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Malus auf Nova zurückfordern - Geplaudere

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Beitrag von: Betelgueze
Date: 07.08.2009
Thema: Malus auf Nova zurückfordern
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An alle Österreicher, die in den letzten Monaten ein VOR DEM 1. Juli 2008 schon in DE ( oder sonst wo in der EU )zugelassenes Gebrauchtauto gekauft haben und dafür einen Malus zahlen mussten, weil der CO2 Ausstoß über 180 gr ist:

Man kann das mit einem formlosen Schreiben vom FA zurückfordern, siehe dazu dieser Erlass: BMF-010220/0230-IV/9/2009




Antworten:
Autor: odie
Datum: 07.08.2009
Antwort:
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klingt fast zu schön um wahr zu sein

werd am Montag mal am FA anrufen
840€ sind 840€
There`s always a bigger Fish
Regionalteam Wien & Umgebung

WANTED!!
Autor: coli
Datum: 07.08.2009
Antwort:
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wie siehts da aus wenn man jetz ein Auto aus Deutschland kauft?

Muss man dann auch zahlen wenn man über 180g ist oder fällt das gleich weg?
Autor: Betelgueze
Datum: 07.08.2009
Antwort:
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Wenn man jetzt aktuell einen Gebrauchten importiert ( muss aber wie gesagt schon vor 1.7.08 mal in D zugelassen gewesen sein ), dann sollte man bei der Selbstberechnung das Feld für den Malus einfach streichen und sich für den Beamten einen Ausdruck von dem Erlass mitnehmen....zu finden auf der BMF-HP hier, und zwar indem man die GZ siehe oben da einfach eingibt :http://findok.bmf.gv.at/findok/targetSearch.do;jsessionid=B2C538CD9BF63F9DA33B044BD4B667A4
Ich bin auch schon gespannt, bei mir sind es 1275€ ( oder 975€ - je nachdem, ob man die Partikelfilterstrafe auch zurückfordern kann. Eigentlich sollte man das schon können, denn es geht ja um die "rechtliche Gleichstellung" von inländischen Gebrauchten mit Gebrauchten aus der restl. EU. Und da man auch bei einem inl. Gebrauchten keine Strafe wegen fehlendem Partikelfilter bezahlt...?)

Bearbeitet von: Betelgueze am 07.08.2009 um 18:10:10
Autor: coli
Datum: 07.08.2009
Antwort:
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super vielen Dank für die Info
Autor: X-Men66
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Und hats bei euch geklappt? Geld wieder zurück bekommen???
Autor: Betelgueze
Datum: 09.08.2009
Antwort:
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Der Erlass ist ganz neu, vom 4.8. = letzter Dienstag. Ich kann nur darauf hoffen, dass derjenige, der mir das Auto verkauft hat ( wollte es eigentlich selber, hat aber dann eine Wohnung bekommen und brauchte das Geld ), das zurückfordert und mir dann gibt. Tja, zuerst hatte ich ja kaum Hoffnung, habe ihn angerufen und ihm halbe/halbe angeboten, aber er meinte, wenn, dann gehört das mir...was soll man dazu sagen?

Natürlich werde ich sofort berichten, falls sich wirklich etwas tut.
Autor: X-Men66
Datum: 09.08.2009
Antwort:
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Das heisst der Verkäufer kann es zurückfordern? Der hat es ja gar ned bezahlen müssen?! Komm jetzt nimmer mit. Bitte um Erklährung.
Autor: Betelgueze
Datum: 10.08.2009
Antwort:
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Kompliziert ;-)

Naja in meinem Fall war das so: jemand kauft sich in D seinen BMW, weil es dort viel billiger ist. Dann zuhause in Ö stellt er fest, die NOVA + Malus etc ist höher, als er gedacht hatte, ausserdem bekommt er gerade eine Wohnung, die auch viel Geld kostet, Fazit: er kann sich das Auto doch nicht leisten. Verkauft es wieder, noch gar nicht in Ö zugelassen. Mir hat er angeboten, entweder Summe X und ich erledige alles mit Typisierung, Nova etc, oder Summe Y und er macht alles. Ich habe mich für zweiteres entschieden, also hat zwar er die Nova am Finanzamt bezahlt auf seinen Namen, aber tatsächlich bezahlt habe ich.





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