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Beitrag von: Der_Gute Date: 26.05.2009 Thema: Ich könnte ko.... ---------------------------------------------------------- Ich muss gerade ein wenig meinen Frust loswerden. Am Wochenende schön am Ring 24H-Rennen mit Kumpels und Zelten, Bierchen trinken und was dazu gehört. Da ich am Samstag kurz weg musste, bin ich mit meinem Wagen zusätzlich zum Wohnmobil angereist. An Sonntag morgen ist dann ein Penner beim Ausparken in meinen BMW gefahren. Ein Camper hatter versucht den Typen darauf aufmerksam zu machen das er gerade einen Unfall gemacht hätte. Stattdessen haut der Penner ab. Zum Glück hatte der Zeuge schnell das Kennzeichen aufgeschrieben. Ich hoffe, dass er sich nicht verschrieben hatte, da das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen ist. Polizei gerufen und die haben es auch nur aufnehmen können. Im Zweifel wird es eh eingestellt. Jetzt habe ich versucht über den Zentralruf der Autoversicherer schonmal an die Halterdaten und die Versicherung zu kommnen. Aber das kann noch locker bis zum Wochenende dauern. Was mich so nervt ist, dass ich den Schaden erstmal nicht groß begutachten lassen kann, da ich nicht weiß wie es mit Versicherungen von Ausländischen Halter weitergeht. Jetzt steht bald Urlaub an und ich fahre mit einer verkratzten Stssstange am Heck und einer verbeutelten Heckklappe rum. Sollte ich pech haben, und ich bleide auf meinem Schaden sitzen, dann ist nächstes Jahr jeder Luxemburger mein Feind und ich mach mich auf die Suche. Ich musste das einfach mal los werden, da ich gedacht hatte, dass sich mein Ärger seit Sonntag langsam legen würde. Hoffentlich hat der Anwalt noch ein paar Tipps für mich. www.lindlar.org |
Autor: tobibeck80 Datum: 26.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- schreib mal JK1983 an, der ist Luxemburger und kennt auch bestimmt Leute die zum Ring fahren, weil er mit seinem GT selbst oft genug da oben ist. vielleicht kennt er das Kennzeichen.....weiß der Zeuge was für ein Auto das war? „Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich |
Autor: jk1983 Datum: 26.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jop, schreib mir mal per PN welches Auto es war und das KEnnzeichen, villeicht kenne ich den Übeltäter ja... Ich muss dir aber glecih sagen dass den Halter Über die Polizei oder die Bersicherung herauszufinden momentan sehr schwer sein wird.... Unsere Abgeordneten haben nämlich vor einiger Zeit (unabsichtlich) ein Gesetz gestimmt in dem es den Polizeibeamten nur noch erlaubt ist Kennzeichen auf den Halter nachzuprüfen wenn dieser eine Tat begangen hat auf der zumindest 2 Jahre Gefägnis stehen..... |
Autor: Der_Gute Datum: 26.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Welcher Hersteller das Wohnmobil war, konnte der Zeugen nicht erkennen. Leider. Danke für den Tip das jk1983 viele Leute kennt. Habe ihn auch gerade direkt angeschrieben. Danke für Deine Mühe!!! Bin einfach froh um jede Hilfe! Mein Frust ist gerade ziemlich hoch... www.lindlar.org |
Autor: moe´s girl Datum: 28.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo! @ jk1983: Mich würd es interessieren, ob in Österreich auch diese 2-Jahres-Regel für eine Verfolgung von Verkehrsdelikten gilt? Ich frage auch aus dem Grund, weil ich in meinem Alltag oft erlebe, dass Autofahrer mit ausländischem Kennzeichen (zumeist Italiener) an mir mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeidüsen, wenn ich mich brav an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten muss oder "freestyle" in Halteverboten parken. Werden die dann gar nicht verfolgt? Wenn das so wäre, müsste man sich ja fast schon überlegen, ob man sich ein ausländisches Kennzeichen besorgt. *gggggggggggggggggggg* Scherz beiseite: Da haben sich die Politiker wohl selbst ein Bein gestellt. LG, moe´s girl* |
Autor: jk1983 Datum: 28.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Olla, also das gilt nur für Luxemburgische Autos/Kennzeichen, da es ja ein Luxemburger Gesetz ist (wird vermutlich jetzt nach den Wahlen wieder berichtigt). Zum Beispiel wenn ich jetzt in die Schweiz fahre und dort geblitzt werde, dann muss die Schweizer Polizei ja bei den Luxemburgern eine Anfrage machen wem das Kennzeichen gehört, damit sie mir einen Strafzettel zuschicken können. Die Luxemburger Polizei darf das aber momentan nicht weiterleiten da es ja dieses Gesetz gibt und auf einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine 2 Jahre Gefängnis stehen.... Also gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Die Luxemburger Polizei gibt den Schweizern trotzdem meine Daten -> Ich bezahle den Strafzettel nicht da die Luxemburger Behörden gegen ein Gesetz verstossen haben. 2. Die Luxemburger geben die Daten nicht weiter -> Muss nix bezahlen da die Schweizer ja nicht wissen wer der Fahrzeughalter ist. Ist momentan bei uns in Luxemburg so wie in Schweden mit dem Ghostrider: Zitat: Bearbeitet von - jk1983 am 28.05.2009 11:10:26 |
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