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Gebrauchtwagen Recht?? - Geplaudere

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Beitrag von: iscoupe
Date: 30.04.2009
Thema: Gebrauchtwagen Recht??
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Servus,
habe da mal ne frage;
Wenn man ein auto Privat kauft/verkauft und dabei kein Kaufvertrag macht hat man da ein rückgabe recht egal weshalb in einer gewissen zeit??



Antworten:
Autor: rahn
Datum: 30.04.2009
Antwort:
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Solange du kein Kaufvertrag machst hast du das Auto nicht "verkauft" sondern verschenkt, oder vertue ich mich da ?

Somit hast du kein Recht der Rückgabe
Autor: cxm
Datum: 30.04.2009
Antwort:
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Hi,

Blödsinn!
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist im Grundsatz gültig, da er auf der freien Willensäußerung beider Parteien beruht.
Es ist nur schwierig bis unmöglich, zugesicherte Eigenschaften oder Leistungen nachträglich einzufordern.
Ein Automatismus zur Rückgabemöglichkeit gibt es in keinem Fall.
Nicht mal der Kauf eines Unfallfahrzeugs lässt sich nachträglich so einfach wandeln.
Wie willst Du beweisen, dass es Dir der Käufer verschwiegen hat?

Eine arglistige Täuschung kannst Du höchstens nachweisen, wenn der Wagen zu einem total überhöhten Preis verkauft wurde.
Das wäre dann aber das 2-3 fache des üblichen Marktpreises, nicht nur 20-30%.
Und selbst dann muss der Verkäufer zugeben, dass der Kaufpreis korrekt angegeben wird.
Was machst Du, wenn er sagt, er hätte nur angemessene 3t€ erhalten statt der gezahlten 8t€ (so als Beispiel)?
Ohne Quittung schwierig.

Beschreibe mal Deinen Fall etwas genauer...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Blackouts
Datum: 30.04.2009
Antwort:
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Für mich klingt das als wollte wissen, ob er beispielsweise 14 Tage Rückgaberecht hat...
Egal ob mit oder ohne Schaden.

Aber das wurde glaub ich schon öfters geschrieben, dass dies natürlich nicht möglich ist und es kein Rückgaberecht gibt.
Und von privat schon gar nicht.
Enjoy your gentle Journey!

http://www.bluw-transport.de
Autor: iscoupe
Datum: 30.04.2009
Antwort:
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Oke mehr brauch ich nicht zu wissen . . . Danke euch!!




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Ende des Themas

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