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Führerschein eingezogen - Geplaudere

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Beitrag von: playa44
Date: 04.09.2009
Thema: Führerschein eingezogen
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Hallo,
vor rund 8 Monaten wurde meinem Kumpel der Führerschein entzogen.Bald soll nun der Gerichtstermin sein.Meine Frage, werden die 8 Monate der Gesamtstrafe mit angerechnet?
Danke im voraus.

Bearbeitet von: playa44 am 04.09.2009 um 16:12:11


Antworten:
Autor: Ich mag 3er
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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Zitat:


Hallo,
vor rund 8 Monaten wurde meinem Kumpel der Führerschein entzogen.Bald soll nun der Gerichtstermin sein.Meine Frage, werden die 8 Monate der Gesamtstrafe mit angerechnet?
Danke im voraus.

Bearbeitet von: playa44 am 04.09.2009 um 16:12:11

(Zitat von: playa44)





Hier wird es sich ja wohl mehr um eine Straftat handeln, wenn das so lange dauert.
Vielleicht musst du ihn ja ganz neu machen nach der Sperrzeit!
.
Autor: playa44
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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Gerichte sind wohl sehr ausgelastet.Wenn es 8 Monate bis endlich ein Gerichtstermin gegeben wird, kanns nicht so wild sein.
Autor: NilZ
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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Ja die Zeit wird mit angerehnet, wenn er damals seinen FS abgegeben hat!!
Bei Interesse an Vergünstigungen an Fahrwerken bitte PN schreiben!!!!

Autor: Ich mag 3er
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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was hat "er" denn angestellt?
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Autor: e30 fleywa
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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kann es sein, dass dieser "er" DU bist und einfach nur kein bock auf pöbeleien von forums mitglieder hast? ^^
Autor: Ich mag 3er
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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Warum taucht denn nach 8 Monaten diese Frage auf? Hast du keinen Rechtsanwalt?


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Autor: Gygax E30
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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Also, ich habe leider erfahrungen damit gemacht..

Bei mir hat es auch geheissen die Zeit werde angerechnet, ABER, dem war nicht so, 1 Jahr Entzug und jetzt sinds schon 18 Monate.. Da 1 Jahr ab dem Urteil.. Super!
Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden!

Autor: knight rider86
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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kann ich bestätigen. mein schein war 5 monate eingezogen dann gerichtverhandlung mit 10 monaten strafe ab urteil. macht 15 monate
Autor: pixel91
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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Was muss man den machen und dem Lappen so lang abgeben zu müssen?

Betrunken Autofahren - reicht das?...
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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Brauchst dir doch nur ein zwei "Kleinigkeiten" innerhalb der Probezeit, eines Jahres oder sonstner Frist zu leisten, schon biste reif. Nach neuem Wegelagerer Katalog verdient der Fiskus doch nochmal schneller und besser........
Soll jetzt nicht heissen daß die "Betroffenen" hier unschuldig sind, da ich ja den Grund nicht kenne, ich will damit nur sagen, auch als "normaler" Fahrer im Rahmen des gesunden Menschenverstandes, ist man ganz schnell am Pranger.
Autor: playa44
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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Wie ich sehe Spalten sich die Antworten.Und nein, ich bin Gott sei Dank nicht der betroffene.Ich war Beifahrer.Die Schwester seiner Ex hat behauptet er wäre auf sie zugefahren.Diese Aussage hat gereicht das der Schein eingezogen wurde.
Autor: sandro320i
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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... oder man ist Schweizer und lässt Nachts in Berlin seine Schnecke ans Steuer... ;-)


sorry musste sein
Ich bin so Klug! K-L-U-K
Autor: CW
Datum: 04.09.2009
Antwort:
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Zitat:

... oder man ist Schweizer und lässt Nachts in Berlin seine Schnecke ans Steuer... ;-)


sorry musste sein






War aber gut;-)




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Ende des Themas

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