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Privatverkauf- wie lange lagern? - Geplaudere

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Beitrag von: cabriofrank
Date: 05.06.2009
Thema: Privatverkauf- wie lange lagern?
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Hallo!

Ich habe vor Monaten privat, also nicht im Netz (ebay) Teile verkauft im Wert von über 400 Euro. Der Käufer hat auch bezahlt und wollte die Teile von einer Spedition abholen lassen.
Nach mehreren Versuchen den Käufer zu erreichen liegen die Teile immernoch bei mir.

Nun meine Frage: " Wie lange muß ich die Teile lagern, bevor ich sie verschrotten kann"?

Grüße Frank
:-)


Antworten:
Autor: theblade
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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mhh mit dem verschrotten ist so'ne Sache! Was machst wenn der morgen ankommt und seine Teile haben will?

Habt ihr denn nicht eure Kotnaktdaten getauscht? macht man ja normalerweise. Vorallem bei der Summe.
Falls du seine Adresse hast, mach nen Dreizeiler fertig indem du ihm ne Frist von 1 Monat setzt und ab die Post ;).

Am besten dann mit Einschreiben wegschicken. So kann dir später wenigstens keiner ans Bein pissen ;P

Bearbeitet von - theblade am 05.06.2009 11:49:53
Autor: cabriofrank
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Hallo!

Habe leider nur eine e mail Adresse...

Grüße Frank
:-)
Autor: anekon
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Du hast keine bei Ebay hinterlegte Adresse von im?

Jedenfalls hat theblade Recht. Setz im schriftlich ne Frist und wenn er sich nicht meldet, weg damit.

Gruß
anekon

Autor: ThaFreak
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Du hast keine bei Ebay hinterlegte Adresse von im?

(Zitat von: anekon)




Les mal richtig...
Autor: cabriofrank
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Du hast keine bei Ebay hinterlegte Adresse von im?

Jedenfalls hat theblade Recht. Setz im schriftlich ne Frist und wenn er sich nicht meldet, weg damit.

Gruß
anekon


(Zitat von: anekon)




Hallo!

Ist nicht bei ebay verkauft worden, also keine Adresse...

Grüße Frank
:-)
Autor: daniel.krueger
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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@ cabriofrank:

Der Käufer hat das Geld doch sicherlich überwiesen. Hast Du mal bei der Bank nachgefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, die Adresse des Absenders der Überweisung herauszufinden?
Autor: Pee
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Wenn der Verkauf wirklich solange her is schreib ihm eine Email wo du ihn nochmal dran erinnerst das er bitte seine teile abholt. Und ihn darauf hinweist das du wenn ers nicht in 2-4 Wochen abholt die 400€ als lagergebühren nimmst und die teile aber kostenlos endsorgst. fertig
Chuck Noris geht nicht jagen, den das beinhaltet die möglichkeit des Versagens.
Chuck Noris geht töten!!!
Autor: anekon
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Du hast keine bei Ebay hinterlegte Adresse von im?

Jedenfalls hat theblade Recht. Setz im schriftlich ne Frist und wenn er sich nicht meldet, weg damit.

Gruß
anekon


(Zitat von: anekon)




Hallo!

Ist nicht bei ebay verkauft worden, also keine Adresse...

Grüße Frank

(Zitat von: cabriofrank)




Sorry ich hatte beim Lesen deines Beitrags, nicht im Netz unterschlagen. :-)

Gruß
anekon

Autor: cabriofrank
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


@ cabriofrank:

Der Käufer hat das Geld doch sicherlich überwiesen. Hast Du mal bei der Bank nachgefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, die Adresse des Absenders der Überweisung herauszufinden?

(Zitat von: daniel.krueger)



Hallo!

Ist es denn meine Aufgabe die Adresse des Käufers zu ermittlen?
Schließlich möchte er doch was von mir, nämlich seine Teile..
Wenn ich da jetzt noch hinterherlaufen soll...
E mail oder Brief schreiben, ist ok! Werde ich auch heute noch tun!

Grüße Frank
:-)
Autor: rahn
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


@ cabriofrank:

Der Käufer hat das Geld doch sicherlich überwiesen. Hast Du mal bei der Bank nachgefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, die Adresse des Absenders der Überweisung herauszufinden?

(Zitat von: daniel.krueger)



Hallo!

Ist es denn meine Aufgabe die Adresse des Käufers zu ermittlen?
Schließlich möchte er doch was von mir, nämlich seine Teile..
Wenn ich da jetzt noch hinterherlaufen soll...
E mail oder Brief schreiben, ist ok! Werde ich auch heute noch tun!

