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Beitrag von: ~Topless~ Date: 19.02.2009 Thema: Gewährleistung ---------------------------------------------------------- Servus zusammen, folgendes. Hab mein Cabrio letzes Jahr im Mai/Juni bei Händler gekauft. Dann Ende August ist mir leider mein Dach auf Grund eines Defektes stehen geblieben. Hab versucht es selbst zu reparieren, aber irgendwo gibts noch nen Haken. Dann kam der Winter. Kein Problem, Hardtop drauf und fahren im Winter brauch ich kein offenes Dach. Jetzt hab ich mich heute mal daran gemacht meinen Händler anzurufen zwecks der Sache. Bin im Moment im Geschäft und hab den Vertrag nich da, jedoch bin ich mir fast sicher das ich 1 Jahr Garantie auf das Auto bekommen hab. Hab dort angerufen, der Händler meinte das es schade ist, jedoch scheinen sie nur eine "Gewährleistung" von 6 Monaten zu geben. Ich müsse woanders sehen wie ich es regel. 1. Hab ich mir gedacht, hatte ich ihn nicht auf Gewährleistung sondern auf Garantie angesprochen (ist ja nicht das gleiche) 2. Weiß ich das man die Gewährleistung NICHT auf 6 Monate verringern kann sondern diese fest auf 2 Jahre vorgeschrieben ist. Jetzt meine Frage :D Hab ich ne Chance das die mir mein Dach (Elektronik) reparieren (eventuell auch nur Endschalter neu einstellen) müssen? Alleine das Einstellen kostet bei BMW glaub ich schon 80 € Ärger mich da gerade nen bisschen drüber, denn eigentlich wollt ich meine Kohle gerade auf nen Motorrad sparen. Schonmal thx für die Antworten MfG Alex |
Autor: ThaFreak Datum: 19.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bin kein Jurist, aber für mich sieht es nicht gut für dich aus. Du hast 2 Jahre Gewährleistung, dass ist richtig. Nach 6 Monaten gibt es aber die Beweisslastumkehr. D.h. nach den 6 Monaten musst DU beweisen, dass der Schaden vorher schon bestand, ansonsten greift die Gewährleistung nicht. Eine "richtige" Gebrauchtwagengarantie hast du ja damals nicht erworben, oder? Das du selber versucht hast, daran "rumzuschrauben" macht es auch nicht unbedingt besser. Hättest gleich im August reklamieren sollen. Da warst du ja noch innerhalb der ersten 6 Monate. |
Autor: Opern Geist Datum: 19.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- wurde ja schon alles gesagt niemals selber reparieren...wenn man noch garantie hat oder in der gewährleistung ist... meistens wird aber im autohandel die gewährleistung per vertrag auf 1 jahr reduziert aber egal ob 1 jahr oder 2 jahre...auf der sicheren seite bist du eigentlich nur in den ersten 6 monaten gruss Bearbeitet von - Opern Geist am 19.02.2009 22:02:09 |
Autor: mb100 Datum: 22.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ... was auch bei Gebrauchtwaren (und somit selbstverständlich auch bei Gebrauchtwägen) vollkommen legitim ist... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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