nicht fahrbar waren.

Habe mich dann bei Verkäufer gemeldet und wir haben uns geeinigt die Kosten von 180€ zu Teilen (war eh noch etwas vom eigentlichen Preis runtergegangen) also 90€

Jetz auf einmal möchte er nichts mehr zahlen. Bin daraufhin zum Anwalt er hat Ihm einen Brief geschrieben mit der Aufforderung die 90e zu bezahlen sonst geht es vor Gericht.

Der Verkäufer hat sich dann mit meinem Anwalt in Verindung gesetzt und die beiden haben sich auf eine Zahlung von 70€ geeinigt.

So heute bekomm ich einen Brief/Rechnung vom Anwalt das ich 80€ bezahlen soll für den Brief den er geschrieben hat.

Hatte gedacht das Zahlt der Verkäufer??

Wisst Ihr ob ich den Zahlen muss oder ob ich eine chance habe das Geld vom Verkäufer zu bekommen??


Antworten:
Autor: NoNaMe-01
Datum: 14.10.2009
Antwort:
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Wieso hat sich dein Anwalt auf 70 euro eingelassen !? Kann es sein das dein Anwalt noch ziemlich unerfahren ist ?
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll.
Autor: angry81
Datum: 14.10.2009
Antwort:
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wenn du vor gericht gehst und gewinnst, dann zahlt der gegner deine kosten.

aber wenn ihr euch so einigt, dann musst du das tun. sollte man sich mal vorher informieren. pech gehabt...
Autor: b-mw-323
Datum: 14.10.2009
Antwort:
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wenn du eindeutige beweise hast wirst du wohl vor gericht gehen müssen um alle kosten wieder zu bekommen jedoch wurde sich ja schon geeinigt da sieht es wohl schlecht aus... das nennt sich außergerichtliche einigung
Autor: Phil83
Datum: 14.10.2009
Antwort:
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Zitat:


wenn du vor gericht gehst und gewinnst, dann zahlt der gegner deine kosten.

aber wenn ihr euch so einigt, dann musst du das tun. sollte man sich mal vorher informieren. pech gehabt...

(Zitat von: angry-playboy)





Das stimmt naja dann muss ich halt mal Lehrgeld zahlen
Autor: Opern Geist
Datum: 14.10.2009
Antwort:
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wer die kapelle bestellt...muss die musik bezahlen ;)
(aussergerichtlich^^)
Autor: mb100
Datum: 14.10.2009
Antwort:
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Ich nehm an, Du hast den Gegner gar nicht in den Verzug gesetzt? Bzw. wie hat er denn deutlich gemacht, dass er nicht zahlen will? Oder hat er es gar nicht gesagt? Und hat der Anwalt ihn erst in den Verzug gesetzt?

Möglicherweise bzw. sehr wahrscheinlich hättest Du die 80 Euro auch zahlen müssen, wenn die Sache nicht im Vergleich geendet hätte - und Du den Rechtsstreit gewonnen hättest.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: enes-p
Datum: 15.10.2009
Antwort:
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Beim privat kauf im Ebay gibt’s keine Garantie oder Gewährleistung, so wie Ersatz und umtausch Einsprüche. Das du die wahre erhalten hast ist vom seihte der Verkäufer Vertragsbedienung erfüllt, somit ist eine klage vom Gericht gar nicht zulässig.
Autor: mb100
Datum: 15.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Beim privat kauf im Ebay gibt’s keine Garantie oder Gewährleistung, so wie Ersatz und umtausch Einsprüche. Das du die wahre erhalten hast ist vom seihte der Verkäufer Vertragsbedienung erfüllt, somit ist eine klage vom Gericht gar nicht zulässig.

(Zitat von: enes-p)




Und das stimmt so auch nicht.

Zum einen: automatisch ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Die muss man selbst ausschließen.
Dann zum zweiten: wenn man in der Artikelbeschreibung was zusichert, dann greift bezüglich dieser Eigenschaft der Gewährleistungsausschluss grds. nicht. Wär ja auch Blödsinn, wenn man beispielsweise in der Artikelbeschreibung schreiben könnte: "Fahrzeug ist unfallfrei und technisch und optisch in sehr gutem Zustand" - und dann nen Schrotthaufen übereignet. Und sich grinsend auf den Gewährleistungsausschluss beruft.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: b-mw-323
Datum: 15.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Beim privat kauf im Ebay gibt’s keine Garantie oder Gewährleistung, so wie Ersatz und umtausch Einsprüche. Das du die wahre erhalten hast ist vom seihte der Verkäufer Vertragsbedienung erfüllt, somit ist eine klage vom Gericht gar nicht zulässig.

(Zitat von: enes-p)




Und das stimmt so auch nicht.

Zum einen: automatisch ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Die muss man selbst ausschließen.
Dann zum zweiten: wenn man in der Artikelbeschreibung was zusichert, dann greift bezüglich dieser Eigenschaft der Gewährleistungsausschluss grds. nicht. Wär ja auch Blödsinn, wenn man beispielsweise in der Artikelbeschreibung schreiben könnte: "Fahrzeug ist unfallfrei und technisch und optisch in sehr gutem Zustand" - und dann nen Schrotthaufen übereignet. Und sich grinsend auf den Gewährleistungsausschluss beruft.

(Zitat von: mb100)




dazu kommt das der verkäufer eindeutig gewerblich geprägt ist und demnach dafür verantwortlich zu machen ist
Autor: mb100
Datum: 15.10.2009
Antwort:
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Zitat:



dazu kommt das der verkäufer eindeutig gewerblich geprägt ist und demnach dafür verantwortlich zu machen ist

(Zitat von: b-mw-323)




Kann man drüber streiten bzw. gibts auch Wege, wie man als Gewerblicher was privat verkauft. Aber im Grundsatz geb ich Dir recht: wer nen gewerblichen Felgenhandel betreibt und dann über ne Internet-Plattform Felgen verkauft, riecht auch für mich bezogen auf den eBay-Handel eindeutig nach Gewerbe.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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