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Beitrag von: TK1988 Date: 16.12.2008 Thema: Ein paar Fragen zu mein kleinen Unfall ---------------------------------------------------------- Hallo Hatte heute ein Unfall mit ein Kaninchen oder Katze Keine Ahnung was das war hab es nicht gefunden war ja auch schon dunkel Das hat meine ganze M Front zerlegt. Hab dann meine ganzen Teile zusammengesammelt die ich gefunden habe Und bin nach Hause gefahren war nur noch 1km oder so Will morgen mein Versicherung s Mann anrufen und bescheit sagen das er mal Ein Gutachter vorbei schicken soll. Jetzt meine fragen War das falsch das ich die Polizei nicht gerufen habe? Bekomme ich jetzt was von meiner Versicherung (Voll Kasko)? Und steige ich jetzt wieder in den Prozente? Werde mein Auto erst mal stehen lassen bis der Gutachter da war :( LG TK1988 |
Autor: angry81 Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wildunfall = polizei rufen! |
Autor: Rockford 316i Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es reicht auch wenn du anschließend zur Polizei fährst. Ich würd an deiner Stelle jetzt sofort zur Polizei fahren und die Sache aufnehmen lassen. Sag aber das du kein Handy dabei hattest und die Sache gerade vor kurzem passiert ist. Mitglied im Regio-Team-Schwaben |
Autor: Doc. Watson Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- - Polizei Bescheid sagen. - Vollkasko zahlt - Prozente steigen (es sei denn, bei dir ist ein Schaden im Jahr inklusive) Bearbeitet von - Doc. Watson am 16.12.2008 18:45:55 |
Autor: theblade Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wegen ne M Schürze die Prozente der VK killen ? lass das lieber ! Selbst zahlen kommst billiger bei weg! ;-) |
Autor: EyYolcu Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich dachte wildunfall bezahlt die teilkasko??? Habibk |
Autor: plop Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Je nach Region und Jahreszeit sind Wildunfälle besonders häufig. Und bei einem Aufprall kann es zu großen Sach- und Personenschäden kommen. Ein Autofahrer darf das "erlegte" Wild nicht als Trostpflaster mitnehmen. Nimmt er das tote Tier mit, macht er sich laut Rechtsprechung der Wilderei schuldig. Er muss auf jeden Fall die Polizei rufen. Ist das Wild verletzt geflohen, muss er die Unfallstelle markieren, damit ein Jäger die Spur sachkundig verfolgen kann. Ein verendetes Tier muss nach Absicherung der Unfallstelle von der Straße gezogen werden. Dabei sollten - wegen eventueller Tollwutgefahr - Handschuhe aus dem Verbandskasten angezogen werden. Die Versicherungen nehmen Anträge auf Schadenersatz nur bei Unfällen mit so genanntem Haarwild wie Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase entgegen. Ein streunender Hund zählt für die Assekuranz nicht dazu, und daher kommt die Teilkasko für solche Unfallschäden nicht auf. Zahlen muss sie aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wenn das Auto durch ein missglücktes Ausweichmanöver an einem Baum oder an der Leitplanke gelandet ist (AZ: IV ZR 202/90). Allerdings muss dies durch Zeugen glaubhaft belegt werden. Wer das nicht kann, geht leer aus, wie Verfahren vor den Oberlandesgerichten (OLG) Düsseldorf (AZ: 4 U 99/99) und Jena (AZ: 4 U 893/00) ergaben. In jedem Fall muss es sich aber bei dem Unfallgegner um ein größeres Tier handeln, schränkte der BGH die Schadenersatzpflicht des Versicherers ein (AZ: IV ZR 321/95). Motorradfahrer dürfen auch kleinen Tieren ohne negative Folgen für den Versicherungsschutz immer ausweichen. Sie verlieren diesen nicht, wenn es beim Ausweichmanöver zum Unfall kommt, sagt das OLG Hamm (AZ: 6 U/209/00). http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Zivilrecht/wildunfall.htm war jetzt nicht wirklich schwer zu finden.... übrigens...wenn kein polizist oder förster den unfallschaden bestätigt und am fahrzeug selber keine offensichtlichen spuren von haarwild zu finden sind zahlen die auch nicht.. Bearbeitet von - plop am 16.12.2008 19:17:37 Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: 330i Benny Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- blos gehören katzen oder hasen zum eigentlichen wild? also wildschweine und rehe aufjeden aber so kleintiere? wenns ne katze war, müsste evtl der halter der katze dafür aufkommen. Gruß Benny Gruß Benny E 46 330iA Touring |
