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Beitrag von: wolfihof Date: 09.01.2009 Thema: Schwarze Nebelscheinwerfer legalität ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 09.01.2009 um 19:50:03 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo, habe mir diese schwarzen klarglas nebelscheinwerfer gekauft: Link|66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1318 meine frage: sind die wirklich zugelassen? E4 Prüfzeichen haben sie, aber Licht machen sie keines. Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 09.01.2009 19:50:03 ---no fucking airride!--- --- wir fahren noch tief und hart!--- |
Autor: E36-Freak Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sehe ich das richtig? Keinen Reflektor? |
Autor: Gr33nAcid Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- warum sollte die nicht zugelassen sein? und licht? fahren dafrste damit eh nur bei starken neble oder bei straken regen bzw schneefall ;) von daher eher ne optische sache. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: wolfihof Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- mit schwarz lackiertem Reflektor.... Optik find ich Hammer, deswegen vertrau ich dem E-Prüfzeichen nicht. E4 heisst in Holland geprüft ---no fucking airride!--- --- wir fahren noch tief und hart!--- |
Autor: Superstrose Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Würde ich auch net. 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: E36-Freak Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn die zulässige Lichtstärke der Scheinwerfer nicht überschritten wird, dann sind die Dinger denke ich legal, egal mit welchem E-Prüfzeichen sie nun versehen sind |
Autor: wolfihof Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- na gut, zu hell werden se ja net sein *g* dann bin ich schon mal schlauer ---no fucking airride!--- --- wir fahren noch tief und hart!--- |
Autor: Cockroach Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus @ all, also wie sich das jetzt mit der E Nr verhält weiss ich nicht! Aber rein von meiner Überlegung her denke ich folgendes, das so wie es aussieht der Nebler keinen Reflektor hat. Ergo dürte der Überall hell machen nur nicht da wo du es brauchst. ( Blendgefahr?? ) Somit sehe ich also auch keinen Sinn mit der E Nr. Bleibt hier wieder die Frage mit dem Versicherungsschutz? Und: Aufgrund des schwarzen Innenlebens sieht es wahrscheinlich schon von geringer Entfernung so aus als hättest du schwarze Kunststoffblenden in die Frontschürze eingebaut anstatt Nebler! Meine Meinung. Kauf dir richtige zugelassene ( falls du noch keine hast )und pfeiff auf die Optik! Mfg: Cockroach |
Autor: wolfihof Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- die hab ich ja schon daheimliegen, optisch find ich sie top, es ging mir nur um die legalität ---no fucking airride!--- --- wir fahren noch tief und hart!--- |
Autor: Cockroach Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahr morgen oder am Montag zum TÜV, zeig denen die Dinger und dann wirst schon sehen was die sprechen und du weisst zu 100% Bescheid was Sache ist. Denn ich denk das hier einschließlich mir, dir keiner eine genaue Aussage machen kann! Mfg: Cockroach |
Autor: wolfihof Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- wunderbare idee, wär ich jetzt garnet drauf gekommen, wunderbar. und so simpel *g* ---no fucking airride!--- --- wir fahren noch tief und hart!--- |
Autor: Cockroach Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kein Ding, lass aber mal hören was der TÜV spricht! Mfg: Cockroach |
Autor: E36-Freak Datum: 09.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- eine "Blendgefahr" schliesse ich mal kategorisch aus...was soll denn blenden? das Ding hat keinen Reflektor, die Lampe ist nach vorne mit einem Metallschirm abgedeckt...das Licht strahlt entgegengesetzt der Fahrtrichtung ins Dunkel.... die Dinger haben einen reinen optischen Wert, mehr nicht geb mal ein Feedback, was Dein Tüv dazu gesagt hat....sonst frag ich mal meinen:-) |
Autor: Betonkutscher Datum: 10.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie´s Cockroach gesagt hat, dann bist du auf der sicheren Seite |
Autor: wolfihof Datum: 10.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also, der TÜV-Prüfer hat mich gedacht, die sind selbst lackiert, aber dann konnte er die verklebungen sehen und hat gemerkt dass die original so sind. er hat gesagt, das einzige problem könnt ich beim Licht einstellen bekommen, da ich kein ordentliches, für NEBEL brauchbares Licht bekommen würde. Ansonsten isses kein Problem, da sie ja Zugelassen sind. ( Darf ich dann jetzt auch meine scheinwerfer schwarz lackieren???? *g* ) ---no fucking airride!--- --- wir fahren noch tief und hart!--- |
Autor: wolfihof Datum: 10.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- weil solang se net blenden...*g* ---no fucking airride!--- --- wir fahren noch tief und hart!--- |
Autor: Cockroach Datum: 10.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus, ich verstehs jetzt aber nicht ganz! Bekommst dann TÜV aufs Fahrzeug wenn du sie eingebaut hast oder nicht?? Weil wie ich schon bemerkte strahlt das Licht ja ohne Refklektor überall hin nur nicht da wos hin soll! Wär gut wenn du da noch mal berichten könntest. Mfg: Cockroach |
Autor: wolfihof Datum: 11.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- bekomme schon tüv... das licht ist halt an, strahlt aber fast gar nicht nach vorne. ---no fucking airride!--- --- wir fahren noch tief und hart!--- |
Autor: Betonkutscher Datum: 11.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- dann haste da Nebler bei denen du bei Nebel nix siehst, aber mit Tüv. Hast du zufällig gefragt ob du die DInger dann auch anmachen darfst wenn kein Nebel ist ? Weil eigentlich sind das ja dann keine Nebelscheinwerfer mehr, und blenden wirst damit ja auch keinen ... |
Autor: wolfihof Datum: 11.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- des is mal a super frage! aber da glaub ich haun se mir bestimmt knüppel zwischen die beine weils ja trotzdem nebelscheinwerfer sind... als TFL wären se net schlecht. aber hab ich leider schon im Fernlicht ---no fucking airride!--- --- wir fahren noch tief und hart!--- |
Autor: kiese Datum: 11.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- leute die nebler sind von der geometrie her genauso wie die normalen klarglas nsw. und von der oberflächenbeschaffenheit her wird das licht auch nach vorn reflektiert. <-- see on the left side |
Autor: Cockroach Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ kiese im groben hast du vielleicht Recht, aber ich glaube trotzdem nicht das du mit diesen Neblern 1: Die Leuchtkraft herbekommst wie bei Neblern mit Reflektor 2: Die Straße genau dort ausgeleuchtet wird wo Sie sollte. Denn wenn das alles so einfach wäre, dann frage ich mich warum überhaupt Reflektoren in jeden Scheinwerfer eingebaut werden!?!? Mfg: Cockroach |
Autor: All-eyes-on-me Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- LoL |
Autor: kiese Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Cockroach Das habe ich auch nicht behauptet. Wollte damit nur die Bedenken, in Hinsicht auf die Richtung/Umlenkung des Lichtstrahls, aufheben. <-- see on the left side |
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