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Beitrag von: GRAMBLER Date: 15.12.2003 Thema: nochmal class 2 flügel ... frage zur abe! ---------------------------------------------------------- nochmal zum thema class 2 flügel. ich habe mir die abe mal runtergeladen und da steht folgender satz: Zitat: was kann daraus ein polizeibeamter oder tüv-mensch lesen ???? langt es wenn ich diese hp-ecken an die serienstange baue ??! oder kann ich diese zeilen einfach rauskürzen, merkt das ein grüner??? (wenn ihr versteht was ich meine *zwinker* ... ) mfg daniel PS: habe die abe auf ollys seite gefunden: http://www.bmw4fun.de/ danke nochmal!!! Bearbeitet von - grambler1 am 15/12/2003 20:59:09 |
Autor: Sib Datum: 15.12.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- das weißte dann, wenn es soweit ist... ich würde es drauf ankommen lassen. Davon abgesehen denke ich nicht, daß die Polizei sich alles ABEs zeigen läßt oder ist Dein Wagen so auffällig "anders"? Motto: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom Auto: E36 316i Coupé Event: monatliches Rhein/Main Treffen |
Autor: GRAMBLER Datum: 15.12.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok sib, ich bin halt etwas vorsichtig. mein wagen ist serie bis auf lexusrücklichter und standlichtblinker (alles mit E zeichen) und alus. demnächst werde ich noch etwas tiefer legen und vielleicht chip tuning, muss mich mal umsehen. also meinst du ich solls riskieren?! halt erst nach dem tüv-termin, ist klar ... _________________________ Signatur: SORRY für meine Vertipper, aber die eine Hand ist schneller als die andere! HABE NUN EINE FOTOSTORY! |
Autor: Sib Datum: 15.12.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich glaube nicht einmal, daß der TÜV Futzi was sagt... und wenn, dann rallt er die ABE eh nicht. ;) Was mir gerade einfällt. Ich hab ja die M3 Lippe mit GT Ecken dran. Müßte ich theoretisch einen Heckflügel dafür haben?! Wenn ja... kam noch nie was beim TÜV. ;) Motto: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom Auto: E36 316i Coupé Event: monatliches Rhein/Main Treffen Bearbeitet von - Sib am 15/12/2003 21:12:11 |
Autor: StyrianBMW Datum: 16.12.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo! Also rein rechtlich gesehen, wenn du die ABE veränderst ist das urkundenfälschung bzw. datenfälschung (den § brauch ich dir glaub ich nicht sagen, da euer bgb anders aufgebaut ist als das österreichische abgb). Würde aber auch sagen, wenn du den Teil weglässt passiert nicht soviel. Wenn du dir die M-Front mit gt-lippe drunterbaust hast keine probleme damit. --> kannst ja auch zur not angeben, wenn dir wirklich einer aufsitzt, dass du den verlandten gt-spoiler abgerissen hast... da wirst auch nicht den flügel runternehmen--> schätz das wird auch (fast) jeder prüfer verstehen. allgemeine deutung deines satzes: mit dem frontspoiler typ 223... ist die m-stange gemeint. die restlichen teile sind gt-lippe und die gt-ecken. du solltest den weiteren text des gutachtens auflisten... in dem wird der gt-spoiler nur angeschnitten aber nicht genau behandelt... @sib: in bezug auf m-front und die gt-lippe sowie die gt-ecken---> alle diese bauteile dürfen laut abe benutzt werden. die abe gilt für die m-front. gt-lippe und gt-ecken sind wahlweise anzubringen und unterliegen ebenfalls der abe. somit darfst du die oben haben ohne probleme zu bekommen. du kannst dich auf die abe berufen. Schöne Grüße aus der Steiermark, dem grünen Herzen Österreichs! |
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