- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: Booker_T Date: 15.01.2009 Thema: Alter KFZ-Brief +Schein, Handhabung Eintragung ---------------------------------------------------------- Alter KFZ-Brief und Schein => jetzt durch Eintragung neue Formulare bei KFZ-Zulassungsstelle?! Hi Zusammen! Ich gehöre noch zu denjenigen, die einen alten KFZ-Brief und Schein haben (also die alten Formulare) Mein Fahrzeugschein ist eh schon zweiseitig (grinz) , und habe mein ganzes Tuningzeug noch vor der Einführung der neuen Formulare (Brief+Schein) gemacht. Jetzt möchte ich aber meinen Eisenmann auch bei unserem zustängigen Landratsamt(Kfz-Zulassungsstelle) im Brief + Schein eintragen lassen. (Denn Abnahme beim TüV habe ich schon) Jetzt meine Frage an Euch, wenn ich jetzt mit meinen Papieren (Brief+Schein) dort hingehe, was passiert dann: a, Sachbearbeiterin (SB) trägt im alten Brief des ein und stellt mir einen neuen Fahrzeugschein, mit dem alten Formular aus. b, Brief wie a, nur bekomme ich einen neuen Schein der gleich dem neuen Formular gleicht oder c, im schlechtersten Fall , muß neuen neues Formular Brief + Schein d,ZUSATZFRAGE: wenn neuer KFZ-Schein mit neuem Design/Formular tauchen dann die alten Eintragungen, (wie z.b. GW-FW, Felgen9,5x17, Tracks, usw. sprich die Tuningseintragungen vor 2003) noch auf ? Wer weiß hierzu genaueres. Vielen Dank vorab. Gruß Booker T :-) |
Autor: angry81 Datum: 15.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- du bekommst die alten breif/schein entwertet/eingezogen udn dir werden neue papiere ausgehändigt |
Autor: Booker_T Datum: 15.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Vielen Dank erstmal! Wenn ich dann auch noch nen neuen Brief bekomme, wird es dann teurer? Ferner noch was passiert mit meinen bisherigen Eintragungen ? :-) |
Autor: Almi Datum: 15.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin Habe das selbe Problem ,allesdings war mein Wagen abgemeldet und bekommt jetzt nach der Tüvabnahme neue Papiere.Der alte Brief wird entwertet und dir ausgehändigt.Das blöde ist, habe mich beim Straßenverkersamt erkundigt im neuen steht von deinen Eintragungen nichts drin.Das einzige was sie machen müßen,falls du wie ich Rad/Reifenkombi per Einzelabnahme hast eintragen lassen ,ist dir das in den neuen Fahrzeugschein einzutragen.Ob man den alten Brief jetzt immer mitschleppen muß und das ganze bei einer Kontrolle auch akzeptiert wird ? Du hast was gegen Umbauten. Du hast was gegen Flügelwerk. Du hast was gegen richtig breite Reifen. Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack. |
Autor: angry81 Datum: 15.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ne kopie vorher zu machen ist nie verkehrt |
Autor: Almi Datum: 15.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ne kopie vorher zu machen ist nie verkehrt Eine Kopie wird nicht anerkannt . Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen,bei einer Fahrzeugkontrolle eine Kopie von meinem alten Brief aus dem Fenster zu halten.Glaube das dann anschließend eine Drogenkontrolle bei mir durchgeführt wird :)) Du hast was gegen Umbauten. Du hast was gegen Flügelwerk. Du hast was gegen richtig breite Reifen. Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack. |
Autor: Booker_T Datum: 15.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nur Rad-Reifen-kombi ? und was ist mit den Federn Fahrwerken, Tracks , ESD usw. ? Ich muß doch irgendetwas vom Landratsamt/KFZ-Stelle mitbekommen, das ich dann beim TÜV alle 2 Jahre und vor den Grünen (wenn mal ne Kontrolle ist) vorzeigen kann. Die müssen doch die bisherigen Eintragungen vom alten Brief, in dem neuen Brief mit übernehmen!? :-) |
Autor: angry81 Datum: 15.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- mir schon klar das eine kopie nicht anerkannt ist!? aber lieber hab ich was in der hand wasw vorzeigen kann im notfall als das sie mir den bock weg nehmen |
Autor: Bassbumper Datum: 15.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hab auch nur alles im alten brief drinne, und das wurde in den neuen schein eingetragen, und gut war es. Im neuen Brief steht jedoch nix mehr drinne was ausserhalb der serie ist. Den alten brief also aufbewahren, und dir kann nix mehr passieren. Wie gesagt, im neuen SCHEIN nicht BRief steht alles vom alten Brief drinne, also alle deine eintragungen. So ist das gesetz. Bearbeitet von - Bassbumper am 15.01.2009 21:39:47 |
Autor: Almi Datum: 15.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nur was nicht durch KBA nummern ,überprüfbar ist die sich auf jedem Anbauteil befinden müssen.Wie eine durch Einzelabnahme eingetragene Rad/Reifenkombi. So ist die Antwort die ich bekommen habe. Du hast was gegen Umbauten. Du hast was gegen Flügelwerk. Du hast was gegen richtig breite Reifen. Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack. |
Autor: Tiefflieger Datum: 15.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Im Brief steht nix mehr drin, das wird alles in den Fahrzeugschein eingetragen welcher bei Abmeldung ja nicht mehr eingezogen wird.. Also keine Angst, deine Eintragungen behälst du ;) o L_/ OL This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |