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Frage zu Autoversicherung SF - Geplaudere

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Beitrag von: vit_bmw
Date: 14.10.2009
Thema: Frage zu Autoversicherung SF
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Hallo,

mein Auto ist bei ADAC versichert. Im Moment habe ich Schadenfreiheitsklasse S 155%. Kann mir einer, der sich gut damit auskennt, sagen welche SF ich in nächstem Jahr habe.
Das Problem ist, dass ich beim Berater war und wollte mein Tarif umstellen. Er sagte zu mir, dass ich in die SF 1/2 140% komme. Was meiner Meinung nach falsch ist. Ich muss doch in die SF 1 100% kommen!? Ich will nicht, dass er mir ins Vertrag SF 1/2 schreibt und ich dann mehr zahlen muss.

Hier meine bisherige SFs:
2005 SF1/2 140% Anfänger AXA
2006 SF1 100% 1.Unfall AXA
2007 SF S 140% AXA hier hatte ich schon so einen Fall und bin
2008 SF1 100% 2.Unfall ADAC dann in die SF 1 gewechselt
2009 SF S 155% ADAC
2010 ??????????

Ich habe schon bei der Hotline angerufen und die sagen auch SF 1/2 :o ???

Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in %
ununterbrochenen Verlaufs KH * VK**/GK***
25 und mehr Kalenderjahre SF 25 30 30
24 Kalenderjahre SF 24 30 30
23 Kalenderjahre SF 23 30 30
22 Kalenderjahre SF 22 30 35
21 Kalenderjahre SF 21 30 35
20 Kalenderjahre SF 20 30 35
19 Kalenderjahre SF 19 30 35
18 Kalenderjahre SF 18 30 35
17 Kalenderjahre SF 17 35 40
16 Kalenderjahre SF 16 35 40
15 Kalenderjahre SF 15 35 40
14 Kalenderjahre SF 14 40 40
13 Kalenderjahre SF 13 40 45
12 Kalenderjahre SF 12 40 45
11 Kalenderjahre SF 11 40 45
10 Kalenderjahre SF 10 45 50
9 Kalenderjahre SF 9 45 50
8 Kalenderjahre SF 8 50 55
7 Kalenderjahre SF 7 50 60
6 Kalenderjahre SF 6 55 60
5 Kalenderjahre SF 5 55 65
4 Kalenderjahre SF 4 60 70
3 Kalenderjahre SF 3 70 80
2 Kalenderjahre SF 2 85 85
1 Kalenderjahr SF 1 100 100
– SF 1/2 140 115
– S 155 –
– 0 240 125
– M 245 160


Antworten:
Autor: matte24
Datum: 14.10.2009
Antwort:
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Hauptfälligkeit in der Autoversicherung: HUK-COBURG bleibt kundenfreundlich
Abkehr vom Stichtag 1. Januar abgelehnt - Verbraucher würden jährliche Einsparungen von 200 Millionen Euro verspätet erhalten.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe wird auch künftig am 1. Januar als Regel-Termin für die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung festhalten. Nur dieser Stichtag gewährleiste, so das Unternehmen, dass der Autofahrer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse aufrückt. Bei einer marktweiten Abkehr vom 1. Januar ist dagegen zu befürchten, dass die Autofahrer Einsparungen durch bessere Schadenfreiheitsklassen in einer Höhe von über 200 Millionen Euro verspätet erhalten. Darüber hinaus sorgt nach Auffassung der HUK-COBURG nur ein einheitlicher Hauptfälligkeits-Termin für die größtmögliche Transparenz für den Kunden, jede Abweichung schränke dagegen den Wettbewerb ein.

Einige Anbieter haben in den letzten Wochen angekündigt, künftig beim Neuabschluss von Kfz-Versicherungen nicht mehr regelmäßig den 1. Januar als Hauptfälligkeitstermin zu vereinbaren, sondern die Hauptfälligkeiten über das Jahr verteilt jeweils auf den Tag des Vertragsabschlusses zu legen. Damit würde der traditionelle einheitliche Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören.

Die Hauptfälligkeit in der Autoversicherung am 1. Januar eines Jahres hat sich seit vielen Jahren bewährt und entspricht auch regelmäßigen Empfehlungen von Verbraucherschützern. Denn nur bei einer Hauptfälligkeit am 1. Januar rücken Autofahrer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse vor.

Der Schadenfreiheitsrabatt ist eines der wichtigsten Tarifmerkmale in der Autoversicherung, das entscheidend die Höhe des zu zahlenden Beitrags mitbestimmt. Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr rücken Autofahrer in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse vor. Branchenweit führt dieses Vorrücken regelmäßig zum 1. Januar zu einer Beitragsminderung von etwa 1,5 Prozent oder mehr als 200 Millionen Euro. Von dieser Ersparnis würden die Verbraucher künftig alljährlich im Durchschnitt ein halbes Jahr später profitieren, wenn sich die Hauptfälligkeiten gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilen.

Zuletzt haben regelmäßig etwa drei bis vier Millionen Autofahrer zum Jahreswechsel ihren Kfz-Versicherer gewechselt und Beiträge gespart. Begünstigt wurde dies durch eine entsprechend intensive Berichterstattung in den Medien, die durch zahlreiche Beitragsvergleiche vor dem Kündigungstermin am 30. November für Markttransparenz sorgten und den Verbrauchern Orientierungshilfe boten.

Mit der Abkehr vom 1. Januar sieht die HUK-COBURG Versicherungsgruppe deshalb auch diese hohe Wettbewerbsintensität bedroht. Beim Wegfall eines einheitlichen Kündigungs- und Wechseltermins werden Beitragsvergleiche schwieriger, preisbewussten Verbraucher wird die Wahl eines günstigen Anbieters erschwert. Zudem ist damit zu rechnen, dass wechselwillige Autofahrer bei über das Jahr verteilten Hauptfälligkeiten häufig ihren Stichtag für die Kündigung versäumen.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe hat sich daher entschieden, am 1. Januar als Regel-Stichtag in der Autoversicherung festzuhalten, denn der Regel-Stichtag 1. Januar in der Autoversicherung bedeutet erhebliche Kundenvorteile und steht für einen funktionierenden Wettbewerb. Quelle: www.presseportal.de www.huk.de
http://berlin.pennergame.de/change_please/5877537/
Autor: matte24
Datum: 14.10.2009
Antwort:
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da steht eigentlich alles drinnen. ist hald jetzt von der huk seite. schau deinen versicherungsschein an und lies ihn dir durch. da steht alles drauf. warum du wo eingestuft wirst.

ganz einfach zu finden allerdings schwierig zu verstehen. einfach reinlesen.


um speziell deine frage zu beantworten must schon ein genaueres datum dazuschreiben. du must dein auto in einem jahr ne bestimmte anzahl von tagen angemeldet gehabt habe um in die nächste sf klasse zu kommen.
http://berlin.pennergame.de/change_please/5877537/
Autor: vit_bmw
Datum: 14.10.2009
Antwort:
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Zitat:

ganz einfach zu finden allerdings schwierig zu verstehen. einfach reinlesen


Das ist das Problem, ich blicks nicht mehr durch.

Der Satz
Zitat:

Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr rücken Autofahrer in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse vor.

gilt doch nur für SF1 bis SF25 oder nicht.

Wenn ich 1 Jahr unfallfrei gefahren bin, bekomme ich doch die SF1 (Dauer des schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs, 1 Kalenderjahr = SF1)

und seit 01.05.2008 hatte ich keinen Unfall.




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