Grüße Frank

(Zitat von: cabriofrank)




Ganz so Einfach ist es nicht, da ihr ja quasi einen "Vertrag" gemacht habt, wie bei jedem Verkauf automatisch.

Ich denke allerdings, dass die Bank dir keine Auskunft geben wird / darf.

Hast du keinen Anwalt im bekanntenkreis ? Der dir diese kleine Frage kurz beantworten kann ?

lg
Autor: cabriofrank
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Hallo!

Habe leider keinen Anwalt im Bekanntenkreis!

Möchte dem Käufer ja gerne seine gekauften Teile geben, der meldet sich nur überhaupt nicht...
Ich hab mein Geld, weshalb soll ich ihm dann noch hinterher laufen?

Grüße Frank
:-)
Autor: daniel.krueger
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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@ cabriofrank:

Im Prinzip ist es natürlich nicht Deine Aufgabe, dem Käufer hinterherzurennen, das ist schon richtig, es ist aber zumidest Deine Pflicht, die Ware über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren. Für diesen "angemessenen Zeitraum" gibt es leider keine konkrete Regelung und deshalb ist immer zu befürchten, daß Du das Nachsehen hast, wenn Du die Teile einfach entsorgst. Insofern liegt es ja in Deinem eigenen Interesse, wenn Du mit dem Käufer Kontakt aufnimmst. Wie lange ist es denn her, daß der Käufer sich nicht mehr gemeldet hat? Es kann ja durchaus auch sein, daß irgendetwas Unvorhergesehendes passiert ist und der Käufer daher verhindert ist. (Krankenhausaufenthalt o.ä.)
Autor: cabriofrank
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


@ cabriofrank:

Im Prinzip ist es natürlich nicht Deine Aufgabe, dem Käufer hinterherzurennen, das ist schon richtig, es ist aber zumidest Deine Pflicht, die Ware über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren. Für diesen "angemessenen Zeitraum" gibt es leider keine konkrete Regelung und deshalb ist immer zu befürchten, daß Du das Nachsehen hast, wenn Du die Teile einfach entsorgst. Insofern liegt es ja in Deinem eigenen Interesse, wenn Du mit dem Käufer Kontakt aufnimmst. Wie lange ist es denn her, daß der Käufer sich nicht mehr gemeldet hat? Es kann ja durchaus auch sein, daß irgendetwas Unvorhergesehendes passiert ist und der Käufer daher verhindert ist. (Krankenhausaufenthalt o.ä.)

(Zitat von: daniel.krueger)




Hallo!

Ich hab eine Telefonnummer ausfindig machen können und habe mit dem Käufer gesprochen.. Blablabla ich kümmere mich drum usw....ich bin mal gespannt ob etwas passiert..

Grüße Frank
:-)
Autor: theblade
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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wie hast du seine Telefonnummer allein durch die mail addy rausfinden können ?? *gespannt bin*
Autor: cabriofrank
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Hallo!

Ich habe die alten e mail durchgelesen und habe eine Adresse entdeckt, dann im örtlichen gesucht und die Telefonnummer gefunden..

Grüße Frank
:-)
Autor: Elef_318is
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Sorry aber du willst mir doch nicht verzählen dass du Teile die dir über 400 Euro eingebracht haben einfach verschrotten willst?

Verkauf die Teile wieder und gut ist.
"Ich bin kein Boss, kein Dealer, kein Spieler, war nie ein Pate
Fick nur alles mit dem Part, ich mach den Kranich wie Karate Kit
Und ja, es ist nicht leicht, mich sehen die meisten schon als Star
Ich schreibe Parts und deine Mum mir einen MySpace Kommentar."
Autor: cabriofrank
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Sorry aber du willst mir doch nicht verzählen dass du Teile die dir über 400 Euro eingebracht haben einfach verschrotten willst?

Verkauf die Teile wieder und gut ist.

(Zitat von: Elef_318is)




Und dann kommt spätestens der erste Käufer und möchte seine Teile abholen. Deshalb ja meine Frage wie lange ich warten muß..
:-)
Autor: wallstreetwalker
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Ich weiß ja nicht wie das genau rechtlich abzuwickeln ist, aber...

Er hat die Teie gekauft, also ist es sein Eigentum. Aus dem Grund kannst du die Teile nicht einfach verschrotten oder anderweitig verkaufen!
Solange Ihr beim Kauf nichts abgemacht habt bis wann er die Teile abholen lassen muss, wirst du Sie noch ewig aufbewahren müssen.
Also setze Ihm schriftliche eine Frist von 4 Wochen oder so und wenn er die dann nicht abholen lassen hat musst du ihm glaube ich noch eine Frist setzen und dann kannst du die Teile erst verschrotten o.ä. Wie die Fristen genau sind kann ich leider nicht sagen.
Autor: cabriofrank
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich weiß ja nicht wie das genau rechtlich abzuwickeln ist, aber...

Er hat die Teie gekauft, also ist es sein Eigentum. Aus dem Grund kannst du die Teile nicht einfach verschrotten oder anderweitig verkaufen!
Solange Ihr beim Kauf nichts abgemacht habt bis wann er die Teile abholen lassen muss, wirst du Sie noch ewig aufbewahren müssen.
Also setze Ihm schriftliche eine Frist von 4 Wochen oder so und wenn er die dann nicht abholen lassen hat musst du ihm glaube ich noch eine Frist setzen und dann kannst du die Teile erst verschrotten o.ä. Wie die Fristen genau sind kann ich leider nicht sagen.

(Zitat von: wallstreetwalker)




Beim Kauf waren 2 Wochen mündlich vereinbart. Nun sind schon über 10 Wochen vorbei..Habe ihm heute eine e mail mit einer Frist von 4 Wochen geschickt..
Mal sehen was passiert..
:-)
Autor: firecrow
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Ich frag mich nur was das für´n Typ is der Teile für 400 Eier
einfach so liegen lässt? Setz ihm per Einschreiben ´ne Frist
und wenn er sich nich zuckt, verkauf das Zeug an ´nen anderen.

Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere es wünschen !
Autor: Miller1860
Datum: 06.06.2009
Antwort:
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ähm, was hast na du für ne bank *g*
also bei der sparkasse, kansnt die kontodaten der "überweisers" online alsp per online banking anschaun, oder wenn das nicht geht, dann geht man zum schalten und dnan sagen sie dir die konto nummer und blz den namen hast du ja auch auf dem konto auszug stehn...meiner mutter gings mal so die hatte kein online banking da hatte einer aus österreich was überwiesen , 3mal wo keiner wusste was der wollte *g*

ich glaun kaum der ER seine 400euro vergessen hat vll sind die mails im spam gelandet und er is schon nen shritt weiter und zur polizei da er keine ware und kein geld bekommt...also geld zurück überweisen is das einfachste der welt *find*

so viel ich weiss musst die die ware 3 oder 5jahre aufheben....zbw lagern, wenn da kosten entstehn muss er diese tagen erst dann darfst du sie wegwerfen.....

ich hatte mal ne nazeige bekommen nach 13mon wegen einem mainboard. auch bezahlt dann hatte die adresse nicht gestimmt und dnan war auch der meinung er muss sich durm kümmern meldete sich nich mehr bzw kam bei mir keine mail an und dann kam eines tages der anruf....ich hatte natürlich keine versandnachweise mehr oder i-welche i-mails ich hatte diese sache längst vergessen das mainboard halbes jahr zuvor einem anderen verkauft....
ende vom lied 100euro an ne kriche in stuttgart überweisen *g*
Autor: mb100
Datum: 06.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Er hat die Teie gekauft, also ist es sein Eigentum.

(Zitat von: wallstreetwalker)




Nein, das Zeug wurde ihm ja noch nicht übereignet. Rein durch den Kaufvertrag findet noch keine Übereignung statt...
... aber der Anspruch besteht m.E. auch weiterhin. Müsste eigentlich in der regelmäßigen Verjährungsfrist (= drei Jahre) verjähren, aber sicher bin ich mir da spontan auch nicht. Und auch zu beschäftigt (resp. zu faul) zum nachgucken.

Ach ja: mal angenommen, der lässt die Frist verbummeln und Du trittst vom Kaufvertrag zurück (also sagst ihm, dass er sein Zeug nun nicht mehr bekommt): rechne mal damit, dass er sein Geld wiederhaben will - und auch nen Anspruch drauf hat...
(könnte evtl. gekürzt werden - aber wie und in welchem Umfang: kommt drauf an + immer noch zu faul...)

Bearbeitet von - mb100 am 06.06.2009 10:09:26
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: cabriofrank
Datum: 08.06.2009
Antwort:
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Hallo!

Der Käufer hat nun eine andere Spedition beauftragt. Soll morgen abgeholt werden, mal sehen ob es klappt..

Grüße cabriofrank
:-)




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Ende des Themas

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