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Beitrag von: nellynumberone Date: 21.03.2009 Thema: E46 geändertes Fahrwerk - trotzdem Serienbereifung ---------------------------------------------------------- Hallo Leute! Ich habe bei mir im Touring ein Gewindefahrwerk verbaut. Nun wollte ich mal nachfragen in wie fern ich die originalen Rad-/Reifenkombinationen noch fahren darf. Habe als Serie ja 16 Zoll im KFZ-Schein eingetragen. Aber ich kann ja auch die 17 Zoll und auch die 18 Zoll von BMW fahren die es für die E46 Reihe gab (ohne diese einzutragen). Darf ich das nun immer noch? Oder muss ich nun jede Rad-/Reifenkombination neu abnehmen lassen? MFG Florian |
Autor: essi95 Datum: 21.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, generell ist es so, dass Reifen die vor der Tieferlegung gepasst haben, auch nach der Tieferlegung passen, also auch die, die von BMW so und so freigegeben sind. Aber beim Gewindefahrwerk ist es oft so, dass wegen der hohen ET der org. Felgen, Spurplatten verbaut werden müssen, damit diese dann nicht an den anderen Federbeinen der Gewindefahrwerke schleifen. Wenn also Spurplatten benötigt werden, dann müssen eben die Spurplatten in Verbindung mit den org. Felgen eingetragen werden. Dürfen die org. Felgen ohne Spurplatten in Verbindung mit dem Gewindefahrwerk gefahren werden, dann müssen selbstverständlich die Felgen nicht extra eingetragen werden, da diese von BMW freigegeben sind (unabhängig vom Fahrwerk). Gruß Daniel |
Autor: speeddemon Datum: 21.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich bin auch bei der Serienbereifung geblieben. Ist kein Problem. Im Winter fahre ich die Standard 16er und im Sommer die 18er von BMW. Und wenn das Gewinde nur soweit runter ist, wie es nur sollte, dann passt das alles auch. Aber wie essi schon sagte, es kann sein das du Spurplatten verbauen musst. Mfg Speeddemon. BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt. Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen! |
Autor: mr. beamer Datum: 21.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genauso ist es.. Also besser kann man es wirklich nicht erklären.. |
Autor: nellynumberone Datum: 22.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich muss dann Spurplatten verbauen...müsste das dann nicht in dem TÜV Bericht des Fahrwerks stehen? Vorne muss ich noch umbauen...nicht das ich umgebaut habe, und anschließend nicht die Felgen fahren kann...dann muss ich das Auto stehen lassen oder wieder Domlager usw...alles zurückrüsten! Muss das nicht drin stehen? MFG |
Autor: Bergibmw Datum: 22.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Muß wohl nicht. Es muß lediglich die Freigängigkeit der Reifen gewährleistet sein. Wie du das machst?????????? Ist denen doch egal. Gruß Christian |
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