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Cabrio gekauft Sachmangelhaftung lt. Kaufvertrag? - Geplaudere

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Beitrag von: Thayssen
Date: 12.02.2009
Thema: Cabrio gekauft Sachmangelhaftung lt. Kaufvertrag?
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Folgendes, ein Freund von mir,hatte sich letztes Jahr im Dezember privat einen BMW E36-Cabrio, Bauj.1996 gekauft.
Jetzt wollte er TÜV machen und dort stellte man fest, das der linke Schweller durchgerostet ist und er so keinen Tüv bekommt.
Nun meine Frage, kann man den Verkäufer dafür herantiehen, das der die Reparatur des Schwellers zahlen muss,oder ist der aus der Sache raus?
Im Kaufvertrag stand: das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft-soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verpflichtung von Pflichten des Verkäufers beruhen, noch bestehnde Anprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
Also, kann mein Freund jetzt den Verkäufer wegen dem Schweller belangen oder nicht? Wäre für Antworten dankbar.

Bearbeitet von - Pug am 12.02.2009 10:49:32

Bearbeitet von - Pug am 12.02.2009 11:20:22


Antworten:
Autor: Brennstoffdieb
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Nein keine Chance.


Diese Sig hat keine Aussage
Autor: BMWluder88
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Soweit ich das lesen kann, muss sich dein Kumpel selbst drum kümmern...der Verkäufer kann nicht dafür belangt werden...
love sucks
Autor: speeddemon
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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No way. Da ist nicht zu machen.
BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt.

Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen!
Autor: Thayssen
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Soll das jetzt heißen, das mein Freund die Sache auf eigene Kosten reparieren muss? Kann er den BMW unter Umständen zurück geben?
Autor: Brennstoffdieb
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:


Soll das jetzt heißen, das mein Freund die Sache auf eigene Kosten reparieren muss? Kann er den BMW unter Umständen zurück geben?

(Zitat von: Thayssen)




nein gekauft wie gesehen. Es ist nicht davon auszugehen das der verkäufer wusste das der Schweller hin ist.
Diese Sig hat keine Aussage
Autor: Marco535
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Kein Rückgaberecht, keine Garantie, keine Gewährleistung.

War ein Privatverkauf und die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Früher hies es einfacher, gekauft wie gesehen.

Wird sich wohl der Freund mit der Reparatur selbst beschäftigen müssen.
Autor: Megs797
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Er hat ihn doch von Privat gekauft. Warum sollte der Verkäufer den zurücknehmen? Er ist ja auch kein Hellseher und wusste vielleicht auch garnicht dass der Schweller durchgerostet ist. Wie gesehen so gekauft... Dein Kumpel bleibt auf jeden Fall auf den Kosten sitzen!

Gruß Megs
Autor: Thayssen
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Dann hätte mein Freund also keine Chance, irgentetwas zu machen, auch nicht über einen Rechtsanwahlt? Das ist ja Sch....!
Autor: Brennstoffdieb
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:


Dann hätte mein Freund also keine Chance, irgentetwas zu machen, auch nicht über einen Rechtsanwahlt? Das ist ja Sch....!

(Zitat von: Thayssen)




Nein keinerlei Möglichkeiten. Er hätte sich das Auto halt genauer anschauen müssen. das nennt man PP Persönliches Pech.

Wenn er damit zum Anwalt rennt wir der Ihn auslachen
Diese Sig hat keine Aussage
Autor: Marco535
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:



Wenn er damit zum Anwalt rennt wir der Ihn auslachen

(Zitat von: Brennstoffdieb)




Würd ich noch net mal sagen. Der Anwalt sieht da bestimmt irgendwo einen Hauch einer Chance. Vor allem eine Chance das Konto des Rechtsanwalts aufzubessern ;-)
Autor: Thayssen
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Danke für die Antworten. Da wird sich aber mein Freund freuen, wenn ich ihm die schlechte Naricht überbringe.
Autor: anekon
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Das muss dich dein Freund schon selber auf die Nase binden.
Wenn er das nicht sieht, dass der Schweller durchrostet. In einem Zeitraum von 3 Monaten.

Autor: E36-Freak
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Die Sachmängelhaftung kann nur dann nicht ausgeschlossen werden, wenn Du bzw. Dein Kumpel dem Verkäufer beweist, das er den Umstand wusste und diesen Mangel wissentlich verschwiegen hat...dürfte so gut wie unmöglich sein
Autor: E36-Freak
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Edit: Mir ist gerade noch was eingefallen...

gibts den letzten Tüv-Bericht noch von vor 2 jahren bzw. lässt sich nachvollziehen wo der Tüv gemacht worden isr?
Anhand der Unerlagen könnte man evtl. feststellen, ob es da schonmal einen geringen Mangel gab...dann kann der Vorbesitzer sich sicherlich nicht mehr mit "ich habs nicht gewusst" aus der Verantwortung ziehen
Autor: Made Of Steel
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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das ist halt das manko, wenn man von privat kauft.

Wäre der wagen von einem händler gewesen, sähe die sache wieder anders aus.
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Probleme mit eurem 318is (M42)?
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Autor: Fogg
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Dafür ist bei den Kisten ein Gebrauchtwagencheck von TÜV, Dekra oder ADAC immer ganz vorteilhaft!

Gerade bei älteren Autos würde ich das immer machen wenn ich keinen Plan hab und nicht selber über den Zustand urteilen kann!



...don´t care about tomorrow!
Autor: Brennstoffdieb
Datum: 12.02.2009
Antwort:
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Zitat:


Dafür ist bei den Kisten ein Gebrauchtwagencheck von TÜV, Dekra oder ADAC immer ganz vorteilhaft!

Gerade bei älteren Autos würde ich das immer machen wenn ich keinen Plan hab und nicht selber über den Zustand urteilen kann!




(Zitat von: Fogg)




So ist es und wenn der Verkäufer dem nicht zustimmt Finger weg.
Diese Sig hat keine Aussage




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