Autor: B4C4RDI Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: glaubste wirklich da kommt der halter der katze für auf. würde da sehr vorsichtig sein.gegebenfalls macht du dich auch strafbar durchs umfahren seiner katze... Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: 330i Benny Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also nem ehemaligen arbeitskollegen von mir (taxifahrer) ist mal nen rottweiler vors taxi gelaufen. der hund und das auto waren matsch. der halter des hundes musste den schaden durch seine privathaftpflicht bezahlen. der hund war einfach ausgebüchst und auf die strasse gerannt. wieso sollte das dann bei einer katze anderst sein? ausserdem schrieb ich evtl. sind ja sicher noch welche unterwegs die bei vers. arbeiten vllt könnten die ja was genaueres sagen. aber ich würde es auch auf jedenfall der polizei melden. Gruß Benny p.s. in der fahrschule lernt man immer drauf zu halten und nicht ausweichen Bearbeitet von - 330i Benny am 16.12.2008 19:31:02 Gruß Benny E 46 330iA Touring |
Autor: Miko323ti Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei wurde mal ein Hase Problemlos von der TK übernommen. Sag den Polizisten es war ein Hase und fertig. Hauptsache die farbe vom Fell kommt hin. Handy hattest du nicht dabei und ist gerade passiert. Da sonst änlich wie Fahrerflucht eingestuft. |
Autor: mb100 Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hase zählt zu Wild (jedenfalls würds mich wundern, wenn nicht), Wildkatze sehr wahrscheinlich auch, Hauskatze selbstverständlich nicht. Und normalerweise muss auch der Tierhalter die Kosten übernehmen. Bei Wildschäden springt die Teilkasko ein. Ne Strafbarkeit durch Überfahren der Katze ist allenfalls dann gegeben, wenn sie vorsätzlich umgenietet wurde. Die fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar - auch nicht bei Tieren. Evtl. käme ne Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Betracht. Will sagen: ich hätt auf jeden Fall die Polizei gerufen - schon dass die mir nen Wildunfall (vorausgesetzt, es war einer - will sagen: das war wirklich Kaninchen oder Wildkatze) bestätigt. Denn die Bestätigung will die Versicherung ehen. Da es so gesehen keinen erwiesenen Unfallgegner gibt und kein Wildunfall erwiesen ist, siehst Du von der Teilkasko nix. Die Vollkasko dürfte zahlen. Eventuell machen sie auch Zicken, weil Du die Polizei nicht gerufen hast. Hast Du den Unfallgegner (sprich: das Tierchen) nicht gesehen? Isses fortgerannt? "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Opern Geist Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo es kommt ja auch auf die versicherung an... ich habe bei meiner versicherung das komfort paket...d.h. jede art von tierunfällen ist durch die TK abgedeckt... bei der standard version ist es nur haar wild... da muss man mal einen blick in die vertragsunterlagen werfen gruss |
Autor: TK1988 Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- So war jetzt Bei der Polizei musste ach zur Unfallstelle fahren, habe den Hasen auch gefunden was noch übrig war Die haben gesagt das es nicht so schlimm war das ich nicht gleich Angerufen habe, hatte ja kein Handy bei ;) Was meint ihr was ich bei der Versicherung Bekomme Möchte das gerne selber Reparieren. LG TK1988 |
Autor: B4C4RDI Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hund und katze sind 2 große unterschiede. da katzen ab einem gewissen alter immer rausgelassen werden und rumstreunen. diese befinden sich dann meistens im wohngebiet. aber mal im ernst. wenns vor gericht gehen würde wegen ner katze oder ne stoßi... naja. der mit der stoßstange mag das der halter der katze zahlt und der andere beruft sich darauf das der vorsetzlich die katze ungefahren hat, da man ne katze schwer erwischt *g* aber ne katze würde eine stoßstange nicht so kaputt machen das man sie net mit spachtel reparieren kann... Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: B4C4RDI Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- man man man-.... hab zu lange getippt *g* naja biste dir sicher das es sich lohnt? wenn du dadruch hochgestuft wirst zahlste am ende mehr. meine mutter hat ne delle auch privat bezahlt hat sie 300euro gekostet. wäre aber von 35% auf 80% hochgestuft worden. weist du wie lange man braucht um wieer auf die 35% zu kommen... lohnt sich also wenig^^ Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: Opern Geist Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: bei der teilkasko wird man nicht hochgestuft... deswegen habe ich ja geschrieben er soll erstmal seine police prüfen ob hund katze maus ...bei mir zahlt es die TK ..kostet mich also keinen cent gruss |
Autor: TK1988 Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier ein paar Bilder ![]() ![]() ![]() Ich werde morgen mal mit meiner Versicherungs Mann reden Mal sehen was der sagt wenn ich wirklich in den Prozente steige dann lass ich das und mache das alleine Danke für die Antworten TK1988 |
Autor: BMWpaul Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ach du heilige sch... das war aber ein fetter Hase oder??? Is ja mal echt grass! Na vieleicht hast ja auch so ne Teilkasko die alle arten von Würbeltieren abdekt!!! Also ich hab gottseidank so eine. Egal was kommt ich halt drauf ( außer Menschen versteht sich!!!) MFG |
Autor: B4C4RDI Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- war das ne origiale oder nachbau? sowas hab ich noch nie gesehen... ist komisch gebrochen... Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: Millencolin. Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Krass! War wohl ne fette Katze ;-) Polizei würd ich bei sowas immer verständigen. Ansonsten zahlt u.U. die Versicherung den Schaden nicht. Du könntest ja auch einfach wo gegen gefahren sein... |
Autor: Miko323ti Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Finde ich auch. Vor allem ist der Nebler noch heile und an seinem Platz. |
Autor: mb100 Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da kann er sich lang drauf berufen. Bzw. will ich des sehen, dass einer "einfach so" absichtlich Katzen über den Haufen fährt. Und dass das auch noch nachgewiesen wird. Ich wette mal wieder nen Tausender, dass kein Staatsanwalt da (ohne ein Motiv des Unfallfahrers oder sonst was, was auf nen Vorsatz hinweist) ein Verfahren einleitet - vor allem wenns nur um die Sachbeschädigung geht. Und weiterhin wette ich noch nen Tausender, dass kein Richter entweder den Strafbefehl unterschreibt oder das Verfahren zur Hauptverhandlung zulässt. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: BMWpaul Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Leute er hat doch geschrieben das es ein Hase war den er mit der Polizei am Unfallort gefunden hat!!!(oder das was von ihm übrig war!) MFG |
Autor: B4C4RDI Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- magst streiten *g* solange keine bremsspur vorhanden ist kann alles vor gericht rauskommen. einem arbeitskollegen ist im ort einer hintendraufgefahren da er wegen einem hinternis bremsen musste. es ging 50/50 aus. warum weil er nen scheis anwalt hatte. keine bremsspur kann z.b. darauf hinweisen das es vorsetzlich war, da nix unternommen wurde. Nebenbei gilt die Unabwendbarkeit. Zu schnell gefahren etc... so back to topic. Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: TK1988 Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ne ist keine originale ist ein Nachbau die Nebler sind beide rausgefallen Der auf der Fahrerseite ist Kaputt (das Glas). Hab mal mit mein Onkel Tel. (der hat ein bisschen Erfahrung)und der meinte auch ich komme besser bei Weg wenn ich das ohne die Versicherung mache Werde mir also alles Neue Kaufen. Und Vorübergehend muss ich dann wohl meine originale wieder rann machen Mfg TK1988 |
Autor: freakytizzlör Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Leute... Nur eine kleine Information am Rande, solange keine Menschen bei einem Wildunfall verletzt werden, reicht es, dem Bezirksjäger bescheid zu sagen. Der stellt ein Formular für die Versicherung aus. Mit den weltbestlichen grüßen :-) |
Autor: mb100 Datum: 17.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Is mein Job. Und solange Du nicht fähig bist, "vorsätzlich" richtig zu schreiben, noch lieber... Zitat: "Keine Bremsspur" deutet für mich primär darauf hin, dass das Tier entweder übersehen wurde oder dass verkehrsbedingt nicht so stark gebremst werden konnte oder durfte. Wie Dir vielleicht bekannt ist, trägt man, wenn man wegen solcher kleiner Tierchen stark abbremst und deswegen einer hinten drauf fährt, eine Teilschuld. Die Unabwendbarkeit ist bzgl. des strafrechtlichen Teils (also die Frage, ob zumindest billigend in Kauf genommen wurde, dass die Katze dabei hops geht) bei ner Vorsatztat weitestgehend ohne Belang. Und sollte es so sein, dass man nicht stark abbremsen konnte, weil dann der Rest des Verkehrs gefährdet wurde und deswegen den Tod der Katze billigend in Kauf genommen hat, greift m.E. ohnehin ein Rechtfertigungsgrund (Notstand entweder gem. § 228 BGB oder § 904 BGB oder § 34 StGB). Wenn einer, der im Straßenverkehr ne Katze überfährt und nicht extra draufgehalten hat bzw. die nicht überfahren wollte, trotzdem wegen ner vorsätzlichen Sachbeschädigung verknackt wird, hatte der entweder nen verpeilten, übertierlieben Richter oder nen verblödeten Anwalt. Da haut Dich jeder Student im ersten Semester raus - die vielleicht noch eher als Examenskandidaten... Nebenbei bemerkt ist Dein Beispiel mit der unseren Problematik nicht mal annähernd vergleichbar. 1. Du schilderst ein Zivilverfahren - im Bereich der vorsätzlichen Sachbeschädigung gehts um ein Strafverfahren. 2. Du fragst nach der Haftung desjenigen, dem hinten drauf gefahren wurde, weil er gebremst hat. Hier gehts um die strafrechtliche "Haftung" desjenigen, der nicht gebremst hat. 3. Je nach Größe des Hindernisses und Abstand zwischen den Autos geht das Urteil, das Du geschildert hast, vollkommen in Ordnung. Und jetzt von mir aus btt... Bearbeitet von - mb100 am 17.12.2008 13:09:29 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: B4C4RDI Datum: 17.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja naja ich hab eben net soviel zeit zu tippen. das man da mal e und ä verwechselt ist nebensache. biste richter oder anwalt falls nicht sind wir am besten beide still... danke Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: mb100 Datum: 17.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Stud.jur - kurz vorm Examen So nebenbei: wenn Du davon ausgehst, dass bei solchen Fällen oftmals ne vorsätzliche Sachbeschädigung vorliegt, dann musst Du automatisch auch davon ausgehen, dass bei Personenschäden ebenfalls oftmals ne vorsätzliche (gefährliche / schwere) Körperverletzung oder ne vorsätzliche Tötung (= Totschlag / Mord) vorliegt. Und wäre dem so, dann wären unsere Gefängnisse nicht nur voll, sondern dann würde auch niemand mehr Auto fahren (ich jedenfalls nicht mehr). Und dann würde z.B. der, der dem Steiner seine Freundin totgefahren hat, jetzt auch sitzen... Bearbeitet von - mb100 am 17.12.2008 13:17:14 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: B4C4RDI Datum: 17.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- schon wenn man die aussage trifft ich halte immer voll drauf bei einem wildunfall ist es auch vorsetzlich... oder nicht? Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: angry81 Datum: 17.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- bitte sachlich bleiben ihr beiden... |
Autor: mb100 Datum: 17.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja, aber wenn Du verkehrsbedingt nicht / zu schwach bremst, würde der Notstand als Rechtfertigung greifen. Folglich bist Du gerechtfertigt. Genauso wenn Du nicht ausweichst. Da davon ausgegangen wird, dass dann ein Brems / Ausweichmanöver gefährlicher ist als das "draufhalten". Wenn Du sagst, Du hast versucht zu bremsen, hast aber nicht stark genug gebremst / konntest nicht stark genug bremsen, dann wolltest Du eigentlich vermeiden, dass es zum Aufprall kommt. Warum es dazu kam (Entfernung unterschätzt, Schock, ...), ist dann eigentlich unerheblich. Dein Vermeidungswille widerspricht m.E. dem Vorsatz. Selbst dem "billigend-in-Kauf-nehmen". Zugegeben: ich hab jetzt keine passende Literatur da, aber bzgl. der Wildunfall-Problematik (also der "echte" Wildunfall) gehe ich davon aus, dass Wildtiere immer als "herrenlos" gelten. Also nicht im Eigentum von irgendwem stehen. Somit ist ne strafrechtliche Sachbeschädigung ausgeschlossen, weil die immer erfordert, dass ne fremde Sache beschädigt oder zerstört wird. Und "fremd" heißt immer: "Im (Mit)-Eigentum von jemand anderem stehend". Deswegen darfst Du auch Dein eigenes Zeug oder Zeug, was einfach so herrenlos rumliegt, beschädigen und zerstören, wie Du lustig bist. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: TK1988 Datum: 17.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Hab heute gehört das wen es ein schaden von bis zu 2000€ ist Und man das Tier nicht gefunden hat dann muss man kein Förster oder Polizei rufen Stimmt das? Und dann müsste die Teilkasko greifen und da würde man nicht in den Prozente steigen Bei Wild oder? Bei uns sind auch zurzeit ein paar Waschbären unterwegs zählen die auch zum Wild? Mfg Bearbeitet von - TK1988 am 17.12.2008 17:56:05 |
Autor: plop Datum: 17.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- nochmal: http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Zivilrecht/wildunfall.htm gegenfrage...wie würdest du denn wildtiere definieren? in der deutschen sprache ist es ja meist so, dass der begriff an sich ja schon eine erklärung der definition abliefert.. wildtiere=wildlebend=in der wildnis beheimatet wie schon erwähnt zählt für versicherungen nur haarwild.. also alles was einen pelz trägt und nicht domestiziert wurde... damit auch deine waschbären.. zu der frage ob man polizei oder förster nicht zu rufen braucht...brauchst du natürlich nicht wenn das tier defenitiv tot ist..deine versicherung wird es dir danken.. wenn es verletzt wurde dann musst du einen förster oder polizisten herbeiholen der das tier von seinen qualen erlöst! steht aber auch alles in dem link den ich schon zu anfang des freds mal erwähnt habe Bearbeitet von - plop am 17.12.2008 18:23:28 Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: jaegermeisterBMW Datum: 17.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- tach TK! Das ist nen Wildschaden! Insofern es kein Vogel war würde ich es der Polizei melden , denn du brauchst für die Versicherung eine Wildunfall-Bescheinigung! Ein Förster oder Jagdpächter kann dir selbige auch aushändigen! Der Schaden wird von der Teilkasko zu 100% getragen, allerdings musst du die Selbstbeteiligung zahlen(meistens 150€)! Wenn du im ADAC bist, übernimmt der die Selbstbeteiligung bis 300€! Ob da ein Gutachter kommt oder nicht liegt an der Versicherung, die entscheiden des je nach höhe des Kostenvoranschlags! Du kannst dir auch den Betrag des Kostenvoranschlags auszahlen lassen (abzüglich Märchensteuer und Arbeitszeit) und mit dem Geld den Schaden selbst reparieren! natürlcih kannst du auch den Schaden über die Vollkasko abwickeln, das wäre aber Kappes, weil ja auhc deine Prozente steigen würden... Gruß Johannes warum wir nicht GOLF fahren? wir sind zwar arm... ...aber nicht verzweifelt! |
Autor: Opern Geist Datum: 17.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ jaegermeisterBMW hmmm ich habe zwar keine SB bei der TK.... aber mich würde mal interessieren wo es vermerkt ist, das der adac die sb zahlt... rein interesse halber gruss |
Autor: brandyfive Datum: 18.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei Wildunfall zahlt die Teilkasko , Prozente steigen NICHT ! Ach ja , wenn keine Bremsspur vorhanden ist , dann kann es vlt daran liegen , das das Auto ABS hatte ! |
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