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Auffahrunfall unter 5km/h - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: MoJagga
Date: 05.12.2008
Thema: Auffahrunfall unter 5km/h
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Antworten:
Autor: Asko
Datum: 05.12.2008
Antwort:
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Deiner versicherung musst du den Schaden nur melden wenn du sonen schönen Zettel von der Polizei bekommen hast.. wenn nicht, dann nicht! dann wirste auch nicht steigen! Selbst wenn .. wenn ein Gutachter eingeschaltet wird und feststellen "sollte" dass dessen Stoßstange wirklich locker ist etc. pp .. dann kann deine Versicherung sicher einschlaten und der müssen die erstmal beweisen wie man durch die AHK die Stoßstange locker bekommt ..

ich würd mir da jetzt keine weiteren sorgen machen!

MfG
Autor: JaHe
Datum: 05.12.2008
Antwort:
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Hallo,

wenn du sicher sein möchtest, meld deiner Versicherung schriftlich und beweisbar, was vorgefallen ist und untersag Ihnen die Regulierung für den Fall, daß der "Unfallgegner" Kosten geltend macht.

Die Aussage der Polizei und des ADAC rettet dich nicht vor einer Zivilklage!!

Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten und du dann auch noch bezahlen müssen, kann dir die Versicherung keine Obligenheitsverletzung vorwerfen und somit auch kein Geld von dir vordern.

Je nach Schadenhöhe kannst du vielleicht auch selbst die Zahlung leisten und steigst dann natürlich nicht in den Prozenten.

Schütz dich selbst mit ein wenig Arbeit vor schlimmeren Auswirkungen!!
Just in case for the worst case!!!

Gruß,

Jan
Was kostet die Welt?!? ...Ach so...ja dann ne kleine Cola bitte.
Autor: philipp080778
Datum: 05.12.2008
Antwort:
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klaro musst du es melden! einen unfallbericht würde ich IMMER machen. schon deswegen weil dann dort steht: Vorderman "keine sichtbaren Schäden".
selbst wenn ein gutachter sich das auto ansieht an dem nichts erkennbar ist kann ich mir nicht vorstellen das da was grosses rauskommt.
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung






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