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Beitrag von: beamerfan Date: 18.07.2009 Thema: Teile mit E-Prüfzeichen ---------------------------------------------------------- muss man teile, wo ein E-prufzeichen drauf ist, eintragen lassn ?? mfg markus |
Autor: Gr33nAcid Datum: 18.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- nein. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: beamerfan Datum: 18.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hast du selber schon erfahrung damit ?? |
Autor: daniel.krueger Datum: 18.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ beamerfan: Ist eindeutig im §19 StVZO geregelt. Der vorgeschriebene Verwendungsbereich sowie eventuelle Auflagen sind natürlich einzuhalten. |
Autor: michel131 Datum: 19.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- was ist es denn für ein teil? ist eine abe dabei oder ein teilgutachten? |
Autor: beamerfan Datum: 19.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich meine allgemein teile mit E-prüfzeichen zb die angel eyes die ich mir kaufen möchte da steht dabei : eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen die muss man ja dann normalerweiße nicht eintragen lassn mein vater will sich rückleuchten kaufen und da ist auch nr ein E-Prüfzeichen dabei, und deswegen hat er sie nicht gekauft aber er könnte sie ja kaufen weil teile mit E_prüfzeichen muss man ja nicht eintragen lassn. |
Autor: bmwverrückter Datum: 19.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Teile mit E-Prüfzeichen muss man nicht eintragen lassen mfg |
Autor: jochen78 Datum: 19.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Genau müssen nicht eingetragen werden siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: beamerfan Datum: 19.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok. vielen dank. mfg |
Autor: beamerfan Datum: 19.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- muss man diese E-Prüfzeichen im Fahrzeug mitführen oder benötigt man die zB bei einer polizeikontrolle oder TÜV nicht ?? |
Autor: michel131 Datum: 19.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das e-prüfzeichen ist doch auf dem teil drauf. |
Autor: beamerfan Datum: 19.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok. |
Autor: BMW318ti Datum: 19.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- vorsicht ist jedoch geboten. Zb. gibt es bei ebay Xenon HID Kits mit E Prüfzeichen. Diese sind nicht eintragunsfrei da Sie verboten sind. Bei Scheinwerfern oder Rückleuchten kann man sich jedoch auch das E Zeichen verlassen. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: bmwcabrioe36 Datum: 21.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ja schön musst du nicht eintragen lassen aber die meisten haben keine lwr also kein motor drinne... hab mir aus dem schrottplatz eins gekauft und eingebaut... so eine scheiss arbeit hatte ne absage bekommen vom tüv.... |
Autor: Gr33nAcid Datum: 23.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei lasierten rl muss man auch aufpassen. da verfällt das e-prüfzeichen. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: markusw66 Datum: 23.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und es muss mit den Zahlen danach zutun haben,weil bei uns wollte der Prüfer das ich da Strahler(Reflektoren)drunter mache bei den Rückleuchten weil ich keine Reflektoren imn den Rückleuchten habe... |
Autor: PepeGT Datum: 23.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Zahlen nach dem "E" bedeuten nur in welchem Land es geprüft wurde. |
Autor: Christian Sch. Datum: 23.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Die Zahlen sind nur Land und Genehmigungsnummer. Bei Lichttechnik gibt es da noch Buchstaben-Codes die einem genau sagen, was in der Leuchte drin ist und was nicht ;-) So sieht man auch sofort, ob ein Scheinwerfer für Xenon oder H ist und ob ein Scheinwerfer ein Tagfahrlicht ist oder nicht. |
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