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Beitrag von: TechnoBeamer Date: 24.06.2009 Thema: Messer aus Amerika einführen - Zoll? ---------------------------------------------------------- Hi Leute, vll könnt ihr mir helfen. Habe nämlich auf der Zoll HP usw nicht wirklich hilfreiches gefunden. Wollte mir auf ebay.com einen US-Army Spaten mit M6 Bayonet Messer für meine Sammlung bestellen. Ist nichts wirklich großes, kein klappmesser etc. Ein ganz normales Messer das man aus ner Hülle zieht. ca 8cm lange Klinge. Jetzt geht es mir drum ob ich das überhaupt in Deutschland einführen darf oder sagt der Zoll dann "Vergiss es, Einfuhr von Waffen..." und krieg dann noch eine aufm Deckel? Hat jmd schon Erfahrungen damit gemacht? Wäre super wenn ihr mir helfen könntet!! Danke!! Alles nur nicht Serie!!! |
Autor: Old Men Datum: 24.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- 2.2 Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm Bei feststehenden Messern wird die Klingenlänge üblicherweise von der Klingenspitze bis zum Griffansatz des Messers gemessen. Ist die Klinge länger als 12cm, unterliegt das Messer dem Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, falls kein berechtigtes Interesse zum Führen vorliegt. Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 4, insbesondere 4.2. So Steht es im deutschen Waffengestz über feststehende Messer. Dürfte normalerweise bei einer Klingenlänge von 8cm kein Problem werden. Kannst du alles selber nachlesen bei Google (Waffengesetz Messer) |
Autor: TechnoBeamer Datum: 24.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dank dir!!!! Daran hab ich noch nicht gedacht... Alles nur nicht Serie!!! |
Autor: DerGallier Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- M6 Bayonet Messer Hab zwar nicht gegoogelt aber ich glaube mich zu erinnern daß das M6 in seine 2 Versionen (entwickelt für den alten M-16) eine Klingenlänge von 18 cm hat. Einfuhr aus nicht EU Länder, Zollfrei bis 400€. StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft. UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft. Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-) |
Autor: kerny0815 Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: sicher? haste mal nen link wo mir das bestätigt wird? |
Autor: Waldfee666 Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er wollte es aber bestellen und nicht selbst mitbringen. Die 400€ sind die Reisefreigrenze, wie der Name schon sagt, für Reisende. Im Postverkehr sind es 150€. Allerdings fallen dazu 19% EUSt an, sofern der Wert über 22€ liegt. E60 530D BJ.2006 |
Autor: Waldfee666 Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man kann sich die Sache natürlich erleichtern, indem man entweder auf www.zoll.de nachschaut oder direkt bei einem Zollamt anruft und nachfragt. E60 530D BJ.2006 |
Autor: DerGallier Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- -"sicher? haste mal nen link wo mir das bestätigt wird?" Nein tut mir leid, hab´s nur im Kopf. Edit. @Waldfee666, danke für die Korrektur. Bearbeitet von - DerGallier am 29.06.2009 13:42:30 StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft. UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft. Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-) |
Autor: tomek80 Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das kann ich bestätigen. 19% EUSt. fallen an, sobald Du 22€ überschritten hast. Mußt dem Zoll entweder die Rechnung/PayPal Beleg oder Kontoauszug vorlegen. Gruß |
Autor: Powerjaffen Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er hat ja nicht gefragt, ob er das Messer führen darf, es geht ihm ja nur ums kaufen, da darf man alle Messer kaufen, die nicht ausdrücklich illegal sind wie z.B. ein Butterfly. Ruf einfach mal kurz beim Zoll an oder fahr vorbei, dann weisst du es genau. Direct Art and Production Support Senior Stylistic Supervisor |
Autor: TechnoBeamer Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @DerGallier Ja du hast recht es hat ne länge von 16cm, da hat sich der Verkäufer verschrieben. Hab schon beim Zoll angerufen und die sagten mir ich solls per mail schreiben mit dem ebay link. Gesagt getan aber bis heute keine Antwort bekommen. WEnn ich bis Ende der Woche nix höre ruf ich nochmal an. Richtig ich wills nicht am Mann führen sondern von Amerika rüberschicken lassen! MfG Alles nur nicht Serie!!! |
Autor: Taumaus Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist alles erlaubt, musst nur 18 sein, aber das wirste ja sicher sein xD sonst kannste ja auch alles mögliche an messern bei uns erwerben bis auf die verbotenen sachen. |
Autor: Waldfee666 Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nur weil man eine Sache hier erwerben kann bzw darf, heißt es noch lange nicht, daß man diese auch ohne Probleme aus dem Drittland einführen darf. Das sind zwei Paar Schuhe. Ist alles erlaubt, mißt nur 18 sein, ist eine sehr gefährlich Aussage auf die er sich vielleicht verläßt und dann als der Idiot darsteht. E60 530D BJ.2006 |
Autor: Taumaus Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- nee etz ohne scheiß das darf man schon einfürhn...weil wie sonst können händler messer aus den usa verkaufen bzw Bajonette..? |
Autor: TechnoBeamer Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eben das ist ja mein Problem, wenn ichs bestell - bezahl- und dann kommt ein wisch vom Zoll "Was soll denn das...." Seh ja wie weit die Meinungen hier auseinander gehn. Werde jetzt die Woche nochmal abwarten ob sich der Zoll bei mir meldet dann seh ich weiter. Alles nur nicht Serie!!! |
Autor: rs2000mk6 Datum: 29.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Schon mal das Wort GEWERBETREIBENDE gehört??? Das mit 400€ Reisefreigrenze kann ich bestätigen. Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht. |
Autor: Waldfee666 Datum: 30.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Er ist aber eine Privatperson!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Der Ladenbesitzer ist eine gewerbetreibende Person und besitzt dazu eine Berechtigung diese Dinge einzuführen. E60 530D BJ.2006 |
Autor: Man3 Datum: 30.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- vor dem einführen musst dus beim zoll anmelden glaub ich OO==[][]==OO Ein BMW ist nie gebraucht, sondern nur eingefahren |
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