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Beitrag von: Dark_BROTOSS Date: 11.12.2008 Thema: Was wenn ein potentieller Käufer schaden verursach ---------------------------------------------------------- mich würde es mal rein theoretisch interessieren, was ist wenn man sein Auto verkauft und der Interessent macht bei der Probefahrt etwas am Auto kaputt. Muss ja nichtmal mutwillig sein, z.b. mit Tiefer gelegten setzt man gern mal auf oder n älterer Herr hat probleme mit der Schaltung. was macht man dann? Es kann ja nicht sein das der dann aussteigt und dir noch n schönen Tag wünscht! Polizei rufen?! und dann? was wenn der aber nicht versichert ist? Welche Versicherung sichert den jenigen dort ab? |
Autor: Bloody Angel Datum: 11.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- auf alle fälle den perso vorher geben lassen. Zu dem würde ich so art kaution verlangen, fall's etwas zu schaden kommt und es schriftlich festhalten. |
Autor: Dark_BROTOSS Datum: 11.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hmhm und dann? muss er das Privat zahlen oder kommt dafür einer seiner Versicherungen auf? Haftpflicht? |
Autor: coupe-maniac Datum: 11.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Fahrer / Verursacher muss dafür haften, entweder er hat eine entsprechende Haftpflicht oder selbst blechen. Gleiches gilt für von Ihm verschuldete Unfälle. Everything is possible Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer |
Autor: Opern Geist Datum: 11.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: bist du dir da ganz sicher ? ich mir nicht ! wenn nichts anderes vereinbart wird...im vorfeld es haftet die versicherung des halters... und die vollkaskoversicherung wenn eine besteht... so kenne ich es... lasse mich aber gerne überzeugen... achja hier ein link zu einem interessanten artikel.... http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.352;cmid;6;crid;24 die rubrik "privat" beachten^^ gruss Bearbeitet von - Opern Geist am 11.12.2008 21:21:38 |
Autor: mb100 Datum: 11.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: und hier vor allem folgenden Absatz: Zitat: Ich sehs so, dass bei Fahrlässigkeit des Fahrers zumindest ein 823er-Anspruch besteht. Möglicherweise geht die stRspr. in die Richtung, dass es bei ner VK-Versicherung allen Seiten gerecht wird, wenn die Versicherung den Schaden ersetzt und der Fahrer dann die Schäden, die dem Halter direkt entstehen (=> Herabstufung, SB usw.), übernimmt. Natürlich isses auch gut möglich, dass sich die Versicherung die Summe beim Schädiger holt. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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