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Geld überwiesen, kann ich es zurückbuchen lassen? - Geplaudere

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Beitrag von: Tonio328
Date: 12.02.2009
Thema: Geld überwiesen, kann ich es zurückbuchen lassen?
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Hallo,

wenn ich Geld überwiesen habe, wie lange habe ich Zeit es zurückzubuchen? Oder geht das erst gar nicht?

Hab nämlich Felgen privat per Nachnahme gekauft, aber 40 € für den Versand vorab überwiesen.

Gruß
Wer die Macht über die Geschichte hat, hat auch Macht über Gegenwart und Zukunft.


Antworten:
Autor: Promoe
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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ja kann man, aber nur wenn das Geld bei der Bank des Begünstigen noch nicht gebucht ist. Setz dich am besten so schnell wie möglich mit deiner Bank in Verbidung.

Wenn es aber schon auf deinem Auszug steht, sieht es schlecht aus.

Gruß
Autor: Tubs
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:


wenn ich Geld überwiesen habe, wie lange habe ich Zeit es zurückzubuchen? Oder geht das erst gar nicht?
(Zitat von: Tonio328)




Geht nicht.
Du must den Empfänger bitten, dass er dir das Geld zurücküberweist.
Das sollte ja kein Problem sein, da hier nur ein Missverständnis vorlag.
Autor: -XTreMe-
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:


ja kann man, aber nur wenn das Geld bei der Bank des Begünstigen noch nicht gebucht ist. Setz dich am besten so schnell wie möglich mit deiner Bank in Verbidung.

Wenn es aber schon auf deinem Auszug steht, sieht es schlecht aus.

Gruß

(Zitat von: Promoe)




100% Richtig
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Autor: angry81
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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nachname = vorabüberweisen? wie geht das? woher hast du seine bankdaten wenn das doch per nn gehen sollte?
Autor: 332i-Machine
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:


nachname = vorabüberweisen? wie geht das? woher hast du seine bankdaten wenn das doch per nn gehen sollte?

(Zitat von: angry-playboy)




Er hat doch geschrieben, dass er ihm 40 EUR VERSANDKOSTEN vorab überwiesen hat!
Autor: Tonio328
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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er hat sie mir gesagt. Er meinte, er wolle kein Risiko eingehen. Deswegen wollte er das Geld für den Versand, damit er nicht im gegebenen Fall auf den Versandkosten sitzen bleibt.
Wer die Macht über die Geschichte hat, hat auch Macht über Gegenwart und Zukunft.
Autor: Tubs
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:


er hat sie mir gesagt. Er meinte, er wolle kein Risiko eingehen. Deswegen wollte er das Geld für den Versand, damit er nicht im gegebenen Fall auf den Versandkosten sitzen bleibt.
(Zitat von: Tonio328)




Und wieso willst du nun die Versandkosten zurück?
Versandkosten vorab bezahlt und den Preis für die Wahre per Nachnahme bezahlt.
Dann stimmt doch alles.
Oder hast du nun die Versandkosten zweimal bezahlt?

Autor: angry81
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:




Er hat doch geschrieben, dass er ihm 40 EUR VERSANDKOSTEN vorab überwiesen hat!

(Zitat von: 332i-Machine)




bei uns sind die versandkosten in dem gesambetrag der nachname mit drin. wäre mir neu das es nachnamebeträge ohne versandkosten gibt
Autor: Promoe
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Und jetzt bekommst du keine Ware vom ihm ? Oder warum willst du das Geld zurück?

Gruß
Autor: Tonio328
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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ja, bis jetzt ist noch nichts gekommen. Und ich bekomme langsam Zweifel.


Wer die Macht über die Geschichte hat, hat auch Macht über Gegenwart und Zukunft.
Autor: pat3112
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Wenn du bei der Überweisung keinen Fehler gemacht hast (sprich falschen Verwendungszweck, falscher Empfänger oder vertan in der Kontonummer, BLZ oder ähnliches) hast du garkeinen Möglichkeit das zurückzubuchen.

Aussagen wie solange keine Werstellung bei der anderen Bank erfolgt ist oder ähnliches sind Humbug !!!

Rückbuchung von deiner Seite gehen lediglich bei Lastschriften die bei dir abgebucht werden.

(Woher ich das weiß ??? Meine Frau ist seit 8 Jahren Bankkauffrau)

Gruß Pat

Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Autor: Promoe
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:


ja, bis jetzt ist noch nichts gekommen. Und ich bekomme langsam Zweifel.



(Zitat von: Tonio328)




erstmal tel. oder ähnliches nachfragen, sonst anwalt einschalten, würd ich sagen. Obwohl bei 40 € würd ich mir das überlegen, es sei denn du hast Rechtsschutz ..

Aber man kann eine Überweisung widerrufen, solange sie noch nicht ausgeführt wurde... dies ist aber eine Kulanzleistung der kontoführenden Bank.

Bearbeitet von - Promoe am 12.02.2009 22:53:10
Autor: louisdama
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:


ja, bis jetzt ist noch nichts gekommen. Und ich bekomme langsam Zweifel.



(Zitat von: Tonio328)




Und schon mal beim Verkäufer nachgefrag was los ist?
zb. nach der Nummer fürs Paket etc.


Oder erstmal pauschal hier fragen?
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: herr_welker
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:


Wenn du bei der Überweisung keinen Fehler gemacht hast (sprich falschen Verwendungszweck, falscher Empfänger oder vertan in der Kontonummer, BLZ oder ähnliches) hast du garkeinen Möglichkeit das zurückzubuchen.

Aussagen wie solange keine Werstellung bei der anderen Bank erfolgt ist oder ähnliches sind Humbug !!!

Rückbuchung von deiner Seite gehen lediglich bei Lastschriften die bei dir abgebucht werden.

(Woher ich das weiß ??? Meine Frau ist seit 8 Jahren Bankkauffrau)

Gruß Pat


(Zitat von: pat3112)




Also ich habe mal meinen Bankberater gefragt und der hat gesagt, wenn die Überweißung das Haus noch nicht verlassen hat, dann kann man diese zurückbuchen.

Ich hatte damals gefragt, weil ich Geld überwießen habe und die Firma dann in die Insolvenz ging. Aber zu diesem Zeitpunkt wars schon längst zu spät das Geld zurückzuholen.

Wenn es ein Betrugsfall bei dir ist, kannst du zwei Sachen machen:

-Anzeige bei der Polizei wegen Betrug machen
-übers Zivilrecht gehen und dein Geld zurückholen

oder die Sache als "dumm gelaufen" abstempeln.
Autor: pat3112
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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@ herr_welker

wenn einen Überweisung eine Bankhaus noch nicht verlassen hat (bzw richtig muß es heißen das sie noch nicht im elektronischen Buchungslauf erfaßt ist) wurde sie faktisch und praktisch auch noch nicht getätigt, somit entfällt auch unsere Disskussionsgrundlage. Aber das sollt denke ich klar sein oder ?

Wenn du mir die Frage stellst wie bekomme ich 5 Euro aus meinen Sparschwein zurück, wäre einen Antwort von mir die lautet. Wenn du Sie noch nicht reingeschmissen hast halte sie einfach fest, auch recht Sinnfrei und an der Fragestellung vorbei oder ?

Pat



Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Autor: herr_welker
Datum: 13.02.2009
Antwort:
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Zitat:

wenn einen Überweisung eine Bankhaus noch nicht verlassen hat (bzw richtig muß es heißen das sie noch nicht im elektronischen Buchungslauf erfaßt ist) wurde sie faktisch und praktisch auch noch nicht getätigt, somit entfällt auch unsere Disskussionsgrundlage. Aber das sollt denke ich klar sein oder ?



Ne,ne. Er hat es mir so erklärt.

Ich überweiße immer online. Wenn ich jetzt eine Online Überweißung schreibe, dann erscheint die 1 Sekunde später als Abbuchung auf meinem Konto.
Das Geld ist aber noch bei meiner Bank.

Wenn ich nun am selben Tag den Fehler noch bemerke und hingehe, können die meine Überweißung noch stornieren.

So wurde es mir hal erklärt. Wissen tu ichs auch nich...




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Ende des Themas

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