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Fahrzeughalter jemand anderes als Fahrer - Geplaudere

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Beitrag von: Micky09
Date: 25.03.2009
Thema: Fahrzeughalter jemand anderes als Fahrer
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Hallo zusammen,

habe mal eine Frage. Angenommen ein Fahrzeug ist auf eine Person aus eurer Familie angemeldet und versichert, jedoch Ihr seit als Fahrer eingetragen.

So wenn man als Fahrer dann einen Unfall baut ist klar das die Prozente des Fahrzeughalters hochgehen.

Allerdings was passiert wenn der Fahrer Strafzettel für falsch parken sammelt oder weil er zu schnell gefahren ist?

Die Post geht erstmal an die Adresse des Halters aber im Falle von Punkten oder Führerscheinentzug ist doch der Fahrer derjenige der bestraft wird oder?


Danke für eure Antworten! !

MFG


Micky


Antworten:
Autor: hero182
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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na klar ist das so.
so blöd ist unser staat nun auch nicht.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: Micky09
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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Also braucht der Halter dich keine Gedanken machen wenn da mal der ein oder andere Brief zu Ihm nach Hause eintrudelt?
Autor: Nicore
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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Doch, da der Halter derjenige ist, welcher als 1.
belangt wird und dem die Strafe zukommt. Also für
zu schnelles Fahren, falschparken etc... der Halter
kann/muss sich laut Anhörungsbogen äußern wenn er
selber nicht der Fahrer in dem Moment war und den
Fahrer angeben, also Dich. Dann wird der angegebene
Fahrer angeschrieben und bekommt die Strafe angeboten
und ggf. halt dann auch die Punkte... sofern Deine
Frage in die Richtung geht.

Bei Unfallsachen steigen halt die Prozente des
"Versicherungsnehmers" des Fahrzeug und das kann
wiederum jemand ganz anderes sein als der Fahrer.

Was aber "lustig" ist, solltest Du mit dem Auto
von der Rennleitung angehalten werden und es ist
etwas z.B. nicht eingetragen und es würde Punkte
geben, bekommen die Punkte der Fahrer als auch
der Halter weil beide in der Pflicht stehen sicher
zu gehen, dass das Fahrzeug der StVo. entspricht.

Bearbeitet von - Nicore am 25.03.2009 15:09:39
BMW Team Oberhavel
Autor: SuMo-Driver
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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Erstmal wird der Halter als "Täter" angenommen. (ist ja die einzige Person, die der Polizei bekannt ist)

Der kann sich natürlich dagegen zur Wehr setzen und die Schuld von sich weisen.

Nun wird versucht den echten Täter zu ermitteln.

Eigentlich sollte der Halter die Polizei hierbei unterstützen. Aber wenn es z.B. ein Familienmitglied war, muss er es nicht. Auch kann es sich um einen Firmenwagen handeln und niemand weiß wer wirklich gefahren ist.

Das kann einmal gut gehen, aber danach kann die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, damit so was nicht wieder passiert.

Übrigens kann es auch "sinnvoll" sein, daß der Halter die Punkte auf sich nimmt. Beispielsweise, wenn der eigentliche "Täter" noch in der Probezeit ist.

Soll aber keine Anleitung sein ;-))
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Micky09
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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Genau darauf wollte ich hinaus.
Beim zu schnellem fahren kann er die Schuld einfach an den Fahrer weiter weisen. Danke für die Antwort.

Wie sieht es aber bei Strafzetteln für falsches parken aus?

Weiß da auch jemand bescheid?


Gruß Micky
Autor: SuMo-Driver
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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Ist m.E. genau das Gleiche.

Der Halter bekommt den Anhörungsbogen von der Polizei zugeschickt und kann nun zahlen oder Einspruch erheben.

Punkte gehen an den, der "HIER" schreit ;-)) der Halter wird sich im Zweifel schon gegen die Punkte wehren und den Schuldigen suchen (wenn er will).
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Micky09
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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Danke für die schnelle Info.

Für das falsch parken, gibt es doch aber nicht sofort Punkte oder?


P.S. will mich nur informieren um mich auf ein bevostehendes Gespräch vorzubereiten.

MFG Micky

Bearbeitet von - Micky09 am 25.03.2009 15:29:48
Autor: theblade
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Danke für die schnelle Info.

Für das falsch parken, gibt es doch aber nicht sofort Punkte oder?


P.S. will mich nur informieren um mich auf ein bevostehendes Gespräch vorzubereiten.

MFG Micky
(Zitat von: Micky09)




um gottes willen! ^^ ..wäre ja noch schöner Oo
Autor: Old Men
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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Für falsches Parken kann es auch Punkte geben. Behinderten Parkplatz, Feuerwehrzufahrt Behinderung, zweite Reihe Parken u.s.w.
Autor: E36-Freak
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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Parken ist als so ziemlich der einzige Verstoß, bei dem der Halter belangt wird - und auch zahlen muss

anders bei Geschwindigkeit, Rotlicht pp. da haftet der Fahrer
Autor: sh3le30
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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soll heißen, wenn ich mein auto nem kumpel leih und der falsch parkt bin ich der depp?
gott sei dank geb ich den nie her.
Einen guten Fahrer erkennt man daran, dass bei ihm die Fliegen am Seitenfenster kleben!
Autor: SuMo-Driver
Datum: 25.03.2009
Antwort:
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Jo, erstmal bist Du der Depp.

Aber im "Nachgang" kannst Du das dann ja regeln, sofern Dein Kumpel mitzieht.

Eine Autoverleihfirma erhält ja auch nicht die Punkte und Bußgelder für die Sünden der Mieter. Das wird schön weitergereicht.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn




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