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Beitrag von: playa44 Date: 04.09.2009 Thema: Führerschein eingezogen ---------------------------------------------------------- Hallo, vor rund 8 Monaten wurde meinem Kumpel der Führerschein entzogen.Bald soll nun der Gerichtstermin sein.Meine Frage, werden die 8 Monate der Gesamtstrafe mit angerechnet? Danke im voraus. Bearbeitet von: playa44 am 04.09.2009 um 16:12:11 |
Autor: Ich mag 3er Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hier wird es sich ja wohl mehr um eine Straftat handeln, wenn das so lange dauert. Vielleicht musst du ihn ja ganz neu machen nach der Sperrzeit! . |
Autor: playa44 Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gerichte sind wohl sehr ausgelastet.Wenn es 8 Monate bis endlich ein Gerichtstermin gegeben wird, kanns nicht so wild sein. |
Autor: NilZ Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja die Zeit wird mit angerehnet, wenn er damals seinen FS abgegeben hat!! Bei Interesse an Vergünstigungen an Fahrwerken bitte PN schreiben!!!! |
Autor: Ich mag 3er Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- was hat "er" denn angestellt? . |
Autor: e30 fleywa Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- kann es sein, dass dieser "er" DU bist und einfach nur kein bock auf pöbeleien von forums mitglieder hast? ^^ |
Autor: Ich mag 3er Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum taucht denn nach 8 Monaten diese Frage auf? Hast du keinen Rechtsanwalt? . |
Autor: Gygax E30 Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also, ich habe leider erfahrungen damit gemacht.. Bei mir hat es auch geheissen die Zeit werde angerechnet, ABER, dem war nicht so, 1 Jahr Entzug und jetzt sinds schon 18 Monate.. Da 1 Jahr ab dem Urteil.. Super! Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden! |
Autor: knight rider86 Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- kann ich bestätigen. mein schein war 5 monate eingezogen dann gerichtverhandlung mit 10 monaten strafe ab urteil. macht 15 monate |
Autor: pixel91 Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was muss man den machen und dem Lappen so lang abgeben zu müssen? Betrunken Autofahren - reicht das?... |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Brauchst dir doch nur ein zwei "Kleinigkeiten" innerhalb der Probezeit, eines Jahres oder sonstner Frist zu leisten, schon biste reif. Nach neuem Wegelagerer Katalog verdient der Fiskus doch nochmal schneller und besser........ Soll jetzt nicht heissen daß die "Betroffenen" hier unschuldig sind, da ich ja den Grund nicht kenne, ich will damit nur sagen, auch als "normaler" Fahrer im Rahmen des gesunden Menschenverstandes, ist man ganz schnell am Pranger. |
Autor: playa44 Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie ich sehe Spalten sich die Antworten.Und nein, ich bin Gott sei Dank nicht der betroffene.Ich war Beifahrer.Die Schwester seiner Ex hat behauptet er wäre auf sie zugefahren.Diese Aussage hat gereicht das der Schein eingezogen wurde. |
Autor: sandro320i Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ... oder man ist Schweizer und lässt Nachts in Berlin seine Schnecke ans Steuer... ;-) sorry musste sein Ich bin so Klug! K-L-U-K |
Autor: CW Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: War aber gut;-) |
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