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nochmal class 2 flügel ... frage zur abe! - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: GRAMBLER
Date: 15.12.2003
Thema: nochmal class 2 flügel ... frage zur abe!
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nochmal zum thema class 2 flügel.
ich habe mir die abe mal runtergeladen und da steht folgender satz:

Zitat:

nur in verbindung mit frontspoiler typ 2233 350 KBA nr 37 064 ab N 1 Der Frontspoiler ab N 1 ist erkennbar an seiner zusätzlich vor der Spoilerunterkante angebrachten High.Performance (HP.) Spoilerlippe mit darunter angebrachten Spoilerecken ...



was kann daraus ein polizeibeamter oder tüv-mensch lesen ???? langt es wenn ich diese hp-ecken an die serienstange baue ??! oder kann ich diese zeilen einfach rauskürzen, merkt das ein grüner??? (wenn ihr versteht was ich meine *zwinker* ... )

mfg
daniel

PS: habe die abe auf ollys seite gefunden: http://www.bmw4fun.de/ danke nochmal!!!

Bearbeitet von - grambler1 am 15/12/2003 20:59:09


Antworten:
Autor: Sib
Datum: 15.12.2003
Antwort:
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das weißte dann, wenn es soweit ist... ich würde es drauf ankommen lassen.
Davon abgesehen denke ich nicht, daß die Polizei sich alles ABEs zeigen läßt oder ist Dein Wagen so auffällig "anders"?

Motto: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
Auto: E36 316i Coupé
Event: monatliches Rhein/Main Treffen

Autor: GRAMBLER
Datum: 15.12.2003
Antwort:
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ok sib, ich bin halt etwas vorsichtig.

mein wagen ist serie bis auf lexusrücklichter und standlichtblinker (alles mit E zeichen) und alus.

demnächst werde ich noch etwas tiefer legen und vielleicht chip tuning, muss mich mal umsehen. also meinst du ich solls riskieren?! halt erst nach dem tüv-termin, ist klar ...

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Signatur: SORRY für meine Vertipper, aber die eine Hand ist schneller als die andere!

HABE NUN EINE FOTOSTORY!
Autor: Sib
Datum: 15.12.2003
Antwort:
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ich glaube nicht einmal, daß der TÜV Futzi was sagt... und wenn, dann rallt er die ABE eh nicht. ;)

Was mir gerade einfällt. Ich hab ja die M3 Lippe mit GT Ecken dran. Müßte ich theoretisch einen Heckflügel dafür haben?!
Wenn ja... kam noch nie was beim TÜV. ;)

Motto: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
Auto: E36 316i Coupé
Event: monatliches Rhein/Main Treffen


Bearbeitet von - Sib am 15/12/2003 21:12:11
Autor: StyrianBMW
Datum: 16.12.2003
Antwort:
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Hallo!
Also rein rechtlich gesehen, wenn du die ABE veränderst ist das urkundenfälschung bzw. datenfälschung (den § brauch ich dir glaub ich nicht sagen, da euer bgb anders aufgebaut ist als das österreichische abgb).

Würde aber auch sagen, wenn du den Teil weglässt passiert nicht soviel. Wenn du dir die M-Front mit gt-lippe drunterbaust hast keine probleme damit.
--> kannst ja auch zur not angeben, wenn dir wirklich einer aufsitzt, dass du den verlandten gt-spoiler abgerissen hast...
da wirst auch nicht den flügel runternehmen--> schätz das wird auch (fast) jeder prüfer verstehen.

allgemeine deutung deines satzes: mit dem frontspoiler typ 223... ist die m-stange gemeint. die restlichen teile sind gt-lippe und die gt-ecken.
du solltest den weiteren text des gutachtens auflisten...
in dem wird der gt-spoiler nur angeschnitten aber nicht genau behandelt...


@sib: in bezug auf m-front und die gt-lippe sowie die gt-ecken---> alle diese bauteile dürfen laut abe benutzt werden. die abe gilt für die m-front. gt-lippe und gt-ecken sind wahlweise anzubringen und unterliegen ebenfalls der abe. somit darfst du die oben haben ohne probleme zu bekommen. du kannst dich auf die abe berufen.

Schöne Grüße aus der Steiermark, dem grünen Herzen Österreichs!




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Ende des Themas

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