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Beitrag von: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Date: 15.02.2009 Thema: Früher Angestellter,nun Beamter! Rentenauszahlung? ---------------------------------------------------------- Moin, ich habe schon mehrfach gehört, dass man sich die gesetzliche rente mit einem schlag auf antrag auszahlen lassen kann. ich kenn auch einige, bei denen es ging. leider hab ich kein kontakt mehr zu denen und kann fragen, wie genau das abläuft. weiss jemand was zu den voraussetzungen und wie ich den antrag stellen kann? es ist so, dass ich 6 jahre in die gesetzliche rentenversicherung eingezahlt habe und nun aber seit einigen jahren beamter bin, also demnach nicht mehr in die gesetzliche RV einzahle. denn ob ich nun später zur pension 4€ etwas pro monat als zuschuss der gesetzlichen RV erhalte oder in hamburg platzt ne currywurst... |
Autor: theblade Datum: 15.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- mit 24 schon verbeamtet ? nich schlecht ;P |
Autor: m_power_84 Datum: 15.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- da ist wohl einr bei den grün weißen, nicht wahr herr kollege ;-) |
Autor: -XTreMe- Datum: 15.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ein "Weedsmoker" als Grün-Weißer, alles klar...^^ Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein! |
Autor: 332i-Machine Datum: 15.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du kannst dir deine bisher eingezahlten Beiträge nur zurück zahlen lassen, wenn du keine 5 Jahre einbezahlt hast... nach Ablauf der 5 Jahre hast du die sog. Allgemeine Wartezeit erfüllt, und somit Rentenanspruch! D.h. wohl oder übel wirst du noch den ein oder anderen Euro von der gesetzlichen RV kassieren =) |
Autor: Morgan1981 Datum: 16.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ The Blade Was ist an einem 24Jährigen Beamten so ungewöhnlich? Sobald du eine Ausbildung bei z.B. Landespolizei, Bundespolizei oder Zoll anfängst, bist du im Beamtenstatus. Und dies kann auch schon mit beispielsweise 16 Jahren sein. BMW E60 530d Bj:01/06 Ein Held ist nicht der, der für sein Vaterland stirbt. Ein Held ist der, der dafür sorgt, daß der Feind für sein Vaterland stirbt. |
Autor: mikV8 Datum: 16.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man muss da sicherlich zwischen "Beamtenanwärter" und "Beamten auf Lebenszeit" unterscheiden. Auf lebenszeit verbeamtet wird man frühestens mit 28 Jahren! Gruß Mirko |
Autor: Colstar Datum: 16.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- und mann ist nicht nur beamter bei der polizei ;) nur mal so nebenbei |
Autor: BenE36 Datum: 16.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @mikV8 Deine Aussage ist falsch ! 1.) Ging das bisher mit frühestens 27 Jahren 2.) Spielt ab dem 01.04.2009 das Lebensalter lauten Beamtenstatusgesetz keien Rolle mehr. Die Eigenschaft Beamter auf Lebenszeit kann nach Ablauf der Probezeit angeeignet werden, das kann auch bspw. mit 24 Jahren sein |
Autor: Morgan1981 Datum: 16.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beamtenanwärter? Wo ist denn die Bezeichnung her? Beamter auf Widerruf Mit Beginn der Ausbildung Beamter auf Probe Mit Abschluß der Ausbildung und bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, oder wenn das 27. Lebensjahr bereits abgeschloßen ist, dann im Regelfall 2 Jahre Probezeit. Die Probezeit ist aber abhängig von der Note, mit der man bestanden hat. Und auch evtl. vorher geleisteter Dienst bei der Bundeswehr. Bsp.: Ausbildung mit 19 abgeschlossen, dann 8 Jahre Probezeit. Bsp.: Ausb. mit 28 abgeschlossen, dann nur 2 Jahre Probezeit. Beamter auf Lebenszeit Mit Ablauf der Probezeit. @ Colstar Daß es nicht nur in den Vollzugsbereichen Beamte gibt, ist mir schon klar, waren ja nur Beispiele. Gilt das neue Beamtenstatusgesetz nicht nur für die Landesbeamten? Bei den Bundesbeamten bleibt doch alles beim Alten oder? Bearbeitet von - Morgan1981 am 16.02.2009 10:19:58 BMW E60 530d Bj:01/06 Ein Held ist nicht der, der für sein Vaterland stirbt. Ein Held ist der, der dafür sorgt, daß der Feind für sein Vaterland stirbt. |
Autor: mikV8 Datum: 16.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @morgan Schonmal was von Umgangssprache gehört? @Ben Zitat: Was ist daran falsch, wenn es laut derzeit noch gültigem Gesetz so ist, wie du selbst schreibst??? |
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Datum: 16.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @332i-machine hm, das ist ja mist. ich geh davon aus, dass in die 5 jahres grenze auch die ausbildungszeiten reinfallen? von den 6 jahren in der gesetzlichen rentenversicherung waren nämlich 3 jahre ausbildung dabei! |
Autor: 332i-Machine Datum: 16.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jap, die fallen auch mit rein! |
Autor: Morgan1981 Datum: 16.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bei Beamten und Gesetzen ist Umgangssprache nicht irklich angebracht. Desweiteren ist der Begriff "Beamtenanwärter" vom Sinn her völlig falsch. Denn wie schon erwähnt, ist man mit Beginn der Ausbildung Beamter. Beamtenanwärter, wenn überhaupt, wäre eine Bezeichnung für jemanden, der sich im Auswahlverfahren befindet. Also in der Bewerbungsphase. Aber dies nur nebenbei. Hat ja nichts mit dem Thema ansich zu tun. BMW E60 530d Bj:01/06 Ein Held ist nicht der, der für sein Vaterland stirbt. Ein Held ist der, der dafür sorgt, daß der Feind für sein Vaterland stirbt. |